Mit dem Massnahmenplan Bodenschutz legt die Baudirektion fest, wie die Böden im Kanton Zürich nachhaltig genutzt werden. Darin bündelt sie Ziele und konkrete Massnahmen, um die Bodenfunktionen zu erhalten und für kommende Generationen zu sichern.
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Massnahmenplan
Der Massnahmenplan Bodenschutz ist das zentrale Instrument des Kantons, um den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Böden systematisch umzusetzen. Er definiert die wichtigsten Ziele, Handlungsfelder und konkreten Massnahmen, mit denen die Bodenfunktionen langfristig erhalten werden sollen.
Im Fokus stehen insbesondere der haushälterische Umgang mit der knappen Ressource Boden, der Schutz vor Belastungen sowie die Integration von Bodenthemen in Planung, Bau und Nutzung.
Dazu setzt der Massnahmenplan Prioritäten und schafft eine verbindliche Grundlage für ein koordiniertes Vorgehen im Bodenschutz.
Vision
Im Kanton Zürich werden Böden nachhaltig genutzt und haushälterisch beansprucht. Sie werden in ihrer Gesundheit bewahrt und bleiben mit ihren natürlichen Funktionen für kommende Generationen erhalten.
Übergeordnete Ziele
I. Bodenfunktionen erhalten
Der Kanton Zürich sorgt dafür, dass kommenden Generationen gesunde Böden und deren natürliche Funktionen auch unter veränderten Umweltbedingungen erhalten bleiben.
II. Boden nachhaltig nutzen
Zürcher Böden werden nachhaltig genutzt und vor physikalischen, chemischen und biologischen Belastungen geschützt.
III. Bodenschonend bauen
Im Kanton Zürich wird flächensparend geplant und bei Bautätigkeiten Bodenverbrauch minimiert. Dabei werden natürlich gewachsene Böden und Fruchtfolgeflächen bestmöglich geschont.
IV. Boden vollständig verwerten
Im Kanton Zürich abgetragener Boden, der für eine Verwertung geeignet ist, wird vollständig verwertet.
V. Böden wiederherstellen
Degradierte Böden werden im Kanton Zürich möglichst wiederhergestellt oder aufgewertet, sowie bei Bedarf saniert,damit sie ihre Funktionen wieder vollumfänglich erfüllen können.
VI. Aktuelle Bodeninformationen bereitstellen
Der Zürcher Bodenschutz basiert auf detaillierten und aktuellen Bodeninformationen und stellt diese Informationen zur Verfügung.
VII. Bewusstsein für den Boden stärken
Der Kanton Zürich trägt dazu bei, dass Böden als wertvolle, empfindliche und endliche Lebenlage wahrgenommen werden.
Handlungsfelder
Die sechs Handlungsfelder umfassen die zentralen Themenbereiche, in welchen der Bodenschutz im Kanton Zürich zukunftsweisend vorangetrieben werden soll.
Die Handlungsfelder strukturieren den Massnahmenplan und zeigen die thematischen Schwerpunkte des Bodenschutzes. Sie bündeln die wichtigsten Herausforderungen und ordnen die konkreten Massnahmen, um ein koordiniertes und wirksames Vorgehen zu ermöglichen.
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Ziele
Um die Böden zu schützen und ihre nachhaltige Nutzung zu sichern, sind das Wissen über die Böden und ihre Funktionen systematisch zu erweitern und die Bodeninformationen zielgruppengerecht bereitzustellen. Aktuelle, vollständige und zielgruppengerechte Bodeninformationen sind für Planungs- und Nutzungsentscheidungen unerlässlich. Sie bilden nicht nur eine Grundlage für die Raumplanung, sondern tragen (indirekt) auch zum Schutz von Mensch, Natur und Umwelt bei. Die Bodenkarte des Kantons Zürich deckt das Landwirtschaftsgebiet sowie 10% der gesamten Waldflächen des Kantons ab. Während die Kartierung der Landwirtschaftsflächen bereits in den 1990er-Jahren abgeschlossen wurde, entstanden erste bodenkundliche Kartierungen im Wald zwischen 2013 und 2022. Mit dem anlaufenden Projekt Schweizweite Bodenkartierung – gemeinsam entwickelt vom Bundesamt für Umwelt, Bundesamt für Raumentwicklung und Bundesamt für Landwirtschaft – soll eine einheitliche, flächendeckende Kartierung der Böden in der Schweiz entstehen. Dafür entwickelt das Kompetenzzentrum Boden (KOBO) eine standardisierte Kartiermethode.
