Vollzugskonzept zu Schadstoffbelastungen ausarbeiten
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Inhalt und Umsetzung
Seit 2009 beschränkt sich die Gefährdungsabwehr bei Bodenbelastungen auf von Dritten gemeldete Fälle (M5.2). Neben den bekannten Belastungen gibt es im Kanton Zürich schätzungsweise 10'000 unbekannte Belastungen über den Prüfwerten der VBBo, die weitere Abklärungen und Massnahmen erfordern. Als Folge des revidierten USG müssten möglicherweise viele dieser Belastungen in kurzer Zeit aufgearbeitet werden. Darüber hinaus wird eine noch nicht bezifferbare Anzahl an PFAS-belasteten Böden eine interdisziplinäre Bearbeitung durch den Kanton erfordern.
Für eine priorisierte und ressourcenbewusste Bearbeitung erstellt die Fachstelle Bodenschutz in Zusammenarbeit mit der Sektion Altlasten das Vollzugskonzept (Prozesse, Mechanismen und Zuständigkeiten). Prozesse umfassen die Untersuchung durch Eigentümerinnen und Eigentümer, die Beurteilung der Belastung und Gefährdung sowie die Anordnung und Kontrolle von Massnahmen. Mechanismen beinhalten standardisierte Abläufe, Datenmanagement und die Einbindung relevanter Stellen. Klare Zuständigkeiten von Kantons- und Gemeindestellen gewährleisten einen effizienten Vollzug. Das Konzept soll den Bedarf an internen und externen Hilfsmitteln und an zu spezifizierende Rechtsgrundlagen aufzeigen.
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| Ziele | Z5a, Z5b, Z1d
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| Umsetzungsindikatoren | Konzept ist erarbeitet und in Anwendung überführt. |
| Nutzer-/Zielgruppen | Kantonale Fachstellen, Gemeinden |
| Zuständige Stellen | Fachstelle Bodenschutz, AWEL-AL |
| Einzubeziehende Stellen | AWEL-AW, Strickhof, Kantonales Labor |
| Umsetzungszeitraum | 2026-2030 |
Kontakt
Amt für Landschaft und Natur – Fachstelle Bodenschutz