Digitale Grundversorgung
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Erläuterungen
Um die digitale Grundversorgung von unterstützten Personen sicherzustellen, sollen die Kosten für eine bescheidene IT-Grundausstattung, wozu günstige Laptops oder Desktop-Computer zählen, als grundversorgende situationsbedingte Leistungen (SIL) durch die Sozialhilfe übernommen werden (SKOS-Richtlinien Kapitel C.6.8 Abs. 2 lit a). Auslagen für Mobiltelefone sowie Internet- und Telefongebühren sind jedoch bereits im GBL enthalten und werden deshalb nicht zusätzlich über SIL vergütet.
Für Personen in Ausbildung werden die benötigten IT-Geräte nach Vorgaben der Bildungsinstitutionen als SIL im Bereich Bildung gemäss SKOS-Richtlinien Kapitel C.6.2. finanziert (SKOS-Richtlinien Kapitel C.6.8 Erläuterungen lit.a).
Kontakt
Kantonales Sozialamt – Abteilung Öffentliche Sozialhilfe