Familienzulagen

Kinder- und Ausbildungszulagen sollen die Kosten, die durch den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Der Anspruch auf eine Zulage besteht unabhängig von der persönlichen oder beruflichen Situation der Eltern.

Ihre Familienausgleichskasse?

Für Fragen zu Ihrer Familienausgleichskasse wenden Sie sich bitte an die SVA Zürich (Tel. 044 448 50 00) oder Ihren Arbeitgeber.

Kinder- und Ausbildungszulagen

Im Kanton Zürich bestehen die Familienzulagen aus altersabhängigen Kinderzulagen und Ausbildungszulagen. Die Kinderzulage beträgt monatlich mindestens 200 Franken bis zum Ende des Monats, in welchem das Kind das 12. Altersjahr vollendet (12. Geburtstag), danach beträgt sie 250 Franken. Für Jugendliche ab 15 (vor 1. August 2020 ab 16) bis höchstens 25 Jahren gibt es eine Ausbildungszulage in der Höhe von 250 Franken.

Informationen für Eltern

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wenden sich bei Fragen an ihren Arbeitgeber oder an die Familienausgleichkasse, bei der ihr Arbeitgeber angeschlossen ist.

Nichterwerbstätige können Familienzulagen bei der Sozialversicherungsanstalt Zürich (SVA) beantragen.

Informationen für Familienausgleichskassen

Die Familienausgleichskassen stehen unter der Aufsicht des Kantons. Insbesondere anerkennt und entzieht der Kanton die Bewilligung für die Tätigkeit von Familienausgleichskassen. Er entscheidet zudem bei Konflikten und Zuständigkeitsfragen zwischen Familienausgleichskassen.

Lastenausgleich der Familienausgleichskassen

Seit 1. Januar 2021 gibt es im Kanton Zürich einen Lastenausgleich zwischen den einzelnen Familienausgleichskassen. Er hat zum Ziel, die unterschiedlichen finanziellen Belastungen der einzelnen Kassen teilweise auszugleichen. Damit die Ausgleichszahlungen berechnet werden können, sind die Familienausgleichskassen verpflichtet, dem Kantonalen Sozialamt einmal pro Jahr ihre Kennzahlen zu melden.

Familienzulagenregister

Im Familienzulagenregister ist vermerkt, welche Kasse für welches Kind Zulagen bezahlt. Das Register soll verhindern, dass für das gleiche Kind mehrfach Familienzulagen bezahlt werden. Zugang zum Register haben Familienausgleichskassen. Privatpersonen können im Register abfragen, ob und von welcher Stelle für ein Kind eine Zulage ausgerichtet wird.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Sozialversicherungen

Adresse

Röntgenstrasse 16/22
8090 Zürich
Route (Google)

Für dieses Thema zuständig: