Die Fachstelle Kultur des Kantons Zürich setzt sich seit mehreren Jahren für faire Arbeitsbedingungen für Kulturschaffende ein. Mit dem Budget 2026 hat der Kantonsrat eine Erhöhung des Kulturbudgets um rund drei Millionen Franken für faire Arbeitsbedingungen bewilligt. Damit ermöglicht er ein neues Massnahmenpaket der Fachstelle Kultur, das auf Verbesserungen der Honorare von Kulturschaffenden abzielt.
Faire Arbeitsbedingungen mit fairen Honoraren und angemessene Sozialleistungen sind eine bekannte und dringliche Forderung im Kulturbereich. Viele Kulturschaffende arbeiten unter prekären Arbeitsbedingungen, vielfach befristet in Mehrfachanstellungen oder auf Honorarbasis. Mit dem Massnahmenpaket «Faire Honorare 2026» möchte die Fachstelle Kultur nun gezielt die Arbeitsbedingungen von Kulturschaffenden verbessern.
Die zusätzlichen Mittel fliessen über Erhöhungen in der Projektförderung direkt an Kulturschaffende. Gleichzeitig werden auch bestehende Beiträge an Kulturinstitutionen und -organisationen erhöht, zweckgebunden für faire Arbeitsbedingungen. Die betreffenden Kulturorganisationen werden aufgefordert, damit eigenständig Massnahmen umzusetzen, vorrangig für faire Honorare von Kulturschaffenden.
Projektförderung
Für die Projektförderung stehen ab 2026 rund eine Million Franken mehr zur Verfügung. Hier hat die Fachstelle für Kultur einen grossen Handlungsbedarf ausgemacht, da die Richtgagen der Berufsverbände vielfach nicht eingehalten werden können. Ziel ist es, bei den geförderten Projekten die Richtgagen der Berufsverbände künftig besser einhalten zu können bzw. sich ihnen anzunähern. Mit der Erhöhung sollen künftig nicht mehr Projekte unterstützt werden, sondern durchschnittlich pro Projekt höhere Beiträge ausgerichtet werden. Mehr Gelder stehen zudem für Recherche- und Entwicklungsbeiträge für Kulturschaffende zur Verfügung, wo aktuell eine starke Selektion stattfindet. Durch die Förderung aller Phasen des Werkprozesses inkl. Recherche und Entwicklung wird dem Prekariat entgegengewirkt.
Kulturinstitutionen und -organisationen
Rund zwei Millionen Franken gehen an Kulturinstitutionen und -organisationen, die öffentlich zugängliche Kulturprogramme anbieten und derzeit von der Fachstelle Kultur mit mehrjährigen Beiträgen unterstützt werden. Dazu gehören Kulturinstitutionen, die mit einem Betriebsbeitrag unterstützt werden, sowie Kulturorganisationen, die über das Instrument der «Mehrjährigen Förderung Veranstaltungen» unterstützt werden. Sie erhalten ab 2026 eine prozentuale Beitragserhöhung, zweckgebunden für faire Arbeitsbedingungen für Kulturschaffende. Die Fachstelle Kultur informiert die betreffenden Organisationen direkt. Sie sind aufgefordert, eigenständig Massnahmen auszuarbeiten, wie sie die Erhöhungen für faire Arbeitsbedingungen, vorrangig im Bereich Honorare für Kulturschaffende, verwenden werden. Zur Umsetzung der Massnahmen müssen sie der Fachstelle Kultur jährlich ein Reporting abgeben. Dieses fällt bei grösseren Beiträgen umfangreicher aus als bei kleineren Beiträgen.
FAQ Faire Honorare
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Was macht der Kanton Zürich für faire Arbeitsbedingungen für Kulturschaffende?
