Steuern auf Wohneigentumsförderungs-Vorbezüge zurückfordern
Anleitung
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Voraussetzungen prüfen
- Für die Rückerstattung der Steuer ist ein schriftliches Gesuch an diejenige Steuerbehörde zu richten, die seinerzeit den Steuerbetrag erhoben hat.
- Das Gesuch müssen Sie innert drei Jahren nach Wiedereinzahlung einreichen.
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Notwendige Unterlagen beilegen
Dem Gesuch sind folgende Bescheinigungen beizulegen:
- Kopie des offiziellen Formulars der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV)
- Register- bzw. Kontoauszug der EStV über die Wohneigentumsförderungs-Vorbezüge und Rückzahlungen
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Gesuch absenden
Staats- und Gemeindesteuern
Das Gesuch zur Rückforderung der Staats- und Gemeindesteuern ist an das Gemeindesteueramt zu senden, welches seinerzeit die Steuern erhoben hat.
Direkte Bundessteuer
Senden Sie das Gesuch und die zugehörigen Beilagen an folgende Adresse:
Kantonales Steueramt Zürich
Dienstabteilung Inkasso
Bändliweg 21Route (Google)
8090 Zürich
Kontakt
Kantonales Steueramt Zürich - Dienstabteilung Inkasso
Bändliweg 21
8090 Zürich
Route (Google)
8090 Zürich
+41 43 259 59 59
Montag bis Freitag
08.00 bis 11.45 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag08.00 bis 11.45 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr