Akteneinsicht in Polizeirapporte beantragen
Sie möchten Einsicht in Ihre Akten?
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Was Sie unternehmen müssen
Wer Auskunft darüber haben möchte, welche persönlichen Daten im Polizei- und Informationssystem POLIS über ihn erfasst sind sowie bei welcher Behörde er diese Akten einsehen kann, muss ein Gesuch an den Dienstchef der Zentralen Datenverarbeitung stellen.
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Erforderliche Angaben
- Name, Adresse und Telefonnummer des Gesuchstellers
- Grund und Zweck des Gesuches
- Art, Ort und Zeit des Vorfalls
- Identitätsnachweis der gesuchstelltenden Privatperson (Kopie eines amtlichen Ausweises) oder Vollmacht der betroffenen Privatperson, wenn ein Anwalt oder eine Versicherungsgesellschaft der das Gesuch einreicht.
Es besteht die Möglichkeit, das Gesuch schriftlich auf dem Postweg mit Angabe der oberhalb aufgeführten erforderliche Angaben bei folgender Adresse einzureichen: