Anmeldung für ein Lernprogramm durch Statthalterämter, Gerichte und Staatsanwaltschaften Kanton Zürich

An wen sich dieses Anmeldeformular richtet

Dieses Anmeldeverfahren richtet sich an Statthalterämter, Staatsanwaltschaften, Gerichte im Kanton Zürich. Staatsanwaltschaften und Gerichte aus anderen Kantonen sind angehalten, ihre Aufträge über ihre jeweiligen Justizvollzugsbehörde abzuwickeln.


Alle nachfolgenden Informationen über die BVD-Lernprogramme finden Sie auch hier:

Fragen zur Eignung?

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Person von einem Lernprogramm profitieren kann, empfehlen wir eine telefonische Rücksprache: +41 43 258 36 30.

Angebote für Statthalterämter, Staatsanwaltschaften und Gerichte im Kanton Zürich

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Zielgruppe

«Do It» richtet sich an Personen, welche ein Gewalt- oder Vermögensdelikt begangen haben. Sie setzen sich mit ihrer Tat auseinander und erarbeiten Strategien zur Rückfallprävention. Ausgeschlossen sind Personen, welche ein Sexualdelikt begangen haben oder bei denen eine therapeutische Behandlung indiziert ist.

Dauer

«Do It» findet in Einzelsitzungen statt und besteht in der Regel aus 15 bis 20 Trainingseinheiten. Durchführungsort sind die Bewährungs- und Vollzugsdienste in Zürich-Altstetten oder die Justizvollzugsinstitutionen.

Kosten

Für zuweisende Instanzen aus dem Kanton Zürich ist das Angebot kostenfrei.

Teilnehmende, welche im Rahmen einer Weisung zugewiesen werden, müssen sich mit einem Beitrag von 500 Franken beteiligen. Dieser Beitrag kann in Einzelfällen reduziert oder erlassen werden. Solange eine Person nicht rechtskräftig verurteilt ist oder im Rahmen einer Ersatzmassnahme oder einer Sistierung an einem Lernprogramm teilnimmt, wird kein Kostenbeitrag erhoben.
 

Zielgruppe

«PoG» richtet sich an Personen, die innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten Partnerschaft Gewalt ausgeübt oder angedroht haben. Sie setzen sich mit ihrem Verhalten auseinander und erarbeiten Strategien zur Rückfallprävention.

Dauer

«PoG» besteht entweder aus 16 Gruppensitzungen à zweieinhalb Stunden am Abend sowie drei Nachkontrollgesprächen oder aus Einzelsitzungen mit vergleichbarem Zeitumfang. Durchführungsort ist bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten in Zürich-Altstetten oder in einer Justizvollzugsinstitution.

Hinweis für die Anmeldung

Wir empfehlen, Zuweisungen zur Eignungsabklärung nicht nur vor Erlass eines Strafbefehls oder vor Anklageerhebung in Erwägung zu ziehen. Eine Zuweisung könnte bereits im Rahmen von Ersatzmassnahmen oder im Rahmen einer Sistierung nach Art. 55a StGB sinnvoll sein.

Für die Anmeldung zur Eignungsabklärung muss kein Geständnis vorliegen. Es reicht aus, wenn eine Problemeinsicht bezüglich «Beziehungskonflikte» geäussert wurde. Die beschuldigte Person muss sich aktuell nicht in einer Paarbeziehung befinden.
Dieses Lernprogramm wird in auch verdolmetscht in den Sprachen Englisch, Spanisch, Portugiesisch und Albanisch angeboten.

Kosten

Für zuweisende Instanzen aus dem Kanton Zürich ist das Angebot kostenfrei.

Teilnehmende, welche im Rahmen einer Weisung zugewiesen werden, müssen sich mit einem Beitrag von 500 Franken beteiligen. Dieser Beitrag kann in Einzelfällen reduziert oder erlassen werden. Solange eine Person nicht rechtskräftig verurteilt ist oder im Rahmen einer Ersatzmassnahme oder einer Sistierung an einem Lernprogramm teilnimmt, wird kein Kostenbeitrag erhoben.

