Allgemeine Anliegen zur Steuerbefreiung übermitteln

Anleitung

  1. Notwendige Angaben bereithalten

    Vorteile:

    • Name der Organisation gemäss Statuten oder Handelsregistereintrag.
    • Aktuelle Adressangaben. 
    • Register-Nr., UID-Nr. oder AFD-Nr. der betreffenden juristischen Person, sofern bereits vorhanden.
    • Ausgefüllte und unterzeichnete Vollmacht, sofern notwendig

    Vollmacht

    Sie sind bevollmächtigt, Angaben über die steuerbefreite Organisation zu verlangen, wenn Sie entweder als Organ (Vorstandsmitglied, Stiftungsrat oder Verwaltungsrat) zeichnungsberechtigt sind oder wenn Sie von der Organisation mittels Vollmacht zu ihrer Vertretung bevollmächtigt wurden. Ist beim Kantonalen Steueramt Zürich bereits eine solche hinterlegt, muss diese nicht erneut eingereicht werden.

  2. Formular ausfüllen

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    Vollmacht

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    Kontaktperson

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Kontakt

Kanton Zürich - Steueramt - Rechtsdienst

Telefon

+41 43 259 40 40


Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.00 bis 11.45 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

steuerbefreiungen@zh.ch