Die Massnahme nach Art. 61 StGB ist ein europaweit einzigartiges Instrument zur Behandlung von jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren. Mit gezielten Interventionen im jungen Erwachsenenalter können Rückfälle deutlich reduziert und eine nachhaltige soziale Integration gefördert werden.
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Einfach jung und naiv?
Das Gehirn ist mit 18 Jahren noch nicht ausgereift. Impulssteuerung, Risikoeinschätzung, Zukunftsplanung: Diese Fähigkeiten entwickeln sich im jungen Erwachsenenalter weiter. Mit gezielter Intervention lässt sich genau hier ansetzen, um die Rückfallgefahr zu senken und die Weichen für eine nachhaltige Reintegration zu stellen. Genau das ermöglicht Artikel 61 StGB: eine massgeschneiderte Massnahme für straffällig gewordene junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren.
Art. 61 StGB: Was ist der «61er» eigentlich?
Art. 61 StGB: Umsetzung des Massnahmenvollzugs
Art. 61 StGB: Warum der «61er» Sinn macht
Eine Reportage zum Art. 61 StGB – zwei junge Erwachsene berichten aus ihrer Massnahme im MZU
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