Die Fachstelle Kultur setzt sich seit mehreren Jahren für faire Arbeitsbedingungen für Kulturschaffende ein. Im Kulturleitbild von 2015 wird das Thema im Schwerpunkt «Kreation» ausgeführt, seit 2022 zudem als strategischer Schwerpunkt geführt. Mit dem Budget 2026 hat der Kantonsrat im Dezember 2025 eine Erhöhung von rund 3 Millionen Franken für faire Arbeitsbedingungen für Kulturschaffende genehmigt. Die Fachstelle Kultur initiiert dazu nun ein Massnahmenpaket «Faire Honorare 2026». Die gesprochenen Gelder werden ab 2026 Kulturschaffenden sowie Kulturinstitutionen und -organisationen zur Verfügung gestellt mit dem vorrangigen Ziel, die Honorare von Kulturschaffenden zu verbessern.
Wie werden die gesprochenen Mittel verwendet?
Die Gelder für faire Arbeitsbedingungen gehen an Kulturschaffende sowie Kulturinstitutionen und -organisationen mit dem vorrangigen Ziel, die Honorare von Kulturschaffenden zu verbessern. Sie fliessen in die Projektförderung, in die Erhöhung bestehender mehrjähriger Beiträge an Veranstalter:innen (Mehrjährige Förderung Veranstaltungen) sowie in die Erhöhung bestehender Betriebsbeiträge an Kulturinstitutionen und -organisationen. Von diesen zweckgebundenen Erhöhungen sind gewisse Kulturinstitutionen und -organisationen ausgenommen, die keine öffentlich zugänglichen Kulturprogramme anbieten (z.B. Archive). Ebenfalls ausgenommen sind das Opernhaus und das Theater des Kantons Zürich.
Was ist das Ziel der des Massnahmenpakets «Faire Honorare 2026»?
Die Fachstelle Kultur des Kantons Zürich fokussiert sich mit dem Massnahmenpaket «Faire Honorare 2026» vorrangig auf Verbesserung der Honorarsituation von Kulturschaffende. Die kantonale Förderung wirkt dabei subsidiär: Die Gemeinden, Städte, das Bundesamt für Kultur und Pro Helvetia wie auch private Stiftungen stehen weiterhin gemeinsam in der geteilten Verantwortung, faire Arbeitsbedingungen zu ermöglichen.
Es geht um Honorare: Warum erhalten Kulturinstitutionen und -organisationen auch Erhöhungen? Ist der Bedarf in der «freien Szene» nicht grösser?
Die Kulturinstitutionen und -organisationen sind verpflichtet, die Erhöhungen zweckgebunden für faire Arbeitsbedingungen, vorrangig im Bereich Honorare für Kulturschaffende einzusetzen. Die Kulturinstitutionen und -organisationen arbeiten vielfach eng mit Kulturschaffenden aus der freien Szene zusammen. Theater, Museen oder Festivals erhalten nun die Aufgabe, die Honorarempfehlungen der Berufsverbände stärker zu berücksichtigen. Erhebungen, u.a. durch die Fachstelle Kultur, haben gezeigt, dass gerade kleine und mittlere Kulturinstitutionen und -organisationen für Programme und extern mandatierte Kulturschaffende die empfohlenen Richtgagen der Berufsverbände vielfach nicht einhalten können. Die zweckgebundenen Betriebsbeitragserhöhungen für faire Honorare leisten deshalb einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung fairer Arbeitsbedingungen im gesamten Kulturbereich.
Ist das Massnahmenpaket «Faire Honorare 2026» eine einmalige Aktion?
Nein. Die Fachstelle Kultur setzt sich seit mehreren Jahren für faire Arbeitsbedingungen für Kulturschaffende ein. Das nun lancierte Massnahmenpaket «Faire Honorare 2026» fokussiert sich auf die Verbesserung der Honorarsituation von Kulturschaffenden. Die vom Kantonsrat im Budget 2026 bewilligten drei Millionen Franken für faire Arbeitsbedingungen sind auch im Budget 2027 und für die Folgejahre eingeplant. Der Kantonsrat entscheidet jährlich im Dezember über das Budget des Folgejahres. Die Fachstelle Kultur wird die erzielten Ergebnisse des Massnahmenpakets evaluieren und weiter für faire Arbeitsbedingungen für Kulturschaffende eintreten.
