Dispensation Schiesspflicht beantragen
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Gründe für eine Dispensation
Der Grund für eine Dispensation von der Schiesspflicht muss zwingend sein. Beispiele dafür sind Krankheit, ein Unfall oder ein Auslandaufenthalt.
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Frühzeitig aktiv werden
Reichen Sie Ihr Gesuch so früh wie möglich beim Kreiskommando ein. Spätester Termin ist 14 Tage vor dem Nachschiesskurs.
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Gesuch einreichen
Auf ZH Services finden Sie das Formular, um sich von der Schiesspflicht dispensieren zu lassen. Sie sehen dort auch, an welchen Kontakt Sie Ihr Gesuch schicken sollen.