Was denken Sie? Ist es sinnvoll, alle Delikte, auch kleinere Straftaten, mit einer Gefängnisstrafe zu ahnden? Aus sozialer und kostentechnischer Sicht nicht.
Alternativen zum Freiheitsentzug
Ein Freiheitsentzug für alle Straftäter würde viele negative Folgen mit sich bringen. Verurteilte Personen würden aus ihrem sozialen Umfeld gerissen, die Gefängnisse masslos überfüllt und die Kosten für die Freiheitsstrafen immens ansteigen. Bezahlen würden der Staat und am Ende die steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger. Profitieren würde wahrscheinlich niemand. Doch keine Strafe zu verhängen, ist auch keine Alternative. Es braucht also sinnvolle Alternativen zu den klassischen Freiheitsstrafen.
Und die gibt es.
Dank dem Sanktionenrecht sind diese Alternativen Realität und stets im Ausbau. Für den Vollzug von sogenannten unbedingten Freiheitsstrafen sind drei sozialverträgliche Vollzugsformen definiert: die elektronische Überwachung, die Halbgefangenschaft und gemeinnützige Arbeit.
Elektronische Überwachung
Die elektronische Überwachung ist die modernste Form der besonderen Vollzugsformen und gleicht einem klassischen Hausarrest. Die verurteilten Personen tragen hierbei einen Sender am Fussgelenk, damit ihre Anwesenheit im Hausarrest überwacht werden kann. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten An- und Abwesenheitszeiten kann zeitnah interveniert werden. Durch die Vollzugsform Electronic Monitoring wurden so 3169 Gefängnistage vermieden. Der Vorteil dabei: Die straffälligen Personen bleiben in ihrem sozialen Umfeld und können unter anderem ihrer Arbeit wie üblich weiter nachgehen.
Halbgefangenschaft
Der Name sagt es bereits: In der Halbgefangenschaft gehen die verurteilten Personen zwar nach wie vor ihrer beruflichen Tätigkeit nach, verbringen jedoch ihre Ruhe- und Freizeit, sprich die Abende und die Wochenenden, im Gefängnis.
Gemeinnützige Arbeit
Verurteilte Personen erhalten die Möglichkeit, ihre Geldstrafen und Bussen in Form von unbezahlter gemeinnütziger Arbeit zu begleichen. Kurze Einsätze können beispielsweise in der eigens dafür vorgesehenen Recycling-Werkstatt auf dem Kanzleiareal in Zürich geleistet werden. Bei einer längeren Dauer wird ein Einsatzbetrieb gesucht. Dies können Spitalküchen, Werkstätten oder sonstige gemeinnützige Betriebe sein. Wichtig ist: Betrieb und Person müssen zueinander passen. Jährlich werden im Kanton Zürich über 800 Strafen in diese Form umgewandelt.
Besondere Vollzugsformen sind eine Chance für alle Involvierten. Die Formen sind sozialverträglich und resozialisierungsfreundlich, da trotz Tilgung der Strafe wenig Destabilisierung erfolgt. Dies gilt für die verurteilten Personen selbst, aber auch für deren soziales Umfeld. Zudem haben diese alternativen Formen präventiven Charakter. Oftmals haben verurteilte Personen einen eher chaotischen Alltag. Definierte und einzuhaltende Einsatzzeiten und Tagespläne bringen Struktur in ihr Leben und können sie bestenfalls davon abhalten, erneute Straftaten zu begehen – unser oberstes Ziel der Wiedereingliederung.