02 Direktion der Justiz und des Innern
Geschäftsbericht 2025 15.04.2026
Schwerpunkte der Direktion der Justiz und des Innern waren 2025 die Einführung eines neuen Lernprogramms für Sexualstraftäter und der Betrieb des Bussen-Infopoints. Weiter wurde das Stimm- und Wahlrecht für Personen mit umfassender Beistandschaft vorbereitet und der Gleichstellungsauftrag ausgeweitet.
Auf dieser Seite
- Lernprogramm Dolas für Sexualstraftäter
- Neu Stimmrecht trotz Beistandschaft
- Finanzkontrollbericht zur Beschaffung der neuen Fachapplikation von Justizvollzug und Wiedereingliederung
- Bussen-Infopoint
- Unterzeichnung der internationalen Charta zur Unabhängigkeit der Statistik
- Stiftungsaufsicht geografisch neu organisiert
- Ausweitung des Gleichstellungsauftrags
- Geld für das Zeughaus Uster
- Assessments bei katholischen Seelsorgenden
- Leistungsgruppen
- Herunterladen
- Weiterlesen
- Kontakt
Zu den Aufgaben der Direktion der Justiz und des Innern gehören die Strafverfolgung, der Vollzug von Strafen und Massnahmen sowie die Wiedereingliederung von straffällig gewordenen Personen. Weitere Aufgaben sind die Opferhilfe, die Beziehungen zu den Gemeinden, Bezirken und Religionsgemeinschaften, das Archivwesen, die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung, die Kulturförderung und die Gleichstellung, das Handelsregisteramt und das Statistische Amt, das auch für Wahlen und Abstimmungen zuständig ist. Ein wichtiger Aspekt der Arbeit der Direktion ist die Stärkung der gesellschaftlichen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen.
Lernprogramm Dolas für Sexualstraftäter
Nach dem Erfolg des Lernprogramms «PoG – Partnerschaft ohne Gewalt» entwickelten die Bewährungs- und Vollzugsdienste von Justizvollzug und Wiedereingliederung das Lernprogramm «DoLaS – Deliktorientiertes Lernprogramm für angepasstes Sexualverhalten». Hintergrund des neuen Angebots ist das seit Mitte 2024 geltende revidierte Sexualstrafrecht. Wer gegen die sexuelle Integrität eines anderen Menschen verstossen hat und zu einer (teil)bedingten Strafe verurteilt wurde, kann nun zu einem Lernprogramm verpflichtet werden. Auch bei einer Verurteilung wegen sexueller Belästigung kann neu die Teilnahme an einem Lernprogramm angeordnet werden. Das DoLaS-Programm steht seit Anfang des Berichtsjahres zur Verfügung. Lernprogramme helfen dabei, das deliktrelevante Verhalten nachhaltig zu ändern und Rückfälle zu verhindern. Die Evaluation des Lernprogramms «PoG – Partnerschaft ohne Gewalt» zeigt, dass das Rückfallrisiko bei einer zum Programm zugewiesenen Person um 80% kleiner ist.
Neu Stimmrecht trotz Beistandschaft
Die politische Partizipation ist ein zentrales Anliegen des Kantons: Alle Menschen sollen ihre politischen Rechte wahrnehmen können. Heute sind Menschen, die unter einer umfassenden Beistandschaft stehen, von kantonalen und kommunalen Wahlen und Abstimmungen ausgeschlossen. Das soll sich ändern. Den Anstoss dazu gab eine Behördeninitiative der Stadt Zürich: Die Zürcher Gemeinden sollen künftig die Möglichkeit haben, ein solches Stimm- und Wahlrecht einzuführen. Der Regierungsrat unterstützt das Anliegen, bevorzugt aber eine Regelung, die für den ganzen Kanton gilt. Er unterbreitet dem Kantonsrat deshalb einen Gegenvorschlag: Neu soll Menschen mit umfassender Beistandschaft sowohl das aktive als auch das passive Stimm- und Wahlrecht auf kommunaler und kantonaler Ebene zustehen (Vorlage KR-Nr. 233a/2023). Damit wird ein zentrales Anliegen der UNO-Behindertenrechtskonvention umgesetzt. Gleichzeitig sollen neue gesetzliche Grundlagen dafür sorgen, dass Kanton und Gemeinden die UNO-Behindertenrechtskonvention besser umsetzen können. Sie sollen die notwendigen Massnahmen treffen können, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können.
