Die Massnahme nach Art. 61 StGB ist ein europaweit einzigartiges Instrument zur Behandlung von jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren. Mit gezielten Interventionen im jungen Erwachsenenalter können Rückfälle deutlich reduziert und eine nachhaltige soziale Integration gefördert werden.
Auf dieser Seite
Einfach jung und naiv?
Das Gehirn ist mit 18 Jahren noch nicht ausgereift. Impulssteuerung, Risikoeinschätzung, Zukunftsplanung: Diese Fähigkeiten entwickeln sich im jungen Erwachsenenalter weiter. Mit gezielter Intervention lässt sich genau hier ansetzen, um die Rückfallgefahr zu senken und die Weichen für eine nachhaltige Reintegration zu stellen. Genau das ermöglicht Artikel 61 StGB: eine massgeschneiderte Massnahme für straffällig gewordene junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren.
Fachtagung zum Artikel 61 StGB
Sind Sie beruflich oder fachlich von diesem Thema betroffen oder interessieren Sie sich dafür?
Dann kommen Sie an unsere Fachtagung am 27. August 2026 im Massnahmenzentrum Uitikon.
Melden Sie sich hier an:
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Massnahmenzentrum Uitikon