Schadenereignisse mit Pflegekindern melden
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Kriterien prüfen
Versicherte Personen
Pflegekinder in Pflegeverhältnissen, die
- unter der Aufsicht einer zürcherischen Behörde stehen und/oder
- von einer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Zürich angeordnet wurden.
- Die Pflegefamilie kann auch ausserhalb des Kantons Zürich wohnen.
- Pflegekinder sind bis zum vollendeten 18. Altersjahr versichert.
Gedeckte Schäden
Personen- und Sachschäden bis 5 Mio. Franken, die das Pflegekind andern zufügt.
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Schadenanzeige ausfüllen
Vorteile:
- gut leserlich
- unterzeichnet
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Weitere Unterlagen zusammenstellen
- Vertrag mit/Auftrag an Pflegefamilie
- zeitnahe Berichte über Verhaltensauffälligkeiten des Pflegekinds
- Gründe für die Platzierung
- Fotos
- Belege usw.
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Schaden melden