Digitale Grundversorgung

Details

Kapitelnr.
8.1.27
Publikationsdatum
1. Januar 2026
Kapitel
8 Situationsbedingte Leistungen (WSH)
Unterkapitel
8.1. Situationsbedingte Leistungen
Gültig seit / In Kraft seit
1. Januar 2026
Titel
Digitale Grundversorgung

Erläuterungen

Um die digitale Grundversorgung von unterstützten Personen sicherzustellen, sollen die Kosten für eine bescheidene IT-Grundausstattung, wozu günstige Laptops oder Desktop-Computer zählen, als grundversorgende situationsbedingte Leistungen (SIL) durch die Sozialhilfe übernommen werden (SKOS-Richtlinien Kapitel C.6.8 Abs. 2 lit a). Auslagen für Mobiltelefone sowie Internet- und Telefongebühren sind jedoch bereits im GBL enthalten und werden deshalb nicht zusätzlich über SIL vergütet.

Für Personen in Ausbildung werden die benötigten IT-Geräte nach Vorgaben der Bildungsinstitutionen als SIL im Bereich Bildung gemäss SKOS-Richtlinien Kapitel C.6.2. finanziert (SKOS-Richtlinien Kapitel C.6.8 Erläuterungen lit.a).

Kontakt

Kantonales Sozialamt – Abteilung Öffentliche Sozialhilfe

E-Mail

sozialhilfe@sa.zh.ch

Für Fragen zur Interinstitutionellen Zusammenarbeit: iiz@sa.zh.ch


Für dieses Thema zuständig: