Planungssicherheit bei Bodenaufwertungen erhöhen
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Inhalt und Umsetzung
Die Anforderungen an eine Bewilligung einer landwirtschaftlichen Bodenaufwertung sind hoch. Viele Interessen fliessen in den Bewilligungsprozess ein. Deshalb ist auch die Planung für Gesuchstellende aufwendig und die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen gross. Um die verschiedenen öffentlichen Interessen und Hindernisse frühzeitig zu klären und zu verhindern, dass Vorhaben zu einem späten Zeitpunkt im Planungsprozess verworfen werden müssen, soll die Planungssicherheit erhöht werden. Dafür schafft die Fachstelle Bodenschutz eine Möglichkeit, grosse Projekte frühzeitig einem kantonalen Fachausschuss vorzulegen. Gesuchstellende können damit frühzeitig auf kritische Punkte hingewiesen werden und diese gezielt in der Planung berücksichtigen. In gewissen Fällen führt der Fachausschuss Besichtigungen vor Ort durch, um fundierte Entscheidungen zu ermöglichen. Die dadurch gesteigerte Planungssicherheit reduziert die Planungskosten und senkt damit die Erstellungskosten für die Neuschaffung von Fruchtfolgeflächen.
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| Ziele | Z3d, Z3f |
| Umsetzungsindikatoren | Fachausschuss ist installiert und beurteilt Voranfragen. |
| Nutzer-/Zielgruppen | Bau- und Planungsakteure, Grundeigentümerschaften, Bewirtschaftende, kantonale Fachstellen, Gemeinden |
| Zuständige Stellen | Fachstelle Bodenschutz |
| Einzubeziehende Stellen | ALA, FNS, FSLA, AWEL |
| Umsetzungszeitraum | 2026-2035 |
Kontakt
Amt für Landschaft und Natur – Fachstelle Bodenschutz