Dienstleistungen zur Steuerrechnung beantragen
Zuständigkeiten beachten
Staats- und Gemeindesteuern
Das Steueramt Ihrer Wohngemeinde bzw. Ihres Hauptsitzes ist für sämtliche Steuerrechnungen der Staats- und Gemeindesteuern zuständig.
Für Anliegen zur Steuerrechnung der Staats- und Gemeindesteuer wenden Sie sich bitte an die zuständige Wohn- bzw. Hauptsitzgemeinde.
Ausnahme: Nachsteuern und Steuerstrafen
Alle Anliegen zur Steuerrechnung der Nachsteuern und Steuerstrafen für die Staats- und Gemeindesteuer sowie Direkte Bundessteuer können Sie unten im Formular mitteilen.
Anleitung
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Unsere Dienstleistungen
Vorteile:
- Anpassung der provisorischen Rechnung für die Direkte Bundessteuer
- Für nachträgliche ordentliche Steuerrechnungen werden keine Anpassungen vorgenommen bzw. keine provisorischen Rechnungen erstellt
Vorteile:
- Gesuch auf Ratenzahlung oder Stundung des Steuerbetrages
Vorteile:
- Bestellung eines Kontoauszuges
Vorteile:
- Bestellung einer Bestätigung über die bezahlten Steuern für die Direkte Bundessteuer. Die Zahlungsbestätigung können wir Ihnen in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch zustellen (diese stellt jedoch keine Ansässigkeits- oder Wohnsitzbestätigung bzw. Firmensitzbestätigung dar)
Vorteile:
- Allgemeine Anliegen zur Steuerrechnung, Mahnung oder Betreibung
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Notwendige Angaben bereithalten
Angaben zur Steuerrechnung für natürliche Personen
Vorteile:
- AHV-N13 und Register-Nr.
- Steuerperiode
Für die Anpassung der provisorischen Steuerrechnung der direkten Bundessteuer benötigen Sie folgende Informationen:
Vorteile:
- Steuerbares und satzbestimmendes Einkommen
Gesuch auf Ratenzahlung oder Stundung des Steuerbetrages:
Vorteile:
- Sollten Sie für die definitive Steuerrechnung mehr als sechs Raten wünschen, ist dies schriftlich zu beantragen. Bitte füllen Sie dazu das Formular «Existenzminimumberechnung» aus
Angaben zur Steuerrechnung für juristische Personen
Vorteile:
- J-Nr. und UID-Nr.
- Steuerperiode
Für die Anpassung der provisorischen Steuerrechnung der direkten Bundessteuer benötigen Sie folgende Informationen:
Vorteile:
- Steuerbarer und satzbestimmender Reingewinn
- Beteiligungsabzug nicht mehr als 100 Prozent
Gesuch auf Ratenzahlung oder Stundung des Steuerbetrages:
Vorteile:
- Sollten Sie für die definitive Steuerrechnung mehr als sechs Raten wünschen, ist dies schriftlich zu beantragen. Bitte füllen Sie dazu das Formular <<Gläubigerverzeichnis>> aus
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Formular ausfüllen