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Ziel
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Zielformulierung
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|---|---|
| Z1a | Der Bodenschutz basiert auf detaillierten, aktuellen und vollständigen Informationen zu Bodeneigenschaften. |
| Z1b | Bodenkartierungen im Kanton Zürich sind auf die schweizweite Bodenkartierung abgestimmt. |
| Z1c | Bodeninformationen werden in Form von Bodenfunktionsbewertungen anwendungsspezifisch und adressatengerecht aufbereitet und in Wert gesetzt. |
| Z1d | Für den stofflichen Bodenschutz steht ein geeignetes Datenmanagement zur Verfügung. |
| Z1e | Die Prozesse im Bodendatenmanagement sind effizient und der Datenaustausch interoperabel. |
Ziele
Im Rahmen des Kantonalen Richtplans (KRP) und der Nutzungsplanung beschränkte sich die Berücksichtigung von Böden bisher weitestgehend auf deren Produktionsfunktion – mit dem Fokus auf Fruchtfolgeflächen. Ausserhalb von Bauzonen stehen auch natürlich gewachsene Böden grundsätzlich unter Schutz. Ihre Multifunktionalität und Bedeutung für die Umwelt scheinen jedoch nicht für alle Beteiligten fassbar oder bei Entscheiden bewertbar. In der Planung soll daher das Wissen über Böden, deren Funktionen und der damit verbundene Nutzen verstärkt Berücksichtigung finden.
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Ziel
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Zielformulierung
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|---|---|
| Z2a | Die Planung raumwirksamer Tätigkeiten ist auf die Funktionen und Leistungen des Bodens im Naturhaushalt abgestimmt. |
| Z2b | Flächenrecycling und Mehrfachnutzung sind Leitlinien für die räumliche Entwicklung und raumwirksame Tätigkeiten. |
| Z2c | Kulturland, insbesondere Fruchtfolgeflächen, sind vorausschauend in genügendem Umfang und hoher Qualität gesichert. |
| Z2d | Ausreichende, intakte Böden fördern das menschliche Wohlbefinden und die Ökologie innerhalb und ausserhalb von Siedlungen. |
Ziele
Bei Bauvorhaben ist mit geeigneten Massnahmen sicherzustellen, dass Böden so wenig wie möglich beansprucht und weder verdichtet noch anderweitig belastet werden. Dies erfordert eine sorgfältige Planung und einen sachgerechten Umgang, so dass die Bodenfunktionen erhalten bleiben. Wird Boden definitiv überbaut, muss der abgetragene Boden gemäss VVEA grundsätzlich wieder als Boden verwertet werden. Zudem wird die Verwertung von eingeschränkt verwertbarem Boden gemäss Vollzugshilfe (Verwertungseignung von Boden) angestrebt. Dabei sollen keine neuen chemischen und biologischen Belastungen entstehen. Damit wird gewährleistet, dass diese knappe Ressource erhalten bleibt.
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Ziel
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Zielformulierung
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|---|---|
| Z3a | Die Bodenbeanspruchung wird bei Bauprozessen auf das notwendige Minimum beschränkt. |
| Z3b | Boden wird als Boden erkannt nach Abtrag entsprechend verwertet. Mit dem Boden wird sachgerecht umgegangen. |
| Z3c | Der Umgang mit Boden bei kantonseigenen Bauprojekten ist vorbildlich und wegweisend. |
| Z3d | Verwertungspflichtiger und eingeschränkt verwertbarer Boden wird möglichst vollständig verwertet. |
| Z3e | Der bauliche Bodenschutz innerhalb der Bauzone wird gestärkt. |
| Z3f | Die Planungssicherheit für die Erarbeitung von Bodenverwertungsprojekten wird erhöht. |
Ziele
Böden sind die Produktionsgrundlage für die Land- und Forstwirtschaft. Bei der landwirtschaftlichen Nutzung sind der Erhalt einer guten Bodenstruktur und eines angemessenen Humusgehaltes sowie eine aktive, standortgerechte und resiliente Bodenbiologie zentral. Bodenverluste durch Erosion sowie Einträge von Schad- und Fremdstoffen sollen vermieden werden. Bei der forstlichen Nutzung sind übermässige physikalische Belastungen beim Befahren sowie der Umgang mit Säure- und Nährstoffeinträgen wichtige Themen. Für die kommenden Jahre und Jahrzehnte stellt der Klimawandel eine zusätzliche Herausforderung dar. Land- und Forstwirtschaft müssen sich an die sich verändernden Gegebenheiten anpassen, beispielsweise an Veränderungen des Bodenwasserhaushalts.
Vor diesem Hintergrund setzt das Leitbild nachhaltige Landwirtschaftspolitik und das Leitbild nachhaltige Ernährung auf den Erhalt der landwirtschaftlichen Produktionsgrundlagen, eine standortangepasste, klimaresiliente und umweltverträgliche Bewirtschaftung sowie einen ganzheitlichen, ressourcenschonenden und gesundheitszuträglichen Ansatz entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Schutz und Erhalt natürlich gewachsener Böden bzw. ihrer Funktionen sind ein wichtiges Anliegen des Bodenschutzes. Ebenso der Schutz organischer Nassböden, denn diese sind besonders anfällig für Humusverluste und Degradierung. Die Wiederherstellung degradierter Nassböden ist aus Sicht Natur- und Klimaschutz sinnvoll, steht aber in Konkurrenz zu landwirtschaftlichen Bodenaufwertungen und damit zu FFF-Kompensationsprojekten. Generell werden zum Schutz der Biodiversität zukünftig Flächen zur Wiederherstellung naturnaher Lebensräume benötigt. Werden dabei natürlich gewachsene Böden oder Fruchtfolgeflächen beansprucht ist eine sorgfältige Interessenabwägung unter Berücksichtigungder vorgesehenen ökologischen Aufwertungsmassnahmen und der beanspruchten Böden zwingend.
