Gesuch für einen Solidaritätsbeitrag einreichen

Anleitung

  1. Wer erhält einen Solidaritätsbeitrag?

    Alle Opfer fürsorgerisch begründeter Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 mit einem Bezug zum Kanton Zürich sollen einen Solidaritätsbeitrag erhalten. Das gilt für Menschen, die vom Bund bereits einen Beitrag bekommen haben. Wer bereits von einem anderen Kanton oder einer Gemeinde einen Beitrag erhalten hat, erhält vom Kanton Zürich keinen zusätzlichen Beitrag. Der Anspruch auf den Solidaritätsbeitrag ist persönlich; er kann weder vererbt noch abgetreten werden.

  2. Welche Unterlagen müssen Sie dem Gesuch beilegen?

    Sie brauchen folgende Unterlagen für Ihr Gesuch:

    1. Verfügung des Bundesamtes für Justiz (In dieser Verfügung steht, dass Sie als Opfer im Sinn des Bundesgesetzes über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) anerkannt wurden.)
    2. Akten und sonstige Unterlagen zu den fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen vor 1981
    3. Kopie Ihres gültigen Ausweises (Pass oder Identitätskarte)
    4. Lebensbescheinigung (falls Sie im Ausland wohnhaft sind)
  3. Brauchen Sie Hilfe beim Beschaffen der Unterlagen?

    Haben Sie die Verfügung des Bundesamts für Justiz nicht mehr? Fehlen Ihnen Dokumente? Wir helfen Ihnen gerne. Melden Sie sich bei uns. Oder unterschreiben Sie die Vollmacht auf dem Gesuch. Wir können dann mit dieser Vollmacht die Dokumente beschaffen.

  4. Gesuch ausfüllen

    Das Gesuch und die erwähnten Unterlagen müssen Sie auf Papier ausfüllen und von Hand unterschreiben.

    Lesen Sie zuerst folgende Begleitinformationen zum Gesuch:

    Drucken Sie das Formular aus.

    Möchten Sie, dass wir Ihnen das Formular nach Hause schicken?

    • Dann rufen Sie uns an: +41 43 257 69 14
    • Oder schreiben Sie uns ein E-Mail: solibeitrag@ji.zh.ch

    Füllen Sie das Gesuchsformular vollständig aus und unterschreiben Sie es.

    Kontrollieren Sie, ob Sie alle Begleitunterlagen haben (siehe oben Schritt 2).

  5. Gesuch einreichen

    Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Gesuch mit allen Beilagen per Post an:

    Staatsarchiv des Kantons Zürich
    Solidaritätsbeitrag
    Winterthurerstrasse 170
    8057 Zürich

  6. Wie es weiter geht

    Wenn Sie das Gesuch mit den Unterlagen eingereicht haben, schicken wir Ihnen eine Eingangsbestätigung und prüfen, ob alles Nötige vorhanden ist. Je nachdem nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, um Fragen zu klären.

    Anschliessend prüfen wir das Gesuch und geben Ihnen Bescheid, ob Sie den Solidaritätsbeitrag des Kantons Zürich erhalten oder nicht.

Kontakt

Staatsarchiv, Solidaritätsbeitrag

Adresse

Winterthurerstrasse 170
8057 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 257 69 14

E-Mail

solibeitrag@ji.zh.ch