Landwirtschaftliche Betriebsanerkennung beantragen
Anleitung
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Bevor Sie starten
Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständige Gesuche bearbeiten.
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Dokumente vorbereiten
Füllen Sie das Formular für die Betriebserkennung aus:
Weitere erforderliche Unterlagen:
- Kopie des gültigen Pacht- und/oder Kaufvertrags für Betrieb und Flächen
- Betriebskonzept (obligatorisch)
- Nachweis, dass ein Mindestarbeitsbedarf von 0.2 Standardarbeitskräften (SAK) aktuell vorhanden ist
Wenn Sie gleichzeitig ein Gesuch für Direktzahlungen stellen:
- Zeugniskopien und Ausbildungsbestätigung
- Anmeldung zu Beitragsprogrammen (falls bereits bekannt)
- Kopie des Begrüssungsschreibens AHV als selbständig erwerbender Landwirt oder als selbständig erwerbende Landwirtin
- Kopie des Einzahlungsscheins oder Bankbestätigung
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Fristen beachten
- Reichen Sie Ihr Gesuch für eine Betriebsanerkennung bis spätestens 15. Januar ein, um Beiträge im entsprechenden Jahr zu beziehen.
- In begründeten Fällen können Sie schriftlich bis am 15. März des Beitragsjahres eine Fristerstreckung beantragen.
- Wenn Sie Ihr Gesuch nach der Frist einreichen, können Sie erst im folgenden Jahr Beiträge erhalten.
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Antrag einreichen
Amt für Landschaft und Natur
Abteilung Landwirtschaft, Direktzahlungen
Amt für Landschaft und Natur
Abteilung Landwirtschaft, Direktzahlungen
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Weiteres Vorgehen
Die Sektion Direktzahlungen prüft Ihre Unterlagen. Ein Betriebsbesuch ist obligatorisch.
Kontakt
Amt für Landschaft und Natur – Abteilung Landwirtschaft