Verwertung (Recycling) von Kunststoffabfällen optimieren

Massnahme aus dem Bereich Klimaschutz - Sektor Abfall-/Abwasserbehandlung

Detailübersicht

Massnahmenkürzel
AB03
Kurzbeschreibung
Ausbau und Optimierung der stofflichen (Recycling) sowie thermischen Verwertung von Kunststoffabfällen: falls künftig (bis 2030) angezeigt, unterstützend mit einem kantonalen Konzept und Massnahmen zur Umsetzung. Damit soll eine weitere Verbesserung hinsichtlich Klimabilanz/-nutzen der Entsorgung von Kunststoffen bei gleichzeitiger Schliessung von Stoffkreisläufen erzielt werden.
Bereich
Klimaschutz
Sektor
Abfall-/Abwasserbehandlung
Umsetzungszeitraum
Daueraufgabe (ab 2019)
Stand
laufend
Direktion
Baudirektion
Amt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Abteilung
Abfallwirtschaft und Betriebe
Kontakt
Sektion Abfallwirtschaft

Inhalt

Aktivitäten/Massnahmen in diesem Bereich betreffen vorerst und vorrangig Kunststoffabfälle aus dem Siedlungsabfall, d.h. vor allem Kunststoffverpackungen aus Haushalten. Erst in weiteren Schritten auch Kunststofffraktionen aus Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft, also diejenigen Kunststoffabfallfraktionen, welche nicht Siedlungsabfälle sind und damit auch nicht dem Entsorgungsmonopol der öffentlichen Hand (für Siedlungsabfälle) unterstellt sind.

Dadurch erzielte Verbesserung sollen einen Beitrag zur Senkung von CO2-Emissionen in der Verwertung von Kunststoffen bringen sowie zu einer vermehrten Schliessung von sauberen Stoffkreisläufen (Ressourcenschonung) beitragen.

Die Erarbeitung eines «Konzepts mit Massnahmen zur Umsetzung» als nächste Stufe - mit weiterentwickelten und ausgebauten Stossrichtungen (auch für Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft), einer abgeleiteten Strategie und allenfalls eines Aktionsplan - wird im Rahmen bereits laufender sowie bereits umgesetzter Aktivitäten stetig geprüft. Entsprechende Jahresplanungen ab 2022 und auch die Überarbeitung des kantonalen Massnahmenplans Abfall- und Ressourcenwirtschaft 2024 bis 2028 bieten hier die Möglichkeit in diesem Zusammenhang weitere Schritte und nächste Massnahmen sowie die dazu benötigten Ressourcen festzulegen um die Thematik zu bearbeiten und zu entwickeln.

Ein zukünftiges kantonales «Konzepts mit Massnahmen zur Umsetzung» (noch weiter zu prüfen und abzuwarten) könnte folgende Elemente und entsprechend daraus abgeleitete/abzuleitenden Massnahmen beinhalten:

- Vorgaben an Sammelsystem-Anbieter / Recycling-Anbieter, um eine umweltbelastende Entsorgung von exportierten Abfällen im Ausland zu verhindern.

Folgende Aktivitäten werden bereits umgesetzt:

a) Eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Verein Schweizer Plastic Recycler (VSPR) und dem Kanton Zürich ist verabschiedet und wird nun begleitet. Sie hat den Zweck hoher Sammel- sowie Recyclingmengen und eines möglichst hohen ökologischen Nutzens durch die stoffliche Verwertung. Im Fokus steht insbesondere das Monitoring und die erzielten stofflichen Verwertungsquoten (Industrie-Rückführungsquote = IRQ). Wichtig sind eine regelmässige Überprüfung der Mengenströme (inkl. Transparenz), der «Machbarkeit» und des Nutzens von Separatsammlung und Recycling von Kunststoffen aus Haushalten sowie aus Industrie und Gewerbe. Diese kann weiter ausgebaut und verfeinert werden.

b) Die Kooperationsvereinbarung wird proaktiv kommuniziert gegenüber den Gemeinden. Es werden Empfehlungen zu Sammlung und Verwertung gemäss definierten Standards (inkl. Monitoring und Audit) gemacht. Auch dies kann weiter ausgebaut werden.

- Ausweitung der Kooperationsvereinbarung zwischen dem VSPR und dem Kanton Zürich auf weitere Kunststofffraktionen bzw. Sammlungen (z.B. Plastikflaschensammlung Detailhandel) um eine Erhöhung der Transparenz der Stoffströme von Kunststoffabfällen aus Haushalten (Verpackungen) zu erlangen.

- Einführung einer gewerblichen Kunststoffsammlung. Bemerkung: Beitrag des Kantons zum Gelingen ist nur begrenzt möglich

- Massnahmen zu Rückbaustoffen und Förderung von ökologischen Baumaterialien

- Unterstützung von Pilotprojekten. Bemerkung: bereits umgesetzt am Beispiel des «Kunststoffsammelversuchs der Stadt Zürich (Haushaltskunststoffe)» im Jahr 2020

- Abklärung von Möglichkeiten zu Einsatz und der Entsorgung von «Bio-Kunststoffen» inkl. Abklärung möglicher Zielkonflikte mit der Nahrungsmittelproduktion

- Verbesserung der Recyclingqualitäten (inkl. Schadstoffdynamik im Rahmen des ETH-Forschungsprojekts CleanCycle) und der daraus resultierenden tatsächlichen Rezyklierbarkeit von Produkten; durch Zusammenarbeit mit Branche, Fachleuten (Forschung), Gewerbe und Industrie. Bemerkung: Wurde bereits angestossen und ist in Umsetzung.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Klima und Mobilität

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 30 53

Sekretariat


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E-Mail

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