Der Kantonsrat hat das Kulturbudget für das Jahr 2026 um rund 3 Millionen Franken erhöht. Die Erhöhung ist für faire Arbeitsbedingungen für Kulturschaffende bestimmt. Mit diesen Geldern startet die Fachstelle Kultur nun ein neues Paket an Massnahmen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den Honoraren von Kulturschaffenden.
Honorare für Kulturschaffende
Faire Arbeitsbedingungen mit fairen Honoraren und angemessene Sozialleistungen sind eine bekannte und dringliche Forderung im Kulturbereich. Viele Kulturschaffende arbeiten unter prekären Arbeitsbedingungen, vielfach befristet in Mehrfachanstellungen oder auf Honorarbasis. Mit dem Massnahmenpaket «Faire Honorare 2026» möchte die Fachstelle Kultur nun gezielt die Arbeitsbedingungen von Kulturschaffenden verbessern.
Die zusätzlichen Mittel fliessen über Erhöhungen in der Projektförderung direkt an Kulturschaffende. Gleichzeitig werden auch bestehende Beiträge an Kulturinstitutionen und -organisationen erhöht, zweckgebunden für faire Arbeitsbedingungen. Die betreffenden Kulturorganisationen werden aufgefordert, damit eigenständig Massnahmen umzusetzen, vorrangig für faire Honorare von Kulturschaffenden.
Projektförderung
Für die Projektförderung stehen ab 2026 rund eine Million Franken mehr zur Verfügung. Hier hat die Fachstelle für Kultur einen grossen Handlungsbedarf ausgemacht, da die Richtgagen der Berufsverbände vielfach nicht eingehalten werden können. Ziel ist es, bei den geförderten Projekten die Richtgagen der Berufsverbände künftig besser einhalten zu können bzw. sich ihnen anzunähern. Mit der Erhöhung sollen künftig nicht mehr Projekte unterstützt werden, sondern durchschnittlich pro Projekt höhere Beiträge ausgerichtet werden. Mehr Gelder stehen zudem für Recherche- und Entwicklungsbeiträge für Kulturschaffende zur Verfügung, wo aktuell eine starke Selektion stattfindet. Durch die Förderung aller Phasen des Werkprozesses inkl. Recherche und Entwicklung wird dem Prekariat entgegengewirkt.
Kulturinstitutionen und -organisationen
Rund zwei Millionen Franken gehen an Kulturinstitutionen und -organisationen, die öffentlich zugängliche Kulturprogramme anbieten und derzeit von der Fachstelle Kultur mit mehrjährigen Beiträgen unterstützt werden. Dazu gehören Kulturinstitutionen, die mit einem Betriebsbeitrag unterstützt werden, sowie Kulturorganisationen, die über das Instrument der «Mehrjährigen Förderung Veranstaltungen» unterstützt werden. Sie erhalten ab 2026 eine prozentuale Beitragserhöhung, zweckgebunden für faire Arbeitsbedingungen für Kulturschaffende. Die Fachstelle Kultur informiert die betreffenden Organisationen direkt. Sie sind aufgefordert, eigenständig Massnahmen auszuarbeiten, wie sie die Erhöhungen für faire Arbeitsbedingungen, vorrangig im Bereich Honorare für Kulturschaffende, verwenden werden. Zur Umsetzung der Massnahmen müssen sie der Fachstelle Kultur jährlich ein Reporting abgeben. Dieses fällt bei grösseren Beiträgen umfangreicher aus als bei kleineren Beiträgen.
Fragen und Antworten
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Folien zur Präsentation
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