Die Bevölkerung des Kantons Zürich wird gemäss Prognosen bis 2050 auf gegen zwei Millionen Personen anwachsen. Mit dem Projekt «Wachstum 2050» will der Regierungsrat aufzeigen, welche Vorgehensweisen geeignet sind, um die anstehenden Herausforderungen strategisch anzugehen.
Ausgangslage
Laut den Bevölkerungsszenarien des kantonalen Statistischen Amtes sowie des Bundesamtes für Statistik werden 2050 gegen zwei Millionen Menschen im Kanton Zürich leben. Das prognostizierte Wachstum fällt im Kanton Zürich höher aus als im Schweizer Durchschnitt. Dies zeugt von der hohen Attraktivität, wirtschaftlichen Prosperität und Standortqualität des Kantons. Es bedeutet aber auch, dass der Kanton Zürich vor bedeutenden Herausforderungen steht. Die Gestaltung des Wachstums und der Umgang mit den Folgen sind ein Schwerpunkt der Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2027. Es sind strategische Entscheide erforderlich, wie damit umgegangen werden soll.
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«Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum haben Vorteile, aber auch Nachteile. Wie verändert sich der Kanton mit dem Wachstum? Wie gehen wir damit um? Soll die Politik das Wachstum beeinflussen, und falls ja, wie? Mit all diesen Fragen beschäftigt sich das Projekt Wachstum 2050.»
Martin Neukom, Regierungspräsident
Ziele des Projekts «Wachstum 2050»
Das Projekt «Wachstum 2050» soll aufzeigen, welche grundsätzlichen Fragestellungen und Handlungsfelder mit dem prognostizierten Wachstum verbunden sind. Es soll klar werden, welche Vorgehensweise geeignet ist, die anstehenden Herausforderungen strategisch anzugehen und eine konsolidierte gesamtkantonale Zielsetzung mit entsprechenden Massnahmen zu erarbeiten.
Vorgehen
Die Wachstumsthematik betrifft alle Politikbereiche, weshalb direktions- und ämterübergreifend zusammengearbeitet wird. Auch ist ein strukturierter Einbezug von Gemeinden, Regionen und weiteren Stakeholdern vorgesehen.
Das Projekt umfasst folgende Arbeitsphasen:
- Ausgangslage klären
- Szenarien entwickeln
- Zielsetzung definieren
- Massnahmen und Umsetzungsagenda
Die Erkenntnisse aus dem Projekt werden in einem Bericht publiziert. Darauf aufbauend wird eine Umsetzungsagenda mit Massnahmen ausgearbeitet. Bericht und Umsetzungsagenda sollen bis Ende der laufenden Legislatur und somit bis Frühjahr 2027 vorliegen.
Weiterführende Informationen
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