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Ziel
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Zielformulierung
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|---|---|
| Z4a | Böden und ihre multifunktionale Leistungsfähigkeit bleiben langfristig erhalten, sowohl quantitativ als auch qualitativ. |
| Z4b | Böden werden standortgerecht, nachhaltig und schonend genutzt. |
| Z4c | Natürlich gewachsene Böden werden als besonderes Schutzgut betrachtet. |
| Z4c+ | In die Beurteilung und Interessensabwägungen wird die Multifunktionalität des Bodens einbezogen. Neben der Produktionsfunktion werden insbesondere auch Regulierungs- und Lebensraumfunktion berücksichtigt. |
| Z4d | Benötigte Bodeninformationen werden bereitgestellt und für Planungs- und Bewirtschaftungsentscheide angemessen berücksichtigt. |
Ziele
Der stoffliche Bodenschutz umfasst zwei Aspekte. Erstens sollen Böden vor schädlichen Einträgen von Schad- und Fremdstoffen geschützt werden, um die Fruchtbarkeit des Bodens langfristig zu erhalten. Zweitens sollen schädliche Einwirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen durch schadstoffbelastete Böden vermieden werden. Rund 20% der Zürcher Böden sind mit Schadstoffen über den Richtwerten der VBBo belastet. Eine Verschleppung dieser Schadstoffe bei Bauvorhaben wird im Vollzug von Gemeinden und Kanton verhindert, soweit darüber Kenntnis besteht. Der Kenntnisstand über die räumliche Verbreitung von Bodenbelastungen basiert weitgehend auf einer über 30 Jahre alten Datengrundlage. Insbesondere für organische Schadstoffe (z. B. polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) und für Schadstoffe, deren Umweltbedeutung damals nicht bekannt war (z. B. per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) und Pflanzenschutzmittel), besteht Nachholbedarf.
Im Kanton Zürich gibt es zahlreiche bekannte (ca. 1'000) oder vermutete (schätzungsweise 10'000) Bodenbelastungen, deren Lokalisierung und Schutzgutgefährdung noch nicht untersucht und beurteilt wurden. Massnahmen zur Gefährdungsabwehr konzentrierten sich hauptsächlich auf Flächen mit Überschreitungen der Sanierungswerte und im Tagesgeschäft zugetragene Belastungen. Die proaktive Bearbeitung des Gesetzesauftrags zu Gefährdungsabwehr bei bekannten und die Identifikation von vermuteten Prüfwertüberschreitungen ist seit 2009 aus Ressourcengründen zurückgestellt. Es wird davonausgegangen, dass es eine erhebliche Anzahl unbekannter oder nicht identifizierter Flächen mit belastetem Boden gibt. Zudem weitet sich das Spektrum der untersuchten Schadstoffe ständig aus, was darauf hindeutet, dass in Zukunft mit einer Zunahme von Vollzugsfällen zu rechnen ist.
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Ziel
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Zielformulierung
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|---|---|
| Z5a | Zunehmende flächendeckende Bodenbelastungen sind verhindert, bestehende Belastungen werden nicht verschleppt. |
| Z5b | Schädliche Einwirkungen belasteter Böden auf Menschen, Tiere und Pflanzen sind abgewehrt. |
| Z5c | Datengrundlagen zur Belastung der Zürcher Böden mit Schad- und Fremdstoffen sind verfügbar. |
Ziele
Der Boden steht als Thema oft im Schatten anderer Umweltthemen, was auf eine mangelnde Attraktivität und Alltagszugänglichkeit zurückgeführt wird. Eine Umfrage der Fachstelle Bodenschutz unter verschiedenen Anspruchsgruppen zeigte, dass der Zugang zu Bodeninformationen, digitalen Inhalten und allgemeinen Bodenthemen vereinfacht werden muss, um das Bewusstsein für den Wert des Bodens zu stärken. Gezielte Kommunikationsmassnahmen sollen die Umsetzung dieses Massnahmenplans unterstützen und die Anliegen des Bodenschutzes bei verschiedenen Zielgruppen besser verankern.
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Ziel
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Zielformulierung
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|---|---|
| Z6a | Um die Anliegen des Bodenschutzes gezielt und verständlich zu vermitteln, besteht ein Kommunikationskonzept zum Thema Bodenschutz. |
| Z6b | Die Kommunikation zum Thema Bodenschutz basiert auf den Bodenfunktionen. Unterlagen und Informationen hierzu sind leicht zugänglich. |
| Z6c | Der Wert und der nachhaltige Umgang mit der Ressource Boden werden in Beratung und Lehre am Strickhof vermittelt. |
Massnahmen
Die Massnahmen konkretisieren die Ziele des Massnahmenplans und zeigen, wie diese umgesetzt werden. Sie beschreiben die wichtigsten Schritte, Zuständigkeiten und Schwerpunkte für einen wirksamen Bodenschutz.
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Kontakt
Amt für Landschaft und Natur – Fachstelle Bodenschutz