Ratenzahlung fälliger Gerichtskosten des Verwaltungsgerichts beantragen
Schulden Sie aus einem abgeschlossenen Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Kosten und können Sie den gesamten Rechnungsbetrag aus stichhaltigen Gründen nicht innert der Zahlungsfrist begleichen? Dann können Sie ein Gesuch um Ratenzahlung stellen.
Für Gerichtskosten betreffend Verfahren vor dem Obergericht wenden Sie sich bitte an die Zentrale Inkassostelle des Obergerichts.
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8090 Zürich
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Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
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Montag bis Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 16.00 Uhr
Das Verwaltungsgericht erteilt keine Rechtsauskünfte.