Die Sicherheit im Luftverkehr ist wichtig und hat viele Bereiche. Die Kantonspolizei Zürich gewährleistet diese mit Gepäckkontrollen bei Flugreisenden sowie der Umsetzung der Ein- und Ausreisebestimmungen.
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Das Wichtigste in einfacher Sprache
Für die Sicherheit rund um das Fliegen und Flugzeuge sind viele Behörden verantwortlich. Eine Behörde ist die Polizei. Sie kümmert sich um:
- Kontrolle von Gepäck bei Reisen mit dem Flugzeug
- Kontrolle bei Ein- und Ausreisen
Es gibt Regeln und Gesetze. Die Polizei am Flughafen kann helfen.
Ein- und Ausreisevorschriften
Die Kantonspolizei Zürich ist am Flughafen Zürich für die Grenzkontrolle verantwortlich. Dazu überprüft sie alle Reisenden mit ihren Dokumenten, die in den Schengenraum kommen oder diesen verlassen wollen. Für die Einreise in die Schweiz gelten verschiedene Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Personen aus EU-/EFTA-Ländern und Personen aus anderen Ländern unterschieden.
Informationen zu den Einreisebestimmungen anderer Länder geben die Botschaften und Konsulate dieser Länder.
Ein- und Ausreise von Minderjährigen
Minderjährige dürfen allein oder mit anderen Personen in die Schweiz einreisen oder aus der Schweiz ausreisen. Diese Personen müssen nicht die Eltern sein und müssen auch nicht das Sorgerecht haben.
Bei der Grenzkontrolle am Flughafen Zürich achtet aber die Kantonspolizei besonders auf den Schutz von Minderjährigen.
Deshalb empfiehlt die Kantonspolizei Zürich diesen Minderjährigen, aus polizeilichen Gründen (zum Beispiel bei Verdacht auf Kindesentführung) eine unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern oder der sorgeberechtigten Person mitzunehmen. In der Erklärung sollten Name, Adresse und Telefonnummer der Eltern oder der sorgeberechtigten Person stehen. Auch Angaben zur Reise sind hilfreich, zum Beispiel Reisedatum, Reiseziel, Reisedauer und Grund der Reise. Die Erklärung kann in Briefform verfasst werden.
Erlaubtes Passagiergepäck
Auf Flugreisen dürfen bestimmte Gegenstände nicht im Gepäck mitgenommen werden. Am Flughafen Zürich kontrollieren Sicherheitsbeauftragten der Flughafenpolizei vor dem Abflug, ob keine verbotenen Gegenstände von Passagieren mitgeführt, im Handgepäck verstaut oder im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.
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Kantonspolizei Zürich – Kommunikationsabteilung