Übersicht Gesuch und einzureichende Nachweise

Details

Kapitelnummer
3.2
Publikationsdatum
15. Dezember 2025
Kapitel
Anerkennung als ambulante Anbietende
Unterkapitel
Übersicht Gesuch und einzureichende Nachweise
Gültig seit / in Kraft seit
1. Januar 2026

Allgemeines

Für die Anerkennung als ambulante Anbietende müssen Organisationen die Erfüllung und Einhaltung der Mindestanforderungen gegenüber dem Kantonalen Sozialamt mit Nachweisen belegen.

Das Kantonale Sozialamt verlangt entweder konkrete Nachweise oder summarische Bestätigungen (Selbstdeklarationen), dass ambulante Anbietende die Erfüllung der Anforderungen garantieren.
 

Erstgesuch und Nachweise

Die Organisation muss vor der Einreichung von Unterlagen unter diesem Link registriert werden. Folgende Nachweise sind nach erfolgter Registrierung via Online-Gesuch in SEBE Digital einzureichen:

  • Online-Gesuch um SEBE-Anerkennung als ambulante Anbietende (Beitragsberechtigung)
  • Ausgefüllter Fragenkatalog zum Angebot und der Organisation
  • Basis-Stufe: Einreichung von Nachweisen gemäss Kapitel 3.3
  • Stufe 2: Einreichung von Nachweisen gemäss Kapitel 3.3 sowie zusätzlich gemäss Kapitel 3.4 
  • Stufe 3: Einreichung von Nachweisen gemäss Kapitel 3.3 sowie zusätzlich gemäss Kapitel 3.5
  • Unterschriebene Selbstdeklaration der verantwortlichen Personen der Organisation

Fragenkatalog

Folgende Angaben sind in einem Fragenkatalog zum Angebot zu erfassen und gelten für alle Stufen:

  • Beschreibung der konzeptionellen Ausrichtung des Angebotes, der Haltung und wie die Grundsätze der UNO BRK in der täglichen Arbeit umgesetzt werden
  • Aussagen zu den konkreten Begleit- und Betreuungsleistungen, die erbracht werden
  • Angaben zu der Zielgruppe des Angebots
  • Angaben zur Region im Kanton Zürich, in der Leistungen erbracht werden
  • Angaben über die Verfügbarkeit des Angebotes mit Einsatzzeiten und Einsatztagen pro Woche

Gesuch um Stufenwechsel und Nachweise

Für die Einreichung eines Gesuchs um Stufenwechsel melden sich Organisationen vorgängig beim Kantonalen Sozialamt. Das Kantonale Sozialamt schaltet das Online-Gesuch in SEBE Digital frei. Folgende Nachweise sind via Online-Gesuch in SEBE Digital einzureichen:

  • Online-Gesuch (Erneuerung/Stufenwechsel) um SEBE-Anerkennung als ambulante Anbietende (Beitragsberechtigung)
  • Wechsel in Stufe 2: Einreichung von Nachweisen gemäss Kapitel 3.4
  • Wechsel in Stufe 3: Einreichung von Nachweisen gemäss Kapitel 3.5
  • Unterschriebene Selbstdeklaration der verantwortlichen Personen der Organisation
  • SEBE-Planungsgrundlage
  • Allfällige weitere Nachweise sind beim Start der Gesuchseinreichung in SEBE Digital ersichtlich

Erneuerungsgesuch und Nachweise

Das Kantonale Sozialamt schaltet das Online-Gesuch um Erneuerung frühzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der Beitragsberechtigung in SEBE Digital frei. Organisationen erhalten eine Benachrichtigung. Danach kann das Gesuch online eingereicht werden. Folgende Nachweise sind via Online-Gesuch in SEBE Digital einzureichen:

  • Online-Gesuch (Erneuerung/Stufenwechsel) um SEBE-Anerkennung als ambulante Anbietende (Beitragsberechtigung)
  • Allfällige weitere Nachweise sind beim Start der Gesuchseinreichung in SEBE Digital ersichtlich

Kontakt

Kantonales Sozialamt – Abteilung Soziale Angebote

Adresse

Röntgenstrasse 16
8090 Zürich
Route (Google)