Evaluation

Das Lernprogramm «PoG» wurde 2025 von Madeleine A. Kirschstein, Jérôme Endrass, Astrid Rossegger, Marc Graf und Juliane Gerth evaluiert.

Lernprogramm PoG – Partnerschaft ohne Gewalt in Fremdsprachen

Im Rahmen eines Pilotprojekts wird das Lernprogramm PoG derzeit in den Sprachen Albanisch, Englisch, Portugiesisch und Spanisch angeboten. «PoG» in Fremdsprachen besteht aus ca. 20-40 Trainingsstunden in Einzelsitzungen sowie drei Nachkontrollgesprächen welche in Anwesenheit einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers durchgeführt werden.

Zielgruppe

«DoLaS» richtet sich an Personen, die ein Delikt gegen die sexuelle Integrität begangen haben. Sie setzen sich mit ihrem Verhalten auseinander und erarbeiten Strategien zur Rückfallprävention.
Nicht geeignet sind Personen, bei denen der Verdacht einer Sexualpräferenzstörung besteht.

Dauer

«DoLaS» besteht entweder aus 16 Gruppensitzungen à zweieinhalb Stunden am Abend sowie drei Nachkontrollgesprächen oder aus Einzelsitzungen mit vergleichbarem Zeitumfang. Durchführungsort ist bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten in Zürich-Altstetten oder in einer Justizvollzugsinstitution.

Kosten

Für zuweisende Instanzen aus dem Kanton Zürich ist das Angebot kostenfrei.

Teilnehmende, welche im Rahmen einer Weisung zugewiesen werden, müssen sich mit einem Beitrag von 500 Franken beteiligen. Dieser Beitrag kann in Einzelfällen reduziert oder erlassen werden. Solange eine Person nicht rechtskräftig verurteilt ist oder im Rahmen einer Ersatzmassnahme oder einer Sistierung an einem Lernprogramm teilnimmt, wird kein Kostenbeitrag erhoben.

Zielgruppe

«TaV» richtet sich an Personen, die ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss gelenkt haben. Sie setzen sich mit ihrem Verhalten auseinander und erarbeiten Strategien zur Rückfallprävention.


Dauer

«TaV» besteht entweder aus zwölf Gruppensitzungen à 2 Stunden am Abend sowie drei Nachkontrollgesprächen oder aus Einzelsitzungen mit vergleichbarem Zeitumfang. Durchführungsort ist bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten in Zürich-Altstetten oder in einer Justizvollzugsinstitution.


Kosten

Für zuweisende Instanzen aus dem Kanton Zürich ist das Angebot kostenfrei.

Teilnehmende, welche im Rahmen einer Weisung zugewiesen werden, müssen sich mit einem Beitrag von 500 Franken beteiligen. Dieser Beitrag kann in Einzelfällen reduziert oder erlassen werden. Solange eine Person nicht rechtskräftig verurteilt ist oder im Rahmen einer Ersatzmassnahme oder einer Sistierung an einem Lernprogramm teilnimmt, wird kein Kostenbeitrag erhoben.

Für zuweisende Instanzen aus dem Kanton Zürich ist das Angebot kostenfrei.

Zielgruppe

«TdV» richtet sich an Personen, die ein Fahrzeug unter Drogeneinfluss gelenkt haben. Sie setzen sich mit ihrem Verhalten auseinander und erarbeiten Strategien zur Rückfallprävention.

Dauer

«TdV» besteht entweder aus zwölf Gruppensitzungen à zwei Stunden am Abend sowie drei Nachkontrollgesprächen oder aus Einzelsitzungen mit vergleichbarem Zeitumfang. Durchführungsort ist bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten in Zürich-Altstetten oder in einer Justizvollzugsinstitution.

Kosten

Für zuweisende Instanzen aus dem Kanton Zürich ist das Angebot kostenfrei.

