Böden in Interessensabwägung berücksichtigen

Massnahmenkürzel
M2.2
Handlungsfeld
Bodenschutz beim Planen
Verbundene Ziele
Z2a
Stand
laufend
Zuständige Stellen
Amt für Raumentwicklung, Fachstelle Bodenschutz

Inhalt und Umsetzung

M2.2 Fortschrittsbalken: Die Massnahme ist neu im Massnahmenplan Bodenschutz 2026–2035. Ihre Umsetzung ist bereits fortgeschritten.
M2.2 Fortschrittsbalken: Die Massnahme ist neu im Massnahmenplan Bodenschutz 2026–2035. Ihre Umsetzung ist bereits fortgeschritten.

Natürlich gewachsene Böden sind durch das USG geschützt, aber grundsätzlich einer Interessenabwägung zugänglich. Der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ist eines der Hauptziele der Raumplanung.

Die Berücksichtigung des Bodens bei Entscheiden ist mangels Berichterstattung und Methoden zur Bewertung sowie der Abwägung erschwert. Das ARE definiert kantonale Anforderungen an Berichterstattungen, entwickelt die Standards für Interessenabwägungen in der Praxis ständig weiter und kommuniziert diese auch entsprechend bei der Beurteilung von Bauvorhaben und Planungen. Die Fachstelle Bodenschutz stellt zum Schutzgut Boden geeignete Hilfsmittel zur Bewertung bereit (z. B. für Bodenfunktionen, Leitfäden, Musterformulare). Diese werden an relevante Stellen weitergeleitet, die für Interessensabwägungen zuständig sind.

 
 
Ziele Z2a
Umsetzungsindikatoren Hilfsmittel liegen vor
Nutzer-/Zielgruppen Raumplanung auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene, Grünämter, Planungsakteure
Zuständige Stellen Amt für Raumentwicklung, Fachstelle Bodenschutz
Einzubeziehende Stellen ARE-FSLA, AWEL-WB, TBA-P+I, AFM, ALN-Stab, ALA
Umsetzungszeitraum 2026-2028

Kontakt

Amt für Landschaft und Natur – Fachstelle Bodenschutz

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)
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E-Mail

bodenschutz@bd.zh.ch

Ansprechpersonen