Anhang II: Stellungnahme des Regierungsrates zur Stellungnahme des Fachbeirates

Einleitung

Der Regierungsrat dankt dem Fachbeirat für die geleistete Arbeit bei der Beurteilung der Gesuche um individuellen Sonderlastenausgleich und für die vorliegende Stellungnahme zum Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht 2025. Er nimmt zur Kenntnis, dass der Fachbeirat die derzeitige Steuerfussdisparität ebenfalls als im Einklang mit dem Verfassungsauftrag beurteilt. In seiner Stellungnahme nennt der Fachbeirat verschiedene Punkte, die es im heutigen Ausgleichssystem zu überdenken gilt. Der Regierungsrat begrüsst diese Anregungen und äussert sich dazu wie folgt:

Berücksichtigung des Steuerfusses beim Ressourcenzuschuss

Zuschussberechtigte Gemeinden mit einem höheren Steuerfuss erhalten mehr Beiträge als diejenigen mit einem tieferen Steuerfuss. Bei der Ausarbeitung des Finanzausgleichsgesetzes war bekannt, dass der Einbezug des Steuerfusses bei der Bemessung von Zuschüssen als falscher Anreiz angesehen werden kann. Nach Prüfung verschiedener Alternativen hat der Regierungsrat an der Berücksichtigung des Steuerfusses festgehalten, um die von der Verfassung geforderte Ausgleichswirkung zu erzielen (Distributionsziel). Seit der Finanzausgleichsreform im Jahr 2012 gibt es keine Hinweise darauf, dass Gemeinden mit Ressourcenzuschüssen systematisch höhere Steuerfüsse festsetzen würden als die übrigen Gemeinden. Der Regierungsrat ist jedoch offen, diese Kritik zu berücksichtigen.

Lastenausgleich im Rahmen von Spezialgesetzgebung

Spezialgesetzliche Änderungen haben in der Berichtsperiode dazu geführt, dass Lasten von Gemeinden doppelt, das heisst sowohl spezialgesetzlich als auch vom Finanzausgleich, abgegolten werden. Der Regierungsrat teilt die Einschätzung des Fachbeirates, wonach bei spezialgesetzlichen Regelungen inskünftig mehr darauf geachtet werden muss, was bereits durch den Finanzausgleich kompensiert wird und was nicht. Dadurch lassen sich Doppelkompensationen vermeiden.

Zentrumslastenausgleich

Der Regierungsrat anerkennt, dass in den Städten Winterthur und Zürich die Zentrumsleistungen in den Bereichen Soziale Wohlfahrt, Sicherheit und Kultur einen verhältnismässig grösseren Anteil der Ausgaben einnehmen als bei den anderen Gemeinden. Die umliegenden Gemeinden profitieren zudem von Leistungen, welche die Städte in ihrer Zentrumsfunktion erbringen. Dem Regierungsrat ist bewusst, dass besonders der Pauschalbetrag im Zentrumslastenausgleich in erster Linie nach politischen und nicht nach rein wirtschaftlichen Kriterien festgelegt wurde. Hinsichtlich der Frage der Überprüfung des heutigen Zentrumslastenausleichs verweist der Regierungsrat auf seine Ausführungen im Fazit dieser Stellungnahme.

Situation Individueller Sonderlastenausgleich (ISOLA)

Zurzeit ist mit Maschwanden nur eine Gemeinde auf den ISOLA angewiesen, was erfreulich ist. Der bestehende Fall verdeutlicht aber auch die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem ISOLA-Instrument bei Gemeinden, die ohne diesen Ausgleich nicht mehr existieren können (Defizitdeckung). Der Fachbeirat schlägt deshalb vor, dass der Kanton zusätzliche finanzielle Fusionsanreize für solche Gemeinden schafft, damit sie für eine Fusion infrage kommen. Der Regierungsrat anerkennt, dass das Bedürfnis der Gemeinden nach kantonaler Unterstützung in ausserordentlichen Lagen fortbesteht und der ISOLA ein notwendiges Instrument ist.

Der Regierungsrat teilt die Einschätzung des Fachbeirates, dass der Verwaltungsaufwand bei der Behandlung von ISOLA-Gesuchen hoch ist. Ein entsprechendes Projekt zur Effizienzverbesserung von ISOLA-Gesuchen ist beim zuständigen Gemeindeamt bereits in Arbeit. Hierbei soll insbesondere geprüft werden, ob das Gesuch für den provisorischen ISOLA, das auf den Budgetwerten der Gemeinde beruht, vereinfacht werden kann.

Fazit

Aus Sicht des Regierungsrates erfüllt der Finanzausgleich nach wie vor seine gesetzlichen Vorgaben. Seit seiner Revision im Jahr 2012 haben sich Kanton und Gemeinden aber weiterentwickelt. Es gab gesetzliche Anpassungen und Verschiebungen von finanziellen Aufwänden. Das bietet in mehreren Bereichen Anlass für Kritik, wie dies die vorliegende Stellungnahme des Fachbeirates und das Anliegen des Postulats KR-Nr. 171/2024 betreffend «Braucht der innerkantonale Finanzausgleich eine Auffrischung?» zeigen. Aufgrund der vielfältigen Veränderungen seit der letzten Revision des Finanzausgleichs hält der Regierungsrat es für angezeigt, die geltenden gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen. Die Anregungen des Fachbeirates zum Finanzausgleich sowie die Prüfung zusätzlicher finanzieller Fusionsanreize für Gemeinden in dauerhafter Finanznot werden hierbei miteinbezogen. Diese Überprüfung soll die Grundlage bieten für eine politische Diskussion darüber, ob der Finanzausgleich weiterentwickelt werden soll.

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