06 Gesundheitsdirektion
KEF 2026–2029 27.08.2025
Die Gesundheitsdirektion sorgt für eine qualitativ hochstehende, bedarfsgerechte und wirtschaftlich tragbare Gesundheitsversorgung. Die Bevölkerung soll sich auf ein umfassendes Gesundheitswesen verlassen können. Dazu gehören neben sicheren Spitälern und weiteren medizinischen Institutionen auch einwandfreie Heil- und Lebensmittel sowie der Schutz vor Tierseuchen und Pandemien.
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Planungen im KEF 2026-2029
Im KEF 2026–2029 ist die Umsetzung der kantonalen Volksinitiative für eine psychisch gesunde Jugend (Gesunde Jugend Jetzt!) abgebildet. Auch die finanziellen Auswirkungen des seit dem 1. Oktober 2024 geltenden Tabakproduktegesetzes und der dazugehörigen Verordnung wurden berücksichtigt, dessen Umsetzung mittels Betriebs- und Produktekontrollen sowie Testkäufe Sache der Kantone ist. Die Leistungsgruppe Nr. 6900, Tierseuchenfonds, wird per 31. Dezember 2025 aufgehoben, da seit dem Inkrafttreten des totalrevidierten Tierseuchengesetzes und der neu erlassenen Kantonalen Tierseuchenverordnung die Kosten für die Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen über die Betriebsrechnung des Veterinäramtes (Leistungsgruppe Nr. 6100) laufen und die Fondsmittel dann erschöpft sein werden.
Leistungsgruppen
Die Gesundheitsdirektion beinhaltet folgende Leistungsgruppen:
- 6000 Generalsekretariat
- 6010 Amt für Gesundheit
- 6100 Kantonale Heilmittelkontrolle, Kantonales Labor, Veterinäramt
- 6200 Prävention und Gesundheitsförderung
- 6300 Somatische Akutversorgung und Rehabilitation
- 6400 Psychiatrische Versorgung
- 6700 Beiträge an Krankenkassenprämien