Akteneinsicht in Polizeirapporte beantragen
Sie möchten Einsicht in Ihre Akten?
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Was Sie unternehmen müssen
Wer Auskunft darüber haben möchte, welche persönlichen Daten im Polizei- und Informationssystem POLIS über ihn erfasst sind sowie bei welcher Behörde er diese Akten einsehen kann, muss ein Gesuch an die Zentrale Datenverarbeitung der Kantonspolizei Zürich stellen.
Gemäss Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) müssen Akteneinsichtsgesuche innerhalb einer Frist von 30 Tagen bearbeitet werden. Es ist uns ein Anliegen, Ihr Gesuch schnellstmöglich zu bearbeiten.
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Erforderliche Angaben
- Name, Adresse und Telefonnummer des Gesuchstellers
- Grund und Zweck des Gesuchs
- Art, Ort, Datum und Zeit des Vorfalls
- Identitätsnachweis der gesuchstellenden Privatperson (Kopie eines amtlichen Ausweises; Pass oder Identitätskarte doppelseitig) oder Vollmacht der betroffenen Privatperson, wenn ein Anwalt oder eine Versicherungsgesellschaft das Gesuch einreicht.
Es besteht die Möglichkeit, das Gesuch schriftlich auf dem Postweg mit Angabe der oberhalb aufgeführten erforderliche Angaben bei folgender Adresse einzureichen:
Kantonspolizei Zürich
Dienstchef Zentrale Datenverarbeitung
Kontakt
Kantonspolizei Zürich - Kriminalpolizeiliches Datenmanagement
Zentrale Datenverarbeitung - Datenherausgabe