Löschung von Anmerkungen beantragen
Anleitung
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Bevor Sie starten
Bevor Sie einen Antrag auf Löschung von Anmerkungen einreichen, informieren Sie sich bitte hier über die entsprechenden Voraussetzungen und Konsequenzen:
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Dokumente vorbereiten
Füllen Sie das Formular «Bodenrechtsgesuch» aus und wählen Sie dabei unter Abschnitt 2.11 - 2.16 die zutreffende Löschung von grundbuchlichen Anmerkungen aus
Füllen Sie ausserdem die für Sie zutreffende Beilage zum Bodenrechtsgesuch aus:
- Falls eine natürliche Person Eigentümerin ist und ein landwirtschaftliches Gewerbe betroffen ist:
- Falls eine natürliche Person Eigentümerin ist und kein landwirtschaftliches Gewerbe betroffen ist:
- Falls eine Erbengemeinschaft Eigentümerin ist:
- Falls eine juristische Person Eigentümerin ist:
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Antrag einreichen
Reichen Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare per Post ein an:
Abteilung Landwirtschaft
Walcheplatz 2
8090 Zürich
Kontakt
Bürozeiten
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