Übersicht Gesuch und einzureichende Nachweise
Details
Allgemeines
Für die Anerkennung als ambulante Anbietende müssen Organisationen die Erfüllung und Einhaltung der Mindestanforderungen gegenüber dem Kantonalen Sozialamt mit Nachweisen belegen.
Das Kantonale Sozialamt verlangt entweder konkrete Nachweise oder summarische Bestätigungen (Selbstdeklarationen), dass ambulante Anbietende die Erfüllung der Anforderungen garantieren.
Erstgesuch und Nachweise
Die Organisation muss vor der Einreichung von Unterlagen unter diesem Link registriert werden. Folgende Nachweise sind nach erfolgter Registrierung via Online-Gesuch in SEBE Digital einzureichen:
- Online-Gesuch um SEBE-Anerkennung als ambulante Anbietende (Beitragsberechtigung)
- Ausgefüllter Fragenkatalog zum Angebot und der Organisation
- Basis-Stufe: Einreichung von Nachweisen gemäss Kapitel 3.3
- Stufe 2: Einreichung von Nachweisen gemäss Kapitel 3.3 sowie zusätzlich gemäss Kapitel 3.4
- Stufe 3: Einreichung von Nachweisen gemäss Kapitel 3.3 sowie zusätzlich gemäss Kapitel 3.5
- Unterschriebene Selbstdeklaration der verantwortlichen Personen der Organisation
Fragenkatalog
Folgende Angaben sind in einem Fragenkatalog zum Angebot zu erfassen und gelten für alle Stufen:
- Beschreibung der konzeptionellen Ausrichtung des Angebotes, der Haltung und wie die Grundsätze der UNO BRK in der täglichen Arbeit umgesetzt werden
- Aussagen zu den konkreten Begleit- und Betreuungsleistungen, die erbracht werden
- Angaben zu der Zielgruppe des Angebots
- Angaben zur Region im Kanton Zürich, in der Leistungen erbracht werden
- Angaben über die Verfügbarkeit des Angebotes mit Einsatzzeiten und Einsatztagen pro Woche
Gesuch um Stufenwechsel und Nachweise
Für die Einreichung eines Gesuchs um Stufenwechsel melden sich Organisationen vorgängig beim Kantonalen Sozialamt. Das Kantonale Sozialamt schaltet das Online-Gesuch in SEBE Digital frei. Folgende Nachweise sind via Online-Gesuch in SEBE Digital einzureichen:
- Online-Gesuch (Erneuerung/Stufenwechsel) um SEBE-Anerkennung als ambulante Anbietende (Beitragsberechtigung)
- Wechsel in Stufe 2: Einreichung von Nachweisen gemäss Kapitel 3.4
- Wechsel in Stufe 3: Einreichung von Nachweisen gemäss Kapitel 3.5
- Unterschriebene Selbstdeklaration der verantwortlichen Personen der Organisation
- SEBE-Planungsgrundlage
- Allfällige weitere Nachweise sind beim Start der Gesuchseinreichung in SEBE Digital ersichtlich
Erneuerungsgesuch und Nachweise
Das Kantonale Sozialamt schaltet das Online-Gesuch um Erneuerung frühzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der Beitragsberechtigung in SEBE Digital frei. Organisationen erhalten eine Benachrichtigung. Danach kann das Gesuch online eingereicht werden. Folgende Nachweise sind via Online-Gesuch in SEBE Digital einzureichen:
- Online-Gesuch (Erneuerung/Stufenwechsel) um SEBE-Anerkennung als ambulante Anbietende (Beitragsberechtigung)
- Allfällige weitere Nachweise sind beim Start der Gesuchseinreichung in SEBE Digital ersichtlich
Dokumente
- Download SEBE Fragenkatalog zu Ihrem ambulanten Angebot bei SEBE PDF | 14 Seiten | Deutsch | 1008 KB
- Download Selbstdeklaration Basis-Stufe PDF | 3 Seiten | Deutsch | 158 KB
- Download Selbstdeklaration Stufe 2 PDF | 4 Seiten | Deutsch | 167 KB
- Download Selbstdeklaration Stufe 3 PDF | 5 Seiten | Deutsch | 174 KB
Kontakt
Kantonales Sozialamt – Abteilung Soziale Angebote
Projektteam Umsetzung SEBE