Teilnehmende, welche im Rahmen einer Weisung zugewiesen werden, müssen sich mit einem Beitrag von 500 Franken beteiligen. Dieser Beitrag kann in Einzelfällen reduziert oder erlassen werden. Solange eine Person nicht rechtskräftig verurteilt ist oder im Rahmen einer Ersatzmassnahme oder einer Sistierung an einem Lernprogramm teilnimmt, wird kein Kostenbeitrag erhoben.

Zielgruppe

«START» richtet sich an Personen, die aufgrund ihres risikobereiten oder aggressiven Fahrverhaltens aufgefallen sind. Sie setzen sich mit ihrem Verhalten auseinander und erarbeiten Strategien zur Rückfallprävention.

Dauer

«START» besteht entweder aus zwölf Gruppensitzungen à zwei Stunden am Abend sowie drei Nachkontrollgesprächen oder aus Einzelsitzungen mit vergleichbarem Zeitumfang. Durchführungsort ist bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten in Zürich-Altstetten oder in einer Justizvollzugsinstitution.

Kosten

Für zuweisende Instanzen aus dem Kanton Zürich ist das Angebot kostenfrei.

Teilnehmende, welche im Rahmen einer Weisung zugewiesen werden, müssen sich mit einem Beitrag von 500 Franken beteiligen. Dieser Beitrag kann in Einzelfällen reduziert oder erlassen werden. Solange eine Person nicht rechtskräftig verurteilt ist oder im Rahmen einer Ersatzmassnahme oder einer Sistierung an einem Lernprogramm teilnimmt, wird kein Kostenbeitrag erhoben.

Zielgruppe

«TisKo» richtet sich an Personen, bei denen nicht primär die Deliktaufarbeitung, sondern die Alltagsbewältigung im Vordergrund steht. Teilnehmende lernen und trainieren soziale Fertigkeiten. Sie verbessern dadurch ihre Fähigkeiten, mit Konflikten und Problemlagen im Alltag umzugehen.

«TisKo» ist keine deliktpräventive Intervention, kann jedoch die generelle Legalbewährung unterstützen.

Dauer

«TisKo» besteht aus 12 bis 15 Trainingseinheiten sowie drei Nachkontrollgesprächen. Durchführungsort ist bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten in Zürich-Altstetten oder in einer Justizvollzugsinstitution.

Kosten

Für zuweisende Instanzen aus dem Kanton Zürich ist das Angebot kostenfrei.

Teilnehmende, welche im Rahmen einer Weisung zugewiesen werden, müssen sich mit einem Beitrag von 500 Franken beteiligen. Dieser Beitrag kann in Einzelfällen reduziert oder erlassen werden. Solange eine Person nicht rechtskräftig verurteilt ist oder im Rahmen einer Ersatzmassnahme oder einer Sistierung an einem Lernprogramm teilnimmt, wird kein Kostenbeitrag erhoben.

Ablauf der Anmeldung

Anleitung

  1. Aufnahmekriterien prüfen

    Die Angebote der Zürcher BVD Lernprogramme richten sich an Personen, welche folgende Kriterien erfüllen:

    Vorteile:

    • Volljährigkeit
    • Wohnsitz in der Schweiz
    • Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. Eine Ausnahme bildet das Lernprogramm PoG, das auch in den Sprachen Englisch, Spanisch, Portugiesisch und Albanisch angeboten wird.
    • Ansätze eines Problembewusstseins sowie die begründete Annahme, dass eine Veränderungsbereitschaft kurzfristig gefördert werden kann
    • Keine überlagernde Substanzkonsumproblematik bzw. kein primärer Behandlungsbedarf in diesem Bereich
    • Kognitive Fähigkeiten, die eine Teilnahme am Lernprogramm ermöglichen
    • Situationsangemessenes Verhalten im Behördenkontakt (keine Hinweise auf ausgeprägte psychische Beeinträchtigungen oder deutlich selbstschädigendes Verhalten)
    • Es muss nicht befürchtet werden, dass sich mit der Aneignung oder Verbesserung sozialer Kompetenzen die Gefahr von erneuter Delinquenz erhöht.
    • Rückfallpräventive Interventionen betreffen nicht ausschliesslich umweltbezogene Themen (z. B. Arbeit, Wohnen, Finanzen)
    • Problematisches Denken und Verhalten bestehen noch nicht über einen sehr langen Zeitraum und einschneidende behördliche Interventionen waren bislang nicht wirksam.
    • Es sind keine Hinweise für akut bevorstehendes gewalttätiges oder sexualdelinquentes Verhalten erkennbar.
  2. Teilnahme mittels Weisung anordnen

