Massnahmen für junge Erwachsene

Die Massnahme nach Art. 61 StGB ist ein europaweit einzigartiges Instrument zur Behandlung von jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren. Mit gezielten Interventionen im jungen Erwachsenenalter können Rückfälle deutlich reduziert und eine nachhaltige soziale Integration gefördert werden.

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Einfach jung und naiv?

Das Gehirn ist mit 18 Jahren noch nicht ausgereift. Impulssteuerung, Risikoeinschätzung, Zukunftsplanung: Diese Fähigkeiten entwickeln sich im jungen Erwachsenenalter weiter. Mit gezielter Intervention lässt sich genau hier ansetzen, um die Rückfallgefahr zu senken und die Weichen für eine nachhaltige Reintegration zu stellen. Genau das ermöglicht Artikel 61 StGB: eine massgeschneiderte Massnahme für straffällig gewordene junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren.

Art. 61 StGB: Was ist der «61er» eigentlich?

In diesem Video geben Prof. Dr. iur. Dr. med. Thomas Noll, tätig in Forschung & Entwicklung von Justizvollzug und Wiedereingliederung, und Susanne Leu, leitende Oberstaatsanwältin, fundierte Einblicke in die Massnahme nach Art. 61 StGB für junge Erwachsene. Im Gespräch mit Hannes Nussbaumer (Kommunikation Generalsekretariat JI) beleuchten sie die Massnahme aus juristischer und gutachterlicher Sicht. Sie erklären, für wen die Massnahme nach Art. 61 StGB vorgesehen ist, welche Eingangskriterien erfüllt sein müssen und wie eine Begutachtung abläuft. Zudem gehen sie darauf ein, welche Faktoren den weiteren Verlauf der Massnahme bestimmen und unter welchen Voraussetzungen eine Entlassung möglich ist.

Art. 61 StGB: Umsetzung des Massnahmenvollzugs

Die Massnahme nach Art. 61 StGB für junge Erwachsene verbindet psychiatrische, psychologische und pädagogische Behandlung mit einer gezielten Vorbereitung auf die Wiedereingliederung. Doch wie wird eine solche Massnahme im Vollzug konkret umgesetzt? Im Interview mit Hannes Nussbaumer (Kommunikation Generalsekretariat JI) erläutern Carmelo Campanello, Direktor des Massnahmenzentrums Uitikon, und Elisa Lanzi, leitende Ärztin des psychiatrisch-psychologischen Dienstes, die Ausgangslagen der Klienten sowie die Herausforderungen und Wirkungsweisen der Massnahme aus ihrer jeweiligen fachlichen Perspektive.

Art. 61 StGB: Warum der «61er» Sinn macht

Die Massnahme nach Art. 61 StGB für junge Erwachsene wird auch wissenschaftlich untersucht: Welche Wirkung hat eine Massnahme im Vergleich zu einer Freiheitsstrafe? Welche Ergebnisse zeigen sich bei therapeutischen Ansätzen? Und wie stehen Kosten und Nutzen der Massnahme zueinander? Im Interview mit Hannes Nussbaumer (Kommunikation Generalsekretariat JI) ordnet PD Dr. Marcel Aebi von Forschung & Entwicklung die Massnahme anhand von wissenschaftlichen Befunden, Zahlen und Fakten ein. Dabei geht es unter anderem um die Wirksamkeit von Therapien, die Unterschiede zwischen Massnahme und Freiheitsstrafe, die Kosten und den Nutzen einer Massnahme sowie um die Frage, weshalb sich die Massnahme nach Art. 61 StGB gezielt an junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren richtet.

Eine Reportage zum Art. 61 StGB – zwei junge Erwachsene berichten aus ihrer Massnahme im MZU

Wie sieht der Alltag in einer Massnahme nach Art. 61 StGB tatsächlich aus? Zwei Klienten des Massnahmenzentrums Uitikon (MZU) geben Einblicke in ihre Massnahme für junge Erwachsene. Die Reportage zeigt, welche Chancen und Herausforderungen sie auf ihrem Weg begleiten – von der Ausbildung über die Übernahme von Verantwortung bis zur intensiven Auseinandersetzung mit dem eigenen Delikt.

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