Interessenbindungen anfragen
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Information
Für die Jugendstrafrechtspflege gilt die Offenlegungspflicht von Interessenbindungen analog der Gerichte (§ 88a GOG in Verbindung mit § 7 GOG). Offenzulegen sind unter anderem die politische Parteizugehörigkeit, Nebenbeschäftigungen, die Tätigkeit in staatlichen Führungs- und Aufsichtsgremien etc.
Mittels untenstehendem Formular können Sie Einsicht in die Liste der Interessenbindungen anfragen.
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