    Mit dem Strafbefehl, einem Urteil, einer Sistierungsverfügung oder einem Antrag an das (Zwangsmassnahme-) Gericht erteilen bzw. beantragen Sie die Weisung zur Teilnahme an einem Lernprogramm.

    • Vorschlag für den Wortlaut der Weisung nach einer Eignungsabklärung: «Dem/der Beschuldigten wird die Weisung erteilt, am Lernprogramm (…) und an den Nachkontrollgesprächen der Bewährungs- und Vollzugsdienste, Lernprogramme, teilzunehmen.»
    • Vorschlag für den Wortlaut der Weisung im Rahmen einer Sistierung, eines Strafbefehls oder eines Urteils ohne vorgängige Eignungsabklärung: «Dem/der Beschuldigten wird die Weisung erteilt, an einem Eignungsgespräch für ein Lernprogramm der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Zürich sowie im Eignungsfall am zielführenden Lernprogramm teilzunehmen.»
    • Vorschlag für den Wortlaut der Weisung im Rahmen einer Ersatzmassnahme (vgl. Leitfaden Ersatzmassnahmen) ohne vorgängige Eignungsabklärung: «Der beschuldigten Person wird die Auflage erteilt, an einem Eignungsgespräch für ein Lernprogramm der Bewährungs- und Vollzugsdienste teilzunehmen, sowie im Eignungsfall das Lernprogramm zu absolvieren. Kommen die Bewährungs- und Vollzugsdienste nach dem Eignungsgespräch zum Schluss, dass ein Lernprogramm nicht ausreichend ist, wird der beschuldigten Person die Auflage erteilt, sich einer ambulanten therapeutischen Behandlung bei einer von den Bewährungs- und Vollzugsdiensten zu bestimmenden Fachperson zu unterziehen.»

    Selbstverständlich steht es Ihnen frei, eine Weisung für ein Lernprogramm auch ohne vorgängige Eignungsabklärung zu erteilen. Wir empfehlen Ihnen, in solchen Fällen vor Erteilung der Weisung kurz telefonisch mit uns in Kontakt zu treten (+41 43 258 36 30). Dies reduziert das Risiko erheblich, dass bei einer Nicht-Eignung die Weisung nicht umgesetzt werden kann.

  3. Klientin oder Klient informieren

    Wir empfehlen, die betroffene Person über das Aufgebot zur Eignungsabklärung zu informieren und ihr im Rahmen der Anhörung den Informationsflyer zum jeweiligen Lernprogramm abzugeben.

  4. Online-Anmeldung vornehmen

    Sind die Aufnahmekriterien erfüllt und alle Vorarbeiten abgeschlossen bitten wir Sie:

    • alle relevanten Akten mit WebTransfer einzureichen und
    • die Anmeldung mit nachfolgendem Online-Formular abzuschliessen.

    Hinweis

    Die Anmeldung für das Lernprogramm erfolgt im letzten Schritt am Ende dieser Seite.

    Reichen Sie in einem nächsten Schritt alle erforderlichen Unterlagen ein. Bitte lesen Sie die Anweisungen sorgfältig durch und befolgen Sie diese.

  5. Akten einreichen

    Um ein differenziertes Bild der Problembereiche der anzumeldenden Person zu gewinnen und darauf aufbauend geeignete deliktpräventive Interventionen abzuleiten, bitten wir Sie, sämtliche relevanten Unterlagen über WebTransfer einzureichen.

