Anerkennung BG beantragen

Anleitung

  1. Bevor Sie starten

    Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständige Gesuche bearbeiten.

  2. Dokumente vorbereiten

    Füllen Sie das Formular für die BG-Gründung aus:

    Weitere erforderliche Unterlagen:

    • BG-Vertrag
    • Kopie des Einzahlungsscheins oder Bankbestätigung (lautend auf BG)
  3. Fristen beachten

    Reichen Sie Ihr Gesuch für eine BG-Anerkennung bis spätestens 01. Mai des Beitragsjahrs (Datum Poststempel) bei der Abteilung Landwirtschaft ein.

  4. Antrag einreichen

    Einloggen und ausfüllen

    Wenn Sie dieses Anliegen online einreichen möchten, brauchen Sie ein AGOV-Login mit Identifikationsprüfung.

    Falls Ihnen davon etwas fehlt, werden Sie entsprechend weitergeleitet. Sie können einfach beginnen.

    Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

    AGOV ist das offizielle Behörden-Login der Schweiz. Es bietet hohen Datenschutz und kann für viele Dienstleistungen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene genutzt werden.

    Dank neuer Technologie benötigen Sie bei AGOV keinen Benutzernamen und kein Passwort mehr. Stattdessen können Sie die App «AGOV access» auf einem Smartphone nutzen. Das ist sicherer, kostenlos und erst noch bequemer.

    Einmalige Identifikation

    Bei besonders vertraulichen oder rechtlich relevanten Informationen müssen Sie einen amtlichen Ausweis und gegebenenfalls die AHV-Nummer hinterlegen.

    Sie werden bei der Nutzung einer entsprechenden Online-Dienstleistung automatisch darauf hingewiesen und falls nötig zur Identifikation weitergeleitet.

    (dieser Text ist noch nicht final)

    alles via persönlichem AGOV-Login

    Organisationen (Firmen, Kanzleien mit UID etc.) müssen erfasst sein (mit Zeichnungsberechtigten Personen, die initial durch SK verifiziert sind) > LINK

    Mitarbeitende (mit AGOV-Login) müssen pro Firma/Kanzlei etc. hinterlegt werden > LINK

    Hinterlegte Mitarbeitende können im Anschluss Anliegen im Namen der Firma/Kanzlei/Organisation anstossen > LINK

    Was, wenn meine Firma/Organisation noch fehlt (oder noch keine UID hat)? Was, wenn ich noch nicht als brechtigte Person für meine Organisation hinterlegt bin

    Bereits begonnene, aber noch nicht eingereichte Anträge finden Sie in Ihrem Zürikonto. 

    (weitere Infos? Screenshot?)

    Übergangsphase bis Ende 2026

    Wir bieten diese Dienstleistung schon heute online an. 

    Am 1. Januar 2027 gibt es eine neue Regelung. Ab dann werden wir zahlreiche weitere Online-Dienstleistungen anbieten.

    So erhalten Sie unsere Antwort

    Bis Ende 2026 beantworten wir Ihr Anliegen noch wie gewohnt (per Post auf Papier und/oder per E-Mail).

    Ab 2027 beantworten wir online eingereichte Anliegen online (im Zürikonto).

    Sie werden Ihr Anliegen weiterhin per Post einreichen können. Dann erhalten Sie die Antwort per Post. 

    Amt für Landschaft und Natur

    E-Mail

    direktzahlungen@bd.zh.ch

    Schicken Sie uns die vollständigen Unterlagen per Mail oder Post an nachfolgende Adresse. Sie erhalten innert Wochenfrist eine Eingangsbestätigung:

    Amt für Landschaft und Natur

    Adresse

    Walcheplatz 2
    8090 Zürich
    Route (Google)
    Adresse wurde kopiert Adresse konnte nicht kopiert werden
  5. Weiteres Vorgehen

    Die Sektion Direktzahlungen prüft Ihre Unterlagen. Wenn Ihr Gesuch bewilligt wird, erhalten Sie eine Verfügung.

Kontakt

Amt für Landschaft und Natur – Abteilung Landwirtschaft

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)
Adresse wurde kopiert Adresse konnte nicht kopiert werden

Telefon

+41 43 259 27 56


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
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Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

landwirtschaft@bd.zh.ch