Bewilligung für Saugfahrzeug beantragen

Ausserkantonale Saugfahrzeuge mit gültiger Bewilligung

  • Einreichung der entsprechenden Bewilligung

    Stellen Sie uns die gültige abfall- und gewässerschutzrechtliche Bewilligung zu.

Betriebe ohne gültige Bewilligung

  • Angaben zum Saugfahrzeug

    Für die Erteilung einer Bewilligung benötigen wir Angaben zu Ihrem Saugfahrzeug. Diese müssen beinhalten:

    • Beschreibung und Schema der mobilen Abwasserbehandlungsanlage
    • Fabrikat
    • Typ
    • Chassis-Nummer
    • Fahrzeugnummer
  • Beschreibung der Behandlungs- & Kontrollprozesse

    Reichen Sie eine Beschreibung der Behandlungs- und Kontrollprozesse ein, die zur Anwendung kommen.

  • Sicherheitsdatenblätter aller Abwasserbehandlungschemikalien

    Fügen Sie dem Gesuch die Sicherheitsdatenblätter aller Chemikalien bei, die Sie zur Abwasserbehandlung einsetzen.

  • Liste der zur Annahme beantragten Abfälle

    Reichen Sie eine Liste der Abfälle ein, welche Sie annehmen möchten. Nutzen Sie dafür nachfolgendes Gesuchsformular. Die Abfälle werden gemäss der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) unterschieden.

  • Angaben zur Entsorgung & Verwertung der entstehenden Abfälle

    Bei der Behandlung mit dem Saugfahrzeug entstehen Abfälle. Geben Sie Auskunft über die Entsorgung und Verwertung dieser Abfälle.

  • Ausbildung & Arbeitsanweisungen an das Betriebspersonal

    Zur Erteilung der Bewilligung benötigen wir einen Ausbildungsnachweis und die Arbeitsanweisungen, die für die Bedienung des Saugfahrzeugs notwendig sind.

Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen zur Prüfung per E-Mail ein.

Senden Sie die erforderlichen Unterlagen per Post. Der zuständige Sacharbeiter ist Dominique Huber.