Familienzulagen

Kinder- und Ausbildungszulagen sollen die Kosten teilweise ausgleichen, die durch den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder entstehen. Der Anspruch auf eine Zulage besteht unabhängig von der persönlichen oder beruflichen Situation der Eltern.

Ihre Familienausgleichskasse?

Für Fragen zu Ihrer Familienausgleichskasse wenden Sie sich bitte an die SVA Zürich (Tel. 044 448 50 00) oder Ihren Arbeitgeber.

Kinder- und Ausbildungszulagen

Im Kanton Zürich bestehen die Familienzulagen aus altersabhängigen Kinderzulagen und Ausbildungszulagen. Die Kinderzulage wird ab der Geburt ausgerichtet. Sie beträgt monatlich 215 Franken bis zum 12. Geburtstag, danach erhöht sie sich auf 268 Franken. Der Anspruch auf eine Kinderzulage besteht grundsätzlich längstens bis zum Ende des Monats, in dem das Kind 16 Jahre alt wird.

Die Ausbildungszulage löst die Kinderzulage ab und beträgt monatlich 268 Franken. Sie wird mit Beginn der Ausbildung, frühstens jedoch ab dem Monat des 15. Geburtstags, gewährt. Besucht das Kind nach dem 16. Geburtstag noch die obligatorische Schule, wird die Ausbildungszulage ab dem Beginn des darauffolgenden Monats ausgerichtet. Der Anspruch auf eine Ausbildungszulage erlischt mit Abschluss der Ausbildung, spätestens jedoch mit dem 25. Geburtstag. 

Alter des Kindes Kinderzulage
bis zum 12. Geburtstag 215 Franken
nach dem 12. Geburtstag 268 Franken
Alter des Kindes Ausbildungszulage
ab 15 Jahre bis höchstens 25 Jahre 268 Franken

Informationen für Eltern

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wenden sich bei Fragen an ihren Arbeitgeber oder an die Familienausgleichkasse, bei der ihr Arbeitgeber angeschlossen ist. Nichterwerbstätige können Familienzulagen bei der Sozialversicherungsanstalt Zürich (SVA) beantragen.

Informationen für Familienausgleichskassen

Die Familienausgleichskassen stehen unter der Aufsicht des Kantons. Insbesondere anerkennt und entzieht der Kanton die Bewilligung für die Tätigkeit von Familienausgleichskassen. Er entscheidet zudem bei Konflikten und Zuständigkeitsfragen zwischen Familienausgleichskassen.

Lastenausgleich der Familienausgleichskassen

Seit 1. Januar 2021 gibt es im Kanton Zürich einen Lastenausgleich zwischen den einzelnen Familienausgleichskassen. Er hat zum Ziel, die unterschiedlichen finanziellen Belastungen der einzelnen Kassen teilweise auszugleichen. Das Sozialamt berechnet die Ausgleichszahlungen. Dafür müssen die Familienausgleichskassen ihre Kennzahlen einmal pro Jahr melden.

Familienzulagenregister

Im Familienzulagenregister ist vermerkt, welche Kasse für welches Kind Zulagen bezahlt. Das Register soll verhindern, dass für das gleiche Kind mehrfach Familienzulagen bezahlt werden. Zugang zum Register haben Familienausgleichskassen. Privatpersonen können im Register abfragen, ob und von welcher Stelle für ein Kind eine Zulage ausgerichtet wird.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Sozialversicherungen

Adresse

Röntgenstrasse 16/22
8090 Zürich
Route (Google)

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