Richtlinien für Beiträge an kulturgeschichtliche Institutionen einsehen
Anleitung
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Welche Gelder werden vergeben?
Mit dem Lotteriefondsgesetz vom 2. November 2020 hat der Kantonsrat entschieden, dass der Swisslos-Fonds jährliche Einlagen in den Denkmalpflegefonds leistet, um damit ausgewählte kulturhistorische Organisationen im Kanton Zürich mit wiederkehrenden Betriebsbeiträgen zu unterstützen.
Lotteriefondsgesetz, § 6
1. Aus den Fonds können Beiträge an Vorhaben gewährt werden, die
a. gemeinnützig sind und nicht der Erfüllung öffentlich-rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen dienen,
b. einen Bezug zum Kanton Zürich haben und in erster Linie dessen Bevölkerung zugutekommen,
c. von hoher Qualität und langfristiger Wirksamkeit sind.
2. Betriebsbeiträge werden für längstens fünf Jahre gewährt. Über eine Verlängerung ist neu zu entscheiden.
Denkmalpflegefondsverordnung, § 5
1. Beiträge können an gemeinnützige Organisationen geleistet werden, deren kulturhistorisches Angebot im Kanton von öffentlichem Interesse ist, die mindestens regionale Bedeutung aufweisen und deren Weiterbestand sichergestellt ist.
2. Dabei werden folgende Kriterien berücksichtigt:
a. die kulturhistorische Bedeutung und Qualität des Vorhabens oder Angebotes,
b. die Eigenleistung, das Vermögen und die Finanzplanung der gesuchstellenden Organisation,
c. die angemessene Unterstützung der Standortgemeinde und der Region,
d. die Professionalität und Kontinuität der Organisation und des Angebotes,
e. die öffentliche Zugänglichkeit des Angebotes,
f. die Qualität von Vermittlungs- und Öffentlichkeitsarbeit.
3. Nicht unterstützt werden Einzelpersonen oder Kleingruppen, Organisationen mit politischer, konfessioneller oder ideologischer Ausrichtung, Produktions- oder Projektbeiträge, Jubiläumsbeiträge, Investitionsbeiträge, Ausbildungsvorhaben und wissenschaftliche Vorhaben.
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Fördervoraussetzungen: Wer kann Beiträge beantragen?
Es gibt keinen Anspruch auf Betriebsbeiträge. Die Beiträge sind freiwillige Leistungen des Kantons.
Es werden nur Organisationen unterstützt, welche
- als Hauptaufgabe eine geschichtliche Vermittlungsaufgabe verfolgen,
- einen überwiegenden inhaltlichen Bezug zum Kanton Zürich haben,
- mit ihren Themen über die Gemeindegrenze hinausgehende (mindestens regionale) Bedeutung haben.
Es gilt:
- Unterstützung kann es ausschliesslich für Betriebskosten geben (d.h. Tagesgeschäft im laufenden Betrieb mit den damit verbundenen Kosten sowie Aufwendungen für die künftige Weiterentwicklung) – nicht aber für Projekte, Starthilfen, Archive, Datenbanken, Investitionen etc.
- Dabei handelt es sich ausschliesslich um Beiträge zur Deckung eines budgetierten und ausgewiesenen Betriebsdefizites.
- Beiträge werden subsidiär vergeben: Die Organisation muss durch die Standortgemeinde angemessen unterstützt werden.
- Die Organisation muss fachlich, administrativ und finanziell professionelle Strukturen aufweisen. Es liegen ein robustes Betriebskonzept und eine Programmplanung vor.
- Betriebsbeiträge sind nur dann möglich, wenn für die Institution kein Anspruch auf einen ordentlichen Staatsbeitrag (Subvention) besteht und sie nicht Teil einer öffentlichen Verwaltungseinheit ist.
- Einzelpersonen oder Kleingruppen werden nicht berücksichtigt.
- Organisationen mit politischer, konfessioneller oder ideologischer Ausrichtung werden nicht unterstützt.
- Betriebsbeiträge an gewinnorientierte Organisationen sind nicht möglich.
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Förderziele
Der Kanton strebt mit der Unterstützung kulturhistorischer Organisationen folgende Ziele an:
- Die dezentrale Vermittlung von Zürcher Geschichte in allen Regionen und über alle Epochen, ein geografisch und thematisch ausgewogenes Angebot
- Professionalität und Innovation im Vermittlungsangebot und Angebotsausweitung zwecks Attraktivitätssteigerung
- Stärkung der kulturhistorischen Institutionen im Kanton Zürich dank erhöhter Präsenz in den Medien
- Möglichkeiten zum Aufbau und zur Pflege von Kooperationen
- Ermöglichung eines niederschwelligen Zugangs zur zürcherischen Geschichte
- Schaffung von Orten der Bildung, Freude, Reflexion und des Wissensaustauschs zur zürcherischen Geschichte
- Förderung der Standortattraktivität: Geschichte als regionaler Wirtschaftsfaktor
- Gesellschaftliche Teilhabe: Schaffung von Möglichkeiten, verschiedene Angebote zu nutzen sowie an Aktivitäten und Veranstaltungen teilzunehmen und sich einzubringen
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Vergabe: Förderkriterien
Sind die unter 02 aufgeführten obligatorischen Fördervoraussetzungen erfüllt, werden die Gesuche geprüft.
Bei einem allfälligen Entscheid über die Vergabe von Betriebsbeiträgen und ihre Höhe werden die untenstehenden Kriterien und Indikatoren herangezogen und gewichtet.
Es gibt keinen Anspruch auf Betriebsbeiträge. Die Beiträge sind freiwillige Leistungen des Kantons.
- Ausstrahlung und Bedeutung der Organisation über die Gemeinde, die Region, den Kanton hinaus.
- Qualität des Vermittlungsangebotes sowohl im historischen Kontext als auch hinsichtlich aktueller gesellschaftlicher Bezüge.
- Die Institution verfügt über ein regelmässiges, dem Zweck verpflichtetes und möglichst breit gefächertes Programmangebot mit Veranstaltungen, Anlässen und Führungen übers Jahr.
- Qualität von Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit: Veranstaltungen werden in geeigneter Form angekündigt, das ständige Angebot wird über verschiedene Kanäle bekannt gemacht.
- Die Organisation kann geplante Aktivitäten für das Folgejahr und eine Grobplanung für das übernächste Jahr vorweisen.
- Die budgetierten Kosten der Institution sind verhältnismässig, nachvollziehbar, konstant und es liegt ein schlüssiges Finanzierungskonzept vor. Die Verteilung der Kosten auf verschiedene Träger ist ausgewogen.
- Die Organisation bzw. ihre Veranstaltungen sind für die Kantonsbevölkerung niederschwellig erschlossen.
- Die Organisation verfügt über kulturpädagogische Angebote, Kurse usw.
- Bezüge zur historischen Baukultur.
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Kontakt aufnehmen
Wenden Sie sich für eine erste Vorabklärung bitte an die Abteilung Archäologie und Denkmalpflege.
myriam.schlesinger@bd.zh.ch
+41 43 259 69 66
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Gesuch einreichen
Falls Sie die Zustimmung für ein Gesuch erhalten, können Sie dieses vorbereiten und einreichen. Rechnen Sie bitte mit einer Frist von mindestens sechs Monaten, bis die Entscheidung fällt.
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Wer entscheidet?
Ein Fachausschuss aus Vertretern des Staatsarchivs und der Abteilung Archäologie und Denkmalpflege ist für die Prüfung der Gesuche und die Anträge zuständig. Ob ein Gesuch bewilligt wird, entscheidet je nach Beitragshöhe die Baudirektion oder der Regierungsrat des Kantons Zürich.
Kontakt
Amt für Raumentwicklung – Archäologie und Denkmalpflege