Kriminalität und Strafvollzug sind nach wie vor grösstenteils Männersache. Der weibliche Anteil an Inhaftierten in Schweizer Gefängnissen beträgt gerade einmal 6 Prozent.
Eine Minderheit im Strafvollzug
Es überrascht nicht, dass der klassische Strafvollzug auf männliche Gefangene ausgerichtet ist. Haben Themen wie Schwangerschaft, Geburt und Muttersein innerhalb des Strafvollzugs Platz? Wohl kaum.
Dies ist problematisch, denn die Tatsache, dass rund drei Viertel aller weiblichen Inhaftierten Mütter sind, führt beim Freiheitsentzug zu einer zusätzlichen Herausforderung. Verlustängste und Trennungstraumata prägen den Haftalltag. Zudem leidet ein Grossteil der Frauen an psychischen Problemen. Oftmals sind die Inhaftierten in der Vergangenheit Opfer von physischer oder sexueller Gewalt geworden.
Einfach gesagt: Gefängnisse, die weibliche Gefangene beherbergen, müssen ein Augenmerk auf die spezifischen Bedürfnisse von Frauen legen. Während für die Halbgefangenschaft, das Gefängnis Zürich und die ausländerrechtliche Administrativhaft separate Frauenabteilungen bestehen, ist das Gefängnis Dielsdorf die einzige Vollzugseinrichtung im Kanton Zürich, die sich ausschliesslich auf Frauen spezialisiert. Weiter gibt es Arbeitspartner, die ebenfalls weibliche Gefangene aus dem Kanton Zürich führen, wie etwa die Strafanstalt Gmünden in Appenzell Ausserrhoden oder die Justizvollzugsanstalt Hindelbank im Kanton Bern.
Und worauf wird im Umgang mit weiblichen Inhaftierten speziell geachtet?
Die Rolle der Aufseherinnen und Betreuerinnen ist besonders wichtig. Eine gesunde Beziehung zwischen unserem Personal und den inhaftierten Personen ist das A und O. Es wird viel daran gesetzt, dass sich eine Frau als Frau fühlen kann. So erhalten die Inhaftierten beispielsweise spezielle Beratungsangebote für frauenspezifische Anliegen oder Krankheiten. Zudem ist es ihnen erlaubt, Make-up und Schmuck zu tragen.
Das Thema Kinder hat einen äusserst hohen Stellenwert. Es gibt besondere Zellen für Mütter mit Kleinkindern und spezielle kinderfreundliche Besuchsregelungen. Schwangere werden ab dem 6. Monat ins Gefängnis Zürich verlegt, damit sie im Falle von Komplikationen näher beim Krankenhaus sind. Unsere inhaftierten Frauen sollen die Möglichkeit haben, das Muttersein bestmöglich weiterleben zu können – auch hinter Gittern. Dabei ist vor allem das Wohl der Kinder unser Grundanliegen.
Trotz knappen Platzressourcen versuchen wir, unsere weiblichen Gefangenen mit sinnvollen Tätigkeiten zu beschäftigen. Neben Sportaktivitäten, Garten- und Verpackungsarbeiten können sich die Gefangenen kreativ betätigen. Unter der Marke «Handmade in Prison» verkauft das Frauengefängnis Dielsdorf Hygienemasken, Karten und Geschenkkörbe. Der neue Fitnessraum wird demnächst eröffnet, ein Kreativraum ist bereits in Planung.
Wichtig ist, dass von Beginn an der Austritt im Fokus ist. Unser Ziel ist es, die inhaftierten Personen bestmöglich auf die Wiedereingliederung vorzubereiten und Haftschäden zu vermeiden. Deshalb setzen wir in unseren Einrichtungen grossen Wert darauf, den speziellen Bedürfnissen der weiblichen Eingewiesenen besondere Beachtung zu schenken.