Interessenbindungen anfragen

Anleitung

  1. Information

    Für die Jugendstrafrechtspflege gilt die Offenlegungspflicht von Interessenbindungen analog der Gerichte (§ 88a GOG in Verbindung mit § 7 GOG). Offenzulegen sind unter anderem die politische Parteizugehörigkeit, Nebenbeschäftigungen, die Tätigkeit in staatlichen Führungs- und Aufsichtsgremien etc.

    Mittels untenstehendem Formular können Sie Einsicht in die Liste der Interessenbindungen anfragen.  

  2. Formular ausfüllen

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