    Bei SVG-Delikten

    Vorteile:

    • Kopien Ihrer Einvernahmeprotokolle und/oder Polizeirapporte
    • Falls vorhanden: Protokoll der ärztlichen Untersuchung
    • Ärztlicher Bericht zur Blutalkoholanalyse des IRM
    • Chemisch toxikologischer Untersuchungsbericht
    • Strafbefehle / Urteile von Vorstrafen der letzten 10 Jahre
    • Auszug aus dem Informationssystem Verkehrszulassung des Bundes (IVZ-Register)

    Bei Gewalt- oder Sexualdelikten

    Vorteile:

    • Kopien Ihrer Einvernahmeprotokolle und/oder Polizeirapporte beider Parteien
    • Falls vorhanden: Auswertungen von Risiko-Tools zur Einschätzung des Rückfallrisikos (z.B. VRAG, ODARA oder OCTAGON)
    • Berichte der Fachstelle Forensic Assessment & Risk Management (FFA)
    • psychiatrische Gutachten und/oder IRM-Unterlagen
    • aktuelle Entscheide ZMG oder Sistierungsverfügungen
    • Strafbefehle / Urteile von Vorstrafen der letzten 10 Jahre

    Ohne diese Dokumente können wir weder eine fundierte Eignungsabklärung durchführen noch eine Teilnahme befürworten.

    Datenschutz

    • Der Versand über WebTransferZH ist verschlüsselt und daher grundsätzlich sicher.
    • Um Fehlzustellungen durch falsche E-Mail-Adressen zu verhindern, muss der Versand zwingend mit einem von Ihnen erstellten Passwort erfolgen.
    • Das Passwort muss im Formular Schritt 3 «Passwort» eingetragen werden.

    Als Empfangs-Email-Adresse wählen Sie bitte lernprogramme@ji.zh.ch.

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  6. Anmeldung

    Auftraggeberin oder Auftraggeber
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    Anzumeldende Person
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    Strafrechtliche Informationen
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    Anmerkungen
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    Haben Sie zusätzlichen Informationen oder Wünsche, die wir bei unserer Abklärung berücksichtigen sollen?

    Vielen Dank.

    Die Anmeldung wurde verschickt.

    Was nach der Anmeldung passiert

    Eignungsabklärung abwarten

    Die Bewährungs- und Vollzugsdienste prüfen die eingereichten Unterlagen und laden die angemeldete Person zu einem Eignungsgespräch ein. Das Ergebnis der Eignungsabklärung wird Ihnen innerhalb von vier Wochen schriftlich mitgeteilt. Kann diese Frist nicht eingehalten werden (z. B. bei Terminverschiebung oder Nichterscheinen), informieren wir Sie umgehend.

    Anmerkung «Rechtliches Gehör»: Im Rahmen der Eignungsabklärung besprechen wir mit der beschuldigten Person die Teilnahmebedingungen. In diesem Zusammenhang wir mündlich über das weitere Verfahren informiert und insbesondere auf das Recht hingewiesen, dass die beschuldigte Person im Vorverfahren Anspruch auf rechtliches Gehör hat, jedoch bei entsprechender Empfehlung der BVD unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Strafbefehl ohne vorgängige Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft erlassen und darin eine Weisung für die Teilnahme an einem Lernprogramm angeordnet werden kann. Die beschuldigte Person wird anschliessend gebeten, mit ihrer Unterschrift zu bestätigten, dass sie das Formular «Informationen über das weitere Verfahren» inkl. den Hinweisen bezüglich «Rechtliches Gehör» gelesen und verstanden hat. Dadurch besteht für Sie die Möglichkeit, das Verfahren schriftlich abzuschliessen.

    Start und Abschluss des Lernprogramms

    Bei positiver Eignungsabklärung und wenn die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung des Lernprogramms bereits vorliegen oder wenn die Person einwilligt, bereits mit dem Lernprogramm zu starten, auch wenn die rechtlichen Grundlagen hierfür noch nicht vorliegen, wird die Person dem nächstmöglichen Lernprogrammzugeteilt.

    Nach Abschluss des Lernprogramms erhalten Sie einen Bericht.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

Kontakt

BVD Lernprogramme

Adresse

Hohlstrasse 552
Postfach
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 258 36 30

E-Mail

lernprogramme@ji.zh.ch