Das Ziel der Strassenlärmsanierung ist klar, der Weg dorthin prinzipiell auch. Alle Beteiligten ohne Umweg und Verzögerung ans Ziel zu bringen ist jedoch anspruchsvoll.
Zuständigkeiten
Je nach Eigentumsverhältnissen und Strassenkategorie sind die jeweiligen Vollzugsbehörden von Bund, Kanton oder Gemeinde für Planung und Umsetzung von Lärmsanierungen zuständig. Sie ordnen nach Anhörung der Inhaber der Strasse (Anlagenhalter) die notwendigen Sanierungsmassnahmen an und sorgen für deren Finanzierung.
Lärmsanierung Staatsstrassen
Die Planung und Ausführung der kantonalen Sanierungsprojekte erfolgt in Zusammenarbeit mit spezialisierten Ingenieurbüros und Bauunternehmen und in Absprache mit eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Stellen. Es handelt sich bei den ausgelagerten Teilbereichen insbesondere um die Berichterstattung an den Bund (Erfüllung der Programmvereinbarung Lärmschutz), um die Gesamtkoordination (Projektmanagement und -kommunikation, Verfahren), um die Bereitstellung von Basisdaten und um die Projektierung und Realisierung.
Für die Projektierung und Realisierung wurden Sanierungsregionen definiert. Aufträge für Pakete mit mehreren Gemeinden werden per Los an Ingenieurbüros (Bauphysik und Akustik) vergeben.
In den 1990er-Jahren wurden entlang der Strecken Schallschutzfenster eingebaut, wo die Alarmwert überschritten wurden und keine anderen Massnahmen möglich waren. Ab 2008 begann die zweite Sanierungsphase mit Schallschutzfenstern an Gebäuden und Lärmschutzwänden auf dem Ausbreitungsweg sowie – auf ausgewählten Teststrecken – dem Einbau von lärmarmen Belägen, um den Lärm direkt an der Quelle zu bekämpfen. Seit 2021 wird der Schutz vor Strassenlärm als Daueraufgabe verstanden. In erster Priorität wird Lärm an der Quelle bekämpft. Im Rahmen von Strassenbauprojekten werden bei Grenzwertüberschreitungen standardmässig lärmarme Beläge eingebaut. Können so die Grenzwerte immer noch nicht eingehalten werden, müssen Temporeduktionen geprüft und auf geeigneten Strecken umgesetzt werden.
Stand Lärmsanierung Staatstrassen Dezember 2024
In 125 Gemeinden konnten die Schallschutzfenster-Projekte vollständig abgeschlossen werden (rund 75%). In zwei Gemeinden davon werden noch lärmarme Beläge oder Lärmschutzwände ausgeführt. In sieben weiteren Gemeinden sind Schallschutzfenster-Massnahmen in Ausführung. In 20 Gemeinden (rund 13%) werden momentan Massnahmen an der Quelle untersucht und erst anschliessend Schallschutzfenster-Massnahmen bearbeitet.
Übersicht und Details Kanton Zürich
Sanierungsregionen
Aus ablaufstrategischen Überlegungen wird nicht gemeindeweise saniert. Im Mehrjahresplan wurden Sanierungsprogramme für 18 flächendeckende Sanierungsregionen erstellt. Die Städte Zürich und Winterthur bilden zwei zusätzliche separate Sanierungsregionen. Die Regionen bilden jeweils eine geografische und verkehrstechnische Einheit. Jede Gemeinde des Kantons ist einer Region zugeteilt.