Was ist der Unterschied zwischen Honoraren und Löhnen?
Löhne und Honorare beziehen sich auf unterschiedliche Arbeitsverhältnisse: Löhne werden von Kulturinstitutionen oder -organisationen fest oder befristet angestellten Kulturschaffenden im Rahmen eines Arbeitsvertrags gezahlt und beinhalten Sozialleistungen. Honorare hingegen erhalten selbstständig erwerbende Kulturschaffende für einzelne Auftritte, Aufträge oder Projekte. Sie müssen sich selbst um Sozialversicherungen oder Vorsorgeleistungen kümmern.
Faire Honorare für Kulturschaffende – wer ist gemeint mit Kulturschaffend?
Kulturschaffende sind Personen, die aktiv Kunst aller Sparten oder spartenübergreifend produzieren und zeigen. Kulturveranstaltende und Kulturvermittelnde sind Personen, die in einer Kulturinstitution oder einer ähnlichen Struktur die Werke von Kulturschaffenden einem Publikum zugänglich machen.
Wie wird sichergestellt, dass die Erhöhungen bei Kulturinstitutionen und -organisationen für faire Arbeitsbedingungen, vorrangig im Bereich Honorare für Kulturschaffende und nicht zweckfremd verwendet werden?
Die Beiträge werden zweckgebunden für faire Arbeitsbedingungen ausgerichtet. Kulturinstitutionen und -organisationen werden aufgefordert, eigenständig Massnahmen auszuarbeiten, wie sie die Erhöhungen für faire Arbeitsbedingungen, vorrangig im Bereich Honorare für Kulturschaffende, verwenden. Sie sind verpflichtet, der Fachstelle Kultur zur Umsetzung der Massnahmen jährlich ein Reporting zu liefern.
Was unternimmt der Kanton, dass in der Projektförderung künftig faire Honorare ausgerichtet werden?
Gesuchsstellende werden u.a. mittels Budgetvorlagen darauf hingewiesen, ihre Honorare auszuweisen und diese an den Honorarempfehlungen der Berufsverbände auszurichten. Gleichzeitig werden die Mittel für die Projektförderung gestärkt. Die Wirkung der Massnahme wird von der Fachstelle Kultur auf Basis vordefinierter Indikatoren überprüft und evaluiert.
Was unternimmt der Kanton, dass in der Projektförderung künftig faire Honorare ausgerichtet werden?
Gesuchsstellende werden u.a. mittels Budgetvorlagen darauf hingewiesen, ihre Honorare auszuweisen und diese an den Honorarempfehlungen der Berufsverbände auszurichten. Gleichzeitig werden die Mittel für die Projektförderung gestärkt. Die Wirkung der Massnahme wird von der Fachstelle Kultur auf Basis vordefinierter Indikatoren überprüft und evaluiert. Die kantonale Förderung wirkt dabei subsidiär: Gemeinden, Städte, das Bundesamt für Kultur und Pro Helvetia wie auch private Stiftungen stehen weiterhin in der geteilten Verantwortung, faire Arbeitsbedingungen zu ermöglichen.
Was müssen Kulturschaffende bei der Gesucheingabe beachten?
Kulturschaffende, die bei der Fachstelle Kultur Gesuche für eine Projektförderung stellen, sind aufgefordert, ihre Honorare auszuweisen und auf Basis der Richtgagen der Berufsverbände auszurichten.
Wo erhalten Kulturschaffende mehr Informationen rund um faire Honorare und Richtgagen der Verbände?
Für weiterführende Informationen zu «fairen Honoraren» wie auch zu Fragen zur sozialen Sicherheit im Allgemeinen verweisen wir auf suisseculture.ch sowie deren Ratgeber für Kulturschaffende «Artists take action». Die Richtgagen sind spartenspezifisch definiert und werden von den entsprechenden Berufsverbänden festgelegt.
