Rückerstattung der Quellensteuer auf Kapitalleistung aus Vorsorge beantragen

Anleitung

  1. Voraussetzungen prüfen

    • Sie brauchen eine Bestätigung der zuständigen Steuerbehörde des anspruchberechtigten, ausländischen Wohnsitzstaates.
    • Die Bestätigung muss belegen, dass:
      • die ausländische Steuerbehörde von der Kapitalleistung Kenntnis hat oder diese gemäss Doppelbesteuerungsabkommen besteuert hat;
      • Sie gemäss Doppelbesteuerungsabkommen in diesem Staat ansässig sind.        

    Frist zur Einreichung

    Der Antrag muss innert drei Jahren seit Auszahlung beim zuständigen Gemeindesteueramt (am Sitz der Vorsorgeeinrichtung) eingereicht werden.

    Die Frist kann nicht verlängert werden.

  2. Antrag absenden

    Senden Sie den Antrag zusammen mit der Bestätigung der ausländischen Steuerbehörde per Post an das zuständige Gemeindesteueramt.

Zuständiges Gemeindesteueramt finden

Geben Sie die Postleitzahl der zuständigen Gemeinde ein.

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Verweigert das zuständige Gemeindesteueramt die beantragte Rückerstattung, können Sie beim kantonalen Steueramt, Quellensteuer, innert 30 Tagen seit Mitteilung eine Verfügung über Bestand und Umfang der Quellensteuerpflicht beantragen.

Kontakt

Kanton Zürich - Steueramt - Quellensteuer

Telefon

+41 43 259 37 00


Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.00 bis 11.45 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

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