Quellensteuerkorrektur beantragen
Anleitung
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Voraussetzungen prüfen
- Ihr steuerbares Bruttoeinkommen wurde falsch ermittelt.
- Ihr satzbestimmendes Bruttoeinkommen wurde falsch ermittelt.
- Es wurde ein falscher Tarif angewendet.
- Sie sind gar nicht quellensteuerpflichtig.
Frist zur Einreichung
Der Antrag muss bis am 31. März des Folgejahres eingereicht werden (Datum der elektronischen Einreichung).
Die Frist kann nicht verlängert werden.
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Benötigte Unterlagen zusammenstellen
- Ihre Personalien
- Ihre AHVN13-Nummer
- Eine IBAN-Nummer für allfällige Rückerstattungen
- Ihre Lohnausweise des entsprechenden Jahres
- Ihre monatlichen Lohnabrechnungen
- Allfällige weitere Belege
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Antrag ausfüllen
Einen Antrag auf Korrektur Ihrer Quellensteuer können Sie auf ZHServices online ausfüllen.
Wenn Sie noch kein Benutzerkonto auf ZHservices haben, müssen Sie dieses zuerst anlegen.
Kontakt
Kantonales Steueramt - Quellensteuer
+41 43 259 37 00
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00 bis 11.45 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag08.00 bis 11.45 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Kontaktformular Quellensteuer
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