Bestätigung Quellensteuerabzug beantragen

Anleitung

  1. Bevor Sie starten

    Wenn Sie aufgrund von Vorgaben anderen Behörden im In- und Ausland (z.B. Prämienverbilligung, Stipendienantrag, Finanzamt, etc.) eine Bestätigung über den Quellensteuerabzug benötigen, können Sie diese über das folgende Formular online beantragen.

    Sollten Sie ein Formular der ausländischen Behörde erhalten haben, können Sie dieses im Beantragungsprozess hochladen und übermitteln.

    Wichtig

    • Quellensteuerbescheinigungen für das laufende Jahr können frühestens ab April des Folgejahres ausgestellt werden.
    • Zu früh beantragte Bescheinigungen werden nicht bearbeitet. Bitte stellen Sie den Antrag zum erwähnten Zeitpunkt erneut.

    Bitte beachten Sie, dass die Verarbeitung Ihrer Anfrage bis zu 4 Wochen dauern kann.

    Kosten

    Die Quellensteuerbescheinigung ist kostenlos.

    Wenn Sie diese Anfrage als Vertreter/-in stellen, beachten Sie bitte folgendes:

    Vorteile:

    • Wir benötigen eine entsprechende Vollmacht.
    • Ist beim kantonalen Steueramt Zürich noch keine Vollmacht hinterlegt, können Sie eine im nachfolgenden Formular hochladen und elektronisch übermitteln.
  2. Notwendige Unterlagen bereithalten

    Vorteile:

    • Kopie der Lohnausweise aller Steuerjahre, für die Sie eine Bestätigung benötigen.
  3. Formular ausfüllen

    Angaben zur Person
    Anrede

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Die Eingabe entspricht nicht den Vorgaben für eine Telefonnummer.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    756.____.____.__ Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

    Bitte geben Sie die AHV-Nummer im Format 756.XXXX.XXXX.XX ein.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    TT.MM.JJJJ

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie ein korrektes Datum an.

    Bestätigung über den Quellensteuerabzug
    für welchen Zweck benötigen Sie die Bestätigung

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    z.B. 2016, 2017, 2018

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Datei hochladen

    Laden Sie hier den Lohnausweis des betreffenden Steuerjahres oder das Formular der anderen Behörden im Inn- und Ausland hoch.

    Sie können nur 1 Datei gleichzeitig hochladen.

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    Die Datei ist grösser als die maximale Dateigrösse.

    Die Datei hat ein nicht erlaubtes Dateiformat.

    Vielen Dank.

    Bitte beachten Sie, dass die Verarbeitung Ihrer Anfrage bis zu 4 Wochen dauern kann. Quellensteuerbescheinigungen für das laufende Jahr können frühestens ab April des Folgejahres ausgestellt werden. Zu früh beantragte Bescheinigungen können nicht bearbeitet werden. Bitte stellen Sie den Antrag zum erwähnten Zeitpunkt erneut.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

Kontakt

Kanton Zürich - Steueramt – Quellensteuer (Quellensteuer Bestätigungen)

Adresse

Bändliweg 21
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 37 00


Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.00 bis 11.45 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

bs-steueramt@zh.ch