Gefährdungsabwehr für Böden mit Prüfwertüberschreitungen verstärkt umsetzen
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Inhalt und Umsetzung
Die Fachstelle Bodenschutz hat an über 1'000 Standorten Schadstoffgehalte über dem Prüfwert gemessen, die grösstenteils nicht bearbeitet wurden.
Mit der Umsetzung des Massnahmenplans Bodenschutz 2026–2035 führt die Fachstelle Bodenschutz ab 2026 für diese Flächen eine Gefährdungsabschätzung (nach VBBo) durch und leitet bei Bedarf weitere Untersuchungen ein. Anschliessend werden erforderliche Massnahmen zur Gefährdungsabwehr umgesetzt.
Belastungen, die von Dritten gemeldet werden, bearbeitet die Fachstelle wie bisher im Rahmen des Vollzugsalltags. Bereits bekannte, durch eigene Messungen erfasste Belastungen priorisiert und bearbeitet sie je nach Belastungsgrad der Schadstoffbelastung und Sensibilität der Nutzung. Der Belastungsgrad ergibt sich aus den vorhandenen Bodendaten, die Nutzungssensibilität erfordert eine erneute Überprüfung der aktuellen Nutzungssituation. Zusätzlich wird die grosse Anzahl erwarteter, aber noch nicht bekannter Belastungen beurteilt. Das Vorgehen richtet sich dann grundsätzlich nach dem in M5.1 erarbeiteten Konzept.
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| Ziele | Z5a, Z5b, Z1d
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| Umsetzungsindikatoren | Der Anteil geprüfter Situationen an Standorten mit bekannten Prüfwertüberschreitungen ist erweitert.
Die Anzahl bearbeiteter Fälle bisher nicht bekannter Belastungen wurde gesteigert. |
| Nutzer-/Zielgruppen | Kinder, Tiere, Konsumentinnen und Konsumenten, Bewirtschaftende, Grundeigentümerschaften |
| Zuständige Stellen | Fachstelle Bodenschutz |
| Einzubeziehende Stellen | Strickhof, ALA, AWEL-AL, Kantonales Labor |
| Umsetzungszeitraum | 2026-2035 |
Kontakt
Amt für Landschaft und Natur – Fachstelle Bodenschutz