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Abkürzung
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Sanierungsregion
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|---|---|---|
| EGL | Eglisau | Daniela Baumann |
| FLH | Flughafen | Gianni Fasciati / Daniela Baumann |
| FUR | Furttal | Daniela Baumann |
| GLM | Glattal mittleres | Corinne Brown |
| GLU | Glattal Uster | Corinne Brown / Gianni Fasciati / Jonas Knöpfel |
| ICH | Irchel | Gianni Fasciati |
| KMT | Kempttal | Julian Hull |
| KNO | Knonaueramt | Daniela Baumann / Stefan Stauber |
| LIM | Limmattal | Julian Hull |
| OLN | Oberland Nord | Stefan Stauber |
| OLS | Oberland Süd | Julian Hull |
| SLN | Seeufer links Nord | Stefan Stauber / Daniela Baumann |
| SLS | Seeufer links Süd | Stefan Stauber / Daniela Baumann |
| SRN | Seeufer rechts Nord | Jonas Knöpfel |
| SRS | Seeufer rechts Süd | Jonas Knöpfel |
| TOS | Tösstal | Julian Hull |
| WEL-N | Weinland Nord | Gianni Fasciati |
| WEL-S | Weinland Süd | Jonas Knöpfel |
| WIO | Winterthur Ost |
Corinne Brown |
Abfrage der Lärmsanierungsprojekte Staatsstrassen im Kanton Zürich
Lärmsanierung Autobahnen
Mit dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Neuen Finanzausgleich (NFA) sind die Autobahnen von den Kantonen in die Verantwortung des Bundes übergegangen. Dieser hat also die volle Verantwortung für Bau/Ausbau, Unterhalt, Betrieb und somit auch Lärmschutz entlang der Autobahnen übernommen.
Lärmsanierung Gemeindestrassen
Werden entlang von Gemeindestrassen die Immissionsgrenzwerte (IGW) für Strassenlärm überschritten, ist die Gemeinde gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) verpflichtet, die Strassenanlage zu sanieren. Eine Pflicht zur Lärmsanierung gemäss LSV besteht für Gebäude, bei welchen die IGW an Fenstern lärmempfindlicher Räume überschritten werden.
Die meisten Gemeinden mit IGW Überschreitungen an Ihren kommunalen Strassen haben mittlerweile Sanierungsprojekte durchgeführt. In vielen Fällen verbleiben Grenzwertüberschreitungen. Der Bundesrat hat dafür weitere Beiträge bereitgestellt, allerdings vermögen die verfügbaren Beiträge den schweizweiten Bedarf für die Programmperiode vom 2025 – 2028 nicht zu decken. Der Bund hat daher entschieden, ausschliesslich Massnahmen erster Priorität, nämlich Quellenmassnahmen wie lärmarme Beläge und Temporeduktionen zu subventionieren. Da der Bund weitere Sparmassnahmen beschlossen hat, wird der Kanton Zürich vorerst auch nur die Hälfte der zustehenden Bundesbeiträge auszahlen und die restlichen Beiträge soweit möglich erst gegen Ende der Prorammperiode (2028).
Wird eine Strasse mit verbleibenden Grenzwertüberschreitungen für einen längeren Zeitraum instandgesetzt, sind erneut Lärmschutzmassnahmen zu prüfen und, wo technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar, umzusetzen. Die Priorität liegt dabei bei Massnahmen an der Quelle wie lärmarme Beläge und Temporeduktion. Die Hoheit und Verantwortung für die Umsetzung der Sanierung liegt bei den Gemeinden.
Gemeinden, welche in den Jahren 2025-2028 Lärmschutzmassnahmen durchgeführt haben, benutzen das folgende Abrechnungsformular.
Als Voraussetzung für die Auszahlung der Beiträge reicht die Gemeinde zudem folgende Unterlagen ein:
- Eine Übersicht der betroffenen Strassenabschnitte
- Den Nachweis der überschrittenen Immissionsgrenzwerte im Ausgangszustand
- Die prognostizierte Wirkung der lärmreduzierenden Massnahmen
In der Regel lässt die Gemeinde dazu ein Lärmsanierungs-Projekt bzw. -Bericht durch ein Akustikbüro erstellen oder sie verweist auf ein in vorangehenden Jahren erstelltes Projekt.
Die FALS prüft die eingereichten Unterlagen und veranlasst, sofern alles in Ordnung ist und genügend Mittel vorhanden sind, die Auszahlung der Hälfte der beantragten Beiträge gemäss oben erwähntem Vorgehen.
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Kontakt
Tiefbauamt – Fachstelle Lärmschutz, Strassenlärm