Erhalten mit dem Massnahmenpaket «Faire Honorare 2026» alle vom Kanton geförderten Kulturinstitutionen und -organisationen eine Beitragserhöhung für faire Arbeitsbedingungen für Kulturschaffenden?
Von der Fachstelle für Kultur wurden Kulturinstitutionen und -organisationen berücksichtigt, die in Zusammenarbeit mit Kulturschaffenden Kulturprogramme anbieten, Honorarleistungen ausrichten und vom Kanton Zürich mit einem bestehenden Betriebsbeitrag oder einem Beitrag im Rahmen des Förderinstruments «Mehrjährige Förderung Veranstaltungen» unterstützt werden.
Nicht alle bestehenden Beiträge an Kulturinstitutionen und -organisationen werden erhöht. Ausgenommen von den Erhöhungen sind Kulturinstitutionen und -organisationen, die keine öffentlich zugänglichen kulturellen Programme anbieten, beispielsweise Archive. Beim Instrument «Mehrjährige Förderung Veranstaltungen » werden Beiträge an Organisationen im Bereich der Bildenden Kunst nicht erhöht, weil das Instrument derzeit überprüft und neu ausgerichtet wird. Ebenfalls von der Beitragserhöhung ausgenommen ist das Opernhaus (andere gesetzliche Grundlage) und das Theater des Kantons Zürich (Rahmenkredit).
Wie hoch ist die Erhöhung für faire Arbeitsbedingungen?
Kulturinstitutionen, deren Beitragserhöhung über einen Regierungsratsbeschluss entschieden wird, erhalten für die Jahre 2026 und 2027 eine Erhöhung von 10% auf den bestehenden jährlichen Betriebsbeitrag der laufenden Förderperiode 2024–2027. Für diese Kulturinstitutionen gelten erweiterte Reporting-Pflichten. Die zweckgebundenen Erhöhungen werden nur vollumfänglich ausgezahlt, wenn deren Verwendung für faire Arbeitsbedingungen, vorrangig im Bereich Honorare für Kulturschaffende, im aktualisierten Betriebsbudget vorab bis zum 31.8.2026 sowie am Ende des Betriebsjahres in den Abschlussdokumenten transparent ausgewiesen werden kann.
Kulturinstitutionen und -organisationen, deren Beitragserhöhung von der Fachstelle Kultur verfügt wird, erhalten eine prozentuale Erhöhung von 15% auf den bestehenden Jahresbeitrag der laufenden Förderperiode. Für diese Kulturinstitutionen und -organisationen gilt das einfache Reporting.
Warum werden einige Beiträge um 15%, andere wiederum um 10% erhöht?
Verschiedene Studien wie auch eine Erhebung der Fachstelle Kultur bei unterstützten Kulturinstitutionen haben gezeigt, dass gerade kleinere und mittlere Kulturinstitutionen und -organisationen im Bereich Honorare für Programme und extern mandatierte Kulturschaffende die empfohlenen Richtgagen der Berufsverbände vielfach nicht einhalten können. Sie weisen daher einen grösseren Mehrbedarf auf. Mittlere und kleinere Beiträge an Kulturinstitutionen und -organisationen – sie werden durch die Fachstelle Kultur verfügt – werden darum um 15% und grössere Beiträge, die durch den Regierungsrat beschlossen werden, um 10% erhöht.
Wie erfolgt das einfache Reporting zur Umsetzung fairer Honorare?
Beim einfachen Reporting wird den Kulturinstitutionen und -organisationen der verfügte Beitrag in der Regel sogleich ausgezahlt, ausser es besteht ein Risiko, dass das anrechenbare Defizit überschritten wird. In diesem Spezialfall werden die betreffenden Kulturinstitutionen von den Förderbereichsleitungen der Fachstelle Kultur mittels Infobrief zur Verfügung noch vor der Auszahlung direkt informiert.
