Aufsicht und Qualitätsüberprüfung
Auf dieser Seite
Details
Allgemeine Bestimmungen
Das Kantonale Sozialamt kann bei Bedarf, bei Auflagen, bei Beschwerden oder für Stichproben Nachweise einfordern, um die Erfüllung der Bewilligungsanforderungen zu überprüfen.
Zudem werden die Institutionen über die bezirksrätliche Aufsicht und mittels Qualitätsaudits regelmässig überprüft.
Bezirksrätliche Aufsicht
Die Institutionen gemäss IFEG unterstehen der bezirksrätlichen Aufsicht. Die vom Bezirksrat bezeichneten Personen visitieren die Institutionen in Absprache mit dem Kantonalen Sozialamt in der Regel jährlich und stellen dem Kantonalen Sozialamt einen Bericht zu.
Qualitätsaudits
Das Kantonale Sozialamt führt regelmässig Qualitätsaudits durch, in denen die Einhaltung der Bewilligungsanforderungen, insbesondere der Qualitätsrichtlinien geprüft wird. Die Audits finden mindestens alle drei Jahre an den Standorten der Institution oder online statt. Sie können durch das Kantonale Sozialamt oder durch vom Amt beauftragte externe Fachpersonen durchgeführt werden.
Kontakt
Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote
Projektteam Umsetzung SEBE