Richtlinien für Beiträge an kulturgeschichtliche Institutionen einsehen

Anleitung

  1. Wer hat Anspruch auf Beiträge?

    Es gibt keinen Anspruch auf Betriebsbeiträge. Die Beiträge sind freiwillige Leistungen des Kantons. Es werden nur Institutionen gefördert, welche einen inhaltlichen Bezug zum Kanton Zürich aufweisen und eine kulturhistorische Aufgabe verfolgen. 

    Wichtig zu wissen ist: 

    • Unterstützung gibt es ausschliesslich für Betriebskosten – nicht für Projekte, Investitionen etc.
    • Betriebsbeiträge sind nur dann möglich, wenn für die  Organisation kein Anspruch auf einen ordentlichen Staatsbeitrag (Subvention) besteht.
    • Einzelpersonen oder Kleingruppen werden nicht unterstützt.
    • Organisationen mit politischer, konfessioneller oder ideologischer Ausrichtung werden nicht unterstützt.
    • Betriebsbeiträge an gewinnorientierte Organisationen sind nicht möglich.
  2. Welche Gelder werden vergeben?

    Mit Beschluss vom 6. Juli 2015 (Vorlage 5125a) hat der Kantonsrat entschieden, dass der Lotteriefonds jährliche Einlagen in den Denkmalpflegefonds leistet, um damit ausgewählte kulturhistorische Organisationen im Kanton Zürich mit wiederkehrenden Betriebsbeiträgen zu unterstützen. 

  3. Förderziele

    Der Kanton strebt mit der Förderung kulturhistorischer Organisationen folgende Ziele an:

    • Starke kulturhistorische Institutionen im Kanton Zürich: Kulturhistorische Organisationen stossen einzeln oder in Netzwerken beim Publikum und in den Medien auf Beachtung.
    • Niederschwelliger Zugang zu Kulturgeschichte: Möglichst viele (v.a. Kinder und Jugendliche) haben einen niederschwelligen Zugang zur Kulturgeschichte des Kantons Zürich. 
    • Kulturgeschichte als Bildungsprogramm: Kulturhistorische Organisationen sind Orte der Bildung. Möglichst viele Menschen erlangen ein vertieftes Bewusstsein über die Vergangenheit. 
    • Kulturgeschichte als Wirtschaftsfaktor: Der positive Einfluss kulturhistorischer Organisationen auf die Standortattraktivität ist gegeben.
    • Kulturgeschichte und gesellschaftliche Teilhabe: Kulturhistorische Organisationen erbringen unter dem Aspekt der regionalen Vielfalt einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe.
    • Kulturgeschichte und Innovation: Innovative Inhalte und nachhaltige Betriebsformen zeichnen die kulturhistorischen Organisationen aus.
  4. Vergabekriterien

    Chancen auf einen Betriebsbeitrag hat eine Institution, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:

    • Regionalität: Die Institution hat ein Einzugsgebiet über die Standortgemeinde hinaus.
    • Professionalität: Die Institution wird professionell geführt und programmiert. Dies gilt auch für die administrativen Belange.
    • Zugänglichkeit: Die Institution bzw. ihre Veranstaltungen sind für die Kantonsbevölkerung gut zugänglich.
    • Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit: Die Veranstaltungen werden in geeigneter Form angekündigt.
    • Planungshorizont: Die Organisation kann geplante Aktivitäten für das Folgejahr und eine Grobplanung für das übernächste Jahr vorweisen.
    • Lokale Verankerung: Die Organisation wird durch die Standortgemeinde unterstützt.
    • Realistische Budgetierung: Die budgetierten Kosten der Institution sind angemessen, nachvollziehbar, zuverlässig und es liegt ein schlüssiges Finanzierungskonzept vor. Die Verteilung der Kosten auf verschiedene Träger ist ausgewogen.
    • Programmangebot: Die Institution verfügt über ein regelmässiges Programm mit mindestens einem Dutzend Veranstaltungen, Anlässen und Führungen im Jahr.

    Wie hoch die Betriebsbeiträge ausfallen, hängt zudem von folgenden Kriterien ab: 

    • Offenheit: Die Institution stellt Räume und Infrastruktur auch nicht direkt kuratierten Gruppierungen zur Verfügung (z.B. Laienensembles, Kurse für Kinder, Jugendliche usw.).
    • Vermittlung: Die Institution verfügt über kulturpädagogische Angebote, Kurse usw.
    • Programmvielfalt: Es werden Veranstaltungen in mindestens zwei Kultursparten (z.B. Theater und Musik) angeboten.
    • Eigenproduktionen: Die Institution ist nicht nur Veranstalter, sondern produziert auch eigene Angebote.
    • Gebäude: Ist das Gebäude, indem die Organisation den Betrieb führt, in kantonalem Besitz, schützenswert oder unter Denkmalschutz, bestehen für den Kanton besondere Pflichten.
  5. Kontakt aufnehmen

    Wenden Sie sich für eine erste Vorabklärung bitte an die Abteilung Archäologie und Denkmalpflege. 

    myriam.schlesinger@bd.zh.ch

    +41 43 259 69 66

  6. Gesuch einreichen

    Falls Sie die Zustimmung für ein Gesuch erhalten, können Sie dieses vorbereiten und einreichen. Rechnen Sie bitte mit einer Frist von mindestens sechs Monaten, bis die Entscheidung fällt.

  7. Wer entscheidet?

    Ein Fachgremium aus Vertretern des Staatsarchivs und der Abteilung Archäologie und Denkmalpflege ist für die Prüfung der Gesuche und die Anträge zuständig. Ob ein Gesuch bewilligt wird, entscheidet je nach Beitragshöhe die Baudirektion oder der Regierungsrat des Kantons Zürich.

Kontakt

Amt für Raumentwicklung - Archäologie und Denkmalpflege

Adresse

Stettbachstrasse 7
8600 Dübendorf
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 69 00

E-Mail

ad@bd.zh.ch