Besitz von Feuerwaffen oder deren wesentlichen Waffenbestandteilen nachmelden

Anleitung

  1. Wann eine Nachmeldung erforderlich ist

    Wer bereits vor dem 15. August 2019 im Besitz einer Feuerwaffe nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben b–d war, muss den rechtmässigen Besitz dieser Waffe innerhalb von drei Jahren den zuständigen Behörden des Wohnsitzkantons melden. Keine Meldung ist erforderlich, wenn die Feuerwaffe bereits in einem kantonalen Informationssystem über den Erwerb von Feuerwaffen nach Artikel 32a Absatz 2 registriert ist (Art. 42b Waffengesetz).

    Folgende Feuerwaffen oder deren wesentlichen Bestandteile sind zu melden, falls sie noch nicht im Waffenregister registriert sind:

    • zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebaute Serienfeuerwaffen und ihre wesentlichen Bestandteile (Art. 5 Abs. 1 Bst. b WG)
    • folgende halbautomatischen Zentralfeuerwaffen (Art. 5 Abs. 1 Bst. c WG):
      • Faustfeuerwaffen, die mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (mehr als 20 Schuss) ausgerüstet sind
      • Handfeuerwaffen, die mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (mehr als 10 Schuss) ausgerüstet sind

    Als ausgerüstet gilt: gemeinsames Aufbewahren oder Transport von Waffe und Ladevorrichtung sowie Einsetzen der Ladevorrichtung.

    • halbautomatische Handfeuerwaffen, die mit Hilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder ohne Hilfsmittel auf eine Länge unter 60cm gekürzt werden können, ohne dass dies einen Funktionsverlust zur Folge hat (Art. 5 Abs. 1 Bst. b WG)

    Ausgenommen sind Ordonnanzfeuerwaffen, die vom Besitzer oder von der Besitzerin direkt aus den Beständen der Militärverwaltung zu Eigentum übernommen wurden (Art. 5 Abs. 1 Bst. b WG).

  2. Gebühren und Unterlagen

    Auf Nachmeldungen und die Ausstellung einer entsprechenden Besitzbestätigung wird keine Gebühr erhoben.

    Zum Ausfüllen dieses Gesuchs benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Detailangaben zu den Waffen oder zu den wesentlichen Waffenbestandteilen oder bereits vorhandenes Verzeichnis der nachzumeldenden Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen
    • Kopie eines gültigen Passes, einer gültigen Identitätskarte oder eines gültigen Ausländerausweises
  3. Nachmeldung einreichen

    Melder/in

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    TT.MM.JJJJ

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie ein korrektes Datum an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Ausländerausweis-Kategorie

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Amtliche Bestätigung des Wohnsitz-/Heimatstaates, wonach Sie im Heimatstaat zum Erwerb der gewünschten Waffen ebenfalls berechtigt sind

    Bitte geben Sie eine Datei an

    Sie können nur 1 Datei gleichzeitig hochladen.

    <%- fileTitle %> <%- fileType %> | <%- fileSize %>

    Die Datei ist grösser als die maximale Dateigrösse.

    Die Datei hat ein nicht erlaubtes Dateiformat.

    Die Eingabe entspricht nicht den Vorgaben für eine Telefonnummer.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    756.____.____.__ Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

    Bitte geben Sie die AHV-Nummer im Format 756.XXXX.XXXX.XX ein.

    Weitere Adresse(n) während der letzten 2 Jahre
    Hatten Sie während der letzten zwei Jahre einen/mehrere andere Wohnsitz/e?

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Detailangaben zu den Waffen
    Haben Sie bereits ein Verzeichnis Ihrer nachzumeldenden Waffen?

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Verzeichnis der nachzumeldenden Waffen

    Bitte geben Sie eine Datei an

    Sie können nur 1 Datei gleichzeitig hochladen.

    <%- fileTitle %> <%- fileType %> | <%- fileSize %>

    Die Datei ist grösser als die maximale Dateigrösse.

    Die Datei hat ein nicht erlaubtes Dateiformat.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Umgebaute Serienfeuerwaffe (Art. 5 Abs. 1 Bst. b WG)

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (Art. 5 Abs. 1 Bst. c WG)

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Ohne Funktionsverlust unter 60 cm kürzbar (Art. 5 Abs. 1 Bst. d WG)

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Beilage
    Pass/Identitätskarte

    Kopie eines gültigen Passes, einer gültigen Identitätskarte oder eines gültigen Ausländerausweises

    Bitte geben Sie eine Datei an

    Sie können nur 1 Datei gleichzeitig hochladen.

    <%- fileTitle %> <%- fileType %> | <%- fileSize %>

    Die Datei ist grösser als die maximale Dateigrösse.

    Die Datei hat ein nicht erlaubtes Dateiformat.

    Bestätigung
    Bestätigung des Gesuchstellers / der Gesuchstellerin

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Vielen Dank.

    Einreichung der Nachmeldung

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

  4. So geht es weiter

    Ihre Nachmeldung wird durch die Fachstelle Waffen/Sprengstoffe der Kantonspolizei Zürich (kantonales Waffenbüro Zürich) geprüft und im
    Waffenregister des Kantons Zürich eingetragen. Sie erhalten in der Folge für die gemeldeten Waffen eine Besitzbestätigung per Post zugestellt. Mit dieser Besitzbestätigung können Sie für die darin aufgeführten, verbotenen Waffen Magazine mit grosser Kapazität erwerben.

Kontakt

Kantonspolizei Zürich - Fachdienst Waffen/Sprengstoffe

Adresse

Güterstrasse 33
Postfach
8010 Zürich
Route (Google)