Finanzkontrollbericht zur Beschaffung der neuen Fachapplikation von Justizvollzug und Wiedereingliederung
Der Regierungsrat hat 2024 den Auftrag für eine neue Softwarelösung im Bereich Justizvollzug freihändig vergeben (RRB Nr. 821/2024). Nach Kritik an diesem Vorgehen hat die Finanzkontrolle eine unabhängige Prüfung durchgeführt. Der Prüfbericht vom Juni des Berichtsjahres kommt zum Schluss, dass die Entscheidungsgrundlagen für den Regierungsratsbeschluss zur Beschaffung und Einführung der neuen Fachapplikation grundsätzlich schlüssig waren. Das gewählte Vorgehen der Direktion wird als zweckmässig, weitgehend pragmatisch und nachvollziehbar beurteilt. Auch die Arbeitsweise der Projektleitung entsprach den vom Kanton vorgegebenen Projektmanagementmethoden. Plausibel dargelegt sind nach Beurteilung durch die Finanzkontrolle auch die deutlich gestiegenen Kosten. Fragezeichen setzt die Finanzkontrolle hinter die Dringlichkeit des Vorgehens. Die Direktion hat den Bericht mit Genugtuung zur Kenntnis genommen.
Bussen-Infopoint
Seit dem 1. September des Berichtsjahres betreibt Justizvollzug und Wiedereingliederung den Bussen-Infopoint an der Kanonengasse in Zürich. Hier können Betroffene direkt vor Ort ein Gesuche für gemeinnützige Arbeit stellen. Dieses wird sofort durch Mitarbeitende der Bewährungs- und Vollzugsdienste bearbeitet. Dadurch werden Einsätze in der gemeinnützigen Arbeit noch einfacher möglich. Wer eine Busse oder Geldstrafe nicht bezahlt, muss diese unter Umständen durch eine Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis verbüssen. 2024 verzeichnete der Kanton 1050 Fälle von Personen, die wegen nicht bezahlter Bussen und Geldstrafen ins Gefängnis mussten. Künftig sollen mehr Betroffene ihre Strafe in Form von gemeinnütziger Arbeit leisten, anstatt ins Gefängnis zu gehen. Mit dieser Alternative sind gleich mehrere Vorteile verbunden: Die Betroffenen bleiben in ihrem sozialen Umfeld, die Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen sinkt, was die Gefängnisse entlastet und finanzielle Mittel einspart. Ein Einsatztag in gemeinnütziger Arbeit verursacht deutlich geringere Kosten als ein Tag im Gefängnis.
Unterzeichnung der internationalen Charta zur Unabhängigkeit der Statistik
Das Statistische Amt hat im Berichtsjahr die «Charta der öffentlichen Statistik der Schweiz» unterzeichnet und setzt damit ein Zeichen für eine unabhängige und qualitativ hochwertige Statistikproduktion. Die Charta ist ein berufsethischer Verhaltenskodex. Er legt Standards für das Entwickeln, Erstellen und Verbreiten öffentlicher Statistiken fest. Die Charta wurde von Bund, Kantonen und Städten erarbeitet und in vierter Auflage veröffentlicht. In der Charta sind 16 Prinzipien formuliert. Sie sollen sicherstellen, dass die öffentliche Statistik fachlich unabhängig, objektiv, transparent und von hoher Qualität ist. Das fördert das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit in die öffentliche Statistik. Gleichzeitig sollen die Prinzipien der Charta sicherstellen, dass die öffentliche Statistik den steigenden Ansprüchen einer datengetriebenen Welt gerecht wird. Darüber hinaus fördern sie die Transparenz und die Unabhängigkeit der Statistik gegenüber Interessenvertretungen und schützen sie so vor politischer Einflussnahme. Das sind notwendige Voraussetzungen für eine faktenbasierte und unabhängige Meinungsbildung im direktdemokratischen Prozess.
Stiftungsaufsicht geografisch neu organisiert
Die Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin haben sich im BVG- und Stiftungsbereich zu einer gemeinsamen Aufsichtsregion zusammengeschlossen. Die neue Aufsichtsanstalt übernimmt ab 1. Januar 2026 die BVG-Aufsicht über die neun Vereinbarungskantone und die Stiftungsaufsicht über vier dieser Kantone. Sie beaufsichtigt damit rund 900 Pensionskassen und etwa 2000 klassische Stiftungen, die gemeinsam ein Vermögen von über 600 Mrd. Franken verwalten. Oberstes Organ ist der Konkordatsrat, der die politische Kontrolle sicherstellt. Er besteht aus je einem Regierungsmitglied der Vereinbarungskantone und wird von Regierungsrätin Jacqueline Fehr präsidiert. Der Verwaltungsrat wird von Christian Zünd präsidiert, der bereits Verwaltungsratspräsident der BVS war. Der bisherige Direktor der BVS Zürich, Roger Tischhauser, leitet die Geschäftsleitung der neuen Aufsichtsanstalt.
Ausweitung des Gleichstellungsauftrags
Im September 2023 überwies der Kantonsrat dem Regierungsrat das Postulat KR-Nr. 377/2020 betreffend Gleichstellung von LGBTI-Menschen und Massnahmen gegen Hasskommunikation. Dieses verlangt einen Bericht, wie die neuen Herausforderungen für einen wirksamen Diskriminierungs-schutz angegangen werden können. Gleichzeitig forderte das Postulat den Regierungsrat dazu auf, die Gleichstellung von LGBTQIA+-Personen zu fördern und wirksame Massnahmen gegen Hassrede (Hate Speech) zu entwickeln. Auf Antrag der Direktion beschloss der Regierungsrat, den Auftrag der Fachstelle Gleichstellung mit einem eigenen Fachbereich LGBTQIA+ zu erweitern. Damit soll ein gezieltes und fachlich fundiertes Unterstützungs- und Beratungsangebot im Umgang mit LGBTQIA+-Themen aufgebaut und für verschiedene Fachpersonen und Berufsgruppen der kantonalen Verwaltung zur Verfügung gestellt werden. Im Bereich Hassrede dagegen sieht der Regierungsrat keinen Handlungsbedarf, weil der Spielraum hinsichtlich der straf- und zivilrechtlichen Bekämpfung von Hassrede im Kanton begrenzt ist.
Geld für das Zeughaus Uster
Der Kantonsrat hat im Dezember den kulturpolitischen Antrag des Regierungsrates gutgeheissen, das Kultur- und Begegnungszentrum Uster mit einem Beitrag von 10 Mio. Franken zu unterstützen (Vorlage 6032). Entstehen soll auf dem 25'000 m² grossen Zeughausareal ein Begegnungsort für alle. Das neue Kultur- und Begegnungszentrum soll künftig Platz für Ateliers, Kulturproduktionen, für das Jazzmuseum Swissjazzorama, für ein Musiklokal und für ein Restaurant bieten. Neben kulturellen Angeboten soll die Infrastruktur auch Wirtschaftsorganisationen, politischen Institutionen, Vereinen, Bildungseinrichtungen und der breiten Bevölkerung offenstehen. Regionale Zentren sollen als Orte für Kultur und gesellschaftliches Miteinander gestärkt werden. Die Fachstelle Kultur setzt dies seit 2024 verstärkt mit dem Pilotprojekt Kulturprogramm für mittelgrosse Städte um.
Assessments bei katholischen Seelsorgenden
Im Nachgang zur 2023 publizierten Pilotstudie zum sexuellen Missbrauch im Umfeld der katholischen Kirche in der Schweiz hat der Kanton die katholische Kirche bei verschiedenen Verbesserungsmassnahmen unterstützt. Zu diesen Massnahmen gehören die Eignungsabklärungen für Priester und andere Seelsorgende. Einheitliche Standards sollen gewährleisten, dass nur Personen eine Ausbildung für den seelsorglichen Dienst beginnen bzw. in diesen Dienst eintreten können, die für diese Arbeit geeignet sind. Dazu werden psychologische Abklärungen für den Ausbildungs- bzw. Berufseinstieg geschaffen, wie man sie auch in anderen Bereichen kennt, beispielsweise bei der Armee. Die Abklärungen sollen die Qualifikation einer Person bewerten und allfällige Risikofaktoren aufzeigen. An der Entwicklung dieser standardisierten Assessments haben Jérôme Endrass, forensischer Psychologe und Leiter Forschung & Entwicklung bei Justizvollzug und Wiedereingliederung, und sein Team mitgearbeitet. Seit dem Berichtsjahr kommen die Assessments zum Einsatz.
Leistungsgruppen
Der Bericht enthält Informationen folgender Leistungsgruppen:
- 2201 Generalsekretariat
- 2204 Staatsanwaltschaft
- 2205 Jugendstrafrechtspflege
- 2206 Justizvollzug und Wiedereingliederung
- 2207 Gemeindeamt
- 2216 Kantonaler Finanzausgleich
- 2221 Handelsregisteramt
- 2223 Statistisches Amt
- 2224 Staatsarchiv
- 2232 Kantonale Opferhilfestelle
- 2233 Fachstelle Gleichstellung
- 2234 Fachstelle Kultur
- 2241 Fachstelle Integration
- 2251 Bezirksräte
- 2261 Statthalterämter
- 2270 Religionsgemeinschaften
- 2934 Kulturfonds