Kulturinstitutionen und -organisationen mit einfachen Reporting-Pflichten sind aufgefordert, eigenständig Massnahmen für faire Honorare auszuarbeiten und umzusetzen. Zum Ende des Betriebsjahres muss zusammen mit der Abschlussdokumentation eine kommentierte Erfolgsrechnung eingereicht werden. Daraus muss in wenigen Sätzen nachvollziehbar ersichtlich sein, wie die Mittel zweckbestimmt verwendet wurden, resp. wie die Ziele der vorgeschlagenen Massnahmen erreicht wurden.
Wie erfolgt das erweiterte Reporting zur Umsetzung fairer Honorare?
Beim erweiterten Reporting wird die beschlossene zweckgebundene Beitragserhöhung erst dann ausgezahlt, wenn deren Verwendung für faire Arbeitsbedingungen, vorrangig für Honorare für Kulturschaffende, bis zum 31.8.2026 nachvollziehbar aufgezeigt werden kann. Diese Prüfung erfolgt durch die Fachstelle Kultur. Ausgezahlt wird anschliessend einzig die nachvollziehbar ausgewiesene und so geltend gemachte Beitragshöhe.
Vor der Auszahlung werden die betreffenden Kulturinstitutionen und –organisationen darum mittels eines Infobriefs aufgefordert, ein aktualisiertes Betriebsbudget zusammen mit einer Aufstellung der eigenständig ausgearbeiteten Massnahmen für faire Arbeitsbedingungen, vorrangig im Bereich Honorare für Kulturschaffende, einzureichen. Zum Ende des Betriebsjahres muss zusammen mit der Abschlussdokumentation eine kommentierte Erfolgsrechnung eingereicht werden, aus der ersichtlich wird, wie die geltend gemachten Mittel zweckbestimmt verwendet wurden, resp. wie die Ziele der eigenständig vorgeschlagenen Massnahmen erreicht wurden.
Für welche Jahre gilt die gesprochene Erhöhung für faire Honorare bei Kulturinstitutionen und -organisationen?
Die nun gesprochene Beitragserhöhung ausgewählter Betriebsbeiträge gilt ab 2026 für die Dauer der aktuellen Förderperiode (2024–2027).
Die Beitragserhöhung für Beiträge im Rahmen des Förderinstruments «Mehrjährige Förderung Veranstaltungen» gilt für die verbleibenden Jahre der aktuell laufenden Förderperiode.
- In den Bereichen Filmkultur, Literatur und Musik umfasst die aktuell laufende Förderperio-de die Jahre 2024-2026. Eine Beitragserhöhung erfolgt also im Jahr 2026.
- Im Bereich Tanz/Theater dauert die Förderperiode von 2024–2027. Eine Beitragserhöhung erfolgt also im Jahr 2026 und 2027.
- Beim Instrument «Mehrjährige Förderung Veranstaltungen » wurden im Bereich der Bildenden Kunst keine Beiträge erhöht, weil das Instrument derzeit überprüft und neu ausge-richtet wird.
Die rund drei Millionen Franken für faire Arbeitsbedingungen sind auch im Budget 2027 und für die Folgejahre eingeplant. Der Kantonsrat entscheidet jährlich im Dezember über das Budget des Folgejahres.
Was, wenn eine Kulturinstitution oder -organisation bei Honoraren für Kulturschaffende bereits die Richtgagen der Berufsverbände einhält?
Das Massnahmenpaket «Faire Honorare 2026» fokussiert sich in einem ersten Schritt auf die Verbesserungen im Bereich Honorare für Kulturschaffende. Kulturinstitutionen und -organisationen, die bereits die Honorarempfehlungen der Berufsverbände einhalten, können eigenständig weiterführende Massnahmen zweckgebunden für faire Arbeitsbedingungen für Kulturschaffende ausarbeiten. Beim erweiterten Reporting müssen diese Massnahmen vorgängig bis 31.8.2026 bei der Fachstelle Kultur eingereicht und geltend gemacht werden.
Was ist gemeint mit anrechenbarem Defizit?
Betriebsbeiträge an Kulturinstitutionen und -organisationen im Kanton Zürich basieren auf § 2 Abs. 1 lit. a der Kulturfondsverordnung (KufV) in Verbindung mit § 2 Kulturfördergesetz (KFG). Dort steht, dass der Kanton an Kulturinstitutionen Betriebsbeiträge bis zur Hälfte der anrechenbaren Defizite gewähren kann. Das sogenannte «anrechenbare Defizit» ist eine Kennzahl für die Berechnung der Höhe des kantonalen Betriebsbeitrages an eine Kulturorganisation.
Das anrechenbare Defizit kommt in zwei Situationen zur Anwendung:
1. Bei der Festlegung eines Betriebsbeitrages
Anhand des Budgets der Kulturinstitution und -organisationen wird berechnet, wie hoch das voraussichtliche anrechenbare Defizit sein wird. Daraus ergibt sich der maximale Beitrag des Kan-tons. Der kantonale Beitrag darf höchstens die Hälfte dieses erwarteten Defizits betragen.
2. Bei der jährlichen Auszahlung des Beitrages
Bei der Auszahlung des jährlichen Betriebsbeitrages wird das anrechenbare Defizit in der Regel auf Basis der Rechnung des Vorjahres bzw. der Vorsaison berechnet. Der Beitrag des Kantons darf höchstens die Hälfte dieses tatsächlich anrechenbaren Defizits betragen.
In den Sparten Filmkultur, Musik, Literatur fand für das Instrument der «Mehrjährigen Förderung» eine Ausschreibung für die Förderperiode ab 2027 statt. Was muss beachtet werden?
Die Ausschreibung beim Instrument der «Mehrjährigen Förderung» im Bereich Filmkultur, Musik und Literatur ist abgeschlossen. Sie betrifft die Förderperiode 2027-2029. Es können keine Gesuche mehr eingereicht werden.
Veranstalter:innen, die im Rahmen des Förderinstruments «Mehrjährige Förderung Veranstaltungen» eine Beitragserhöhung für faire Arbeitsbedingungen erhalten, werden von der Fachstelle Kultur mittels Infobrief direkt informiert. Diese Erhöhung gilt für die aktuell noch laufende Förderperiode. In den Bereichen Filmkultur, Musik und Literatur dauert die Förderperiode von 2024-2026. Die Beitragserhöhung betrifft damit das Jahr 2026. Die zweckgebundenen Erhöhungen für faire Arbeitsbedingungen werden diesen Kulturinstitutionen und -organisationen sogleich ausgezahlt. Sie müssen kein aktualisiertes Budget 2026 nachreichen. Die betreffenden Kulturinstitutionen und -organisationen sind aber aufgefordert, eigenständig Massnahmen für faire Arbeitsbedingungen auszuarbeiten und umzusetzen. Das Reporting erfolgt am Ende des Geschäftsjahres über die Erfolgsrechnung im Rahmen eines sog. einfachen Reportings.
Für den Bereich Tanz/Theater gelten beim Instrument «Mehrjährige Förderung» andere Förderperioden (2024-2027). Die zweckgebundene Beitragserhöhung im Bereich Tanz/Theater betrifft damit das Jahr 2026 und 2027.
Werden Erhöhungen auch für Anlässe gesprochen, die 2026 schon stattgefunden haben?
Ja. Die Erhöhungen für faire Arbeitsbedingungen werden anfangs Juni 2026 gesprochen. Die Kulturinstitutionen und -organisationen bestimmen eigenständig, wie sie diese Mittel zweckbestimmt verwenden. Auch rückwirkend sind Honoraranpassungen für bereits geleistete Arbeiten möglich.