Ratenzahlung fälliger Gerichtskosten des Verwaltungsgerichts beantragen

Schulden Sie aus einem abgeschlossenen Gerichts­verfahren vor dem Verwaltungsgericht Kosten und können Sie den gesamten Rechnungsbe­trag aus stichhaltigen Gründen nicht innert der Zahlungsfrist begleichen? Dann können Sie ein Gesuch um Ratenzahlung stellen.

Für Gerichtskosten betreffend Verfahren vor dem Obergericht wenden Sie sich bitte an die Zentrale Inkassostelle des Obergerichts.

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