Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) ist die bedeutendste interkantonale Institution und privilegierte Ansprechpartnerin des Bundes bei europapolitischen Fragen.
Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) gilt als Sprachrohr der Kantone. Sie ist privilegierte Ansprechpartnerin des Bundes bei europapolitischen Fragen und spielt bei der Ausarbeitung und Umsetzung der bilateralen sektoriellen Abkommen mit der EU eine bedeutende Rolle.
Neben den Dossiers aus dem Bereich der Aussen- und Europapolitik betreut und koordiniert die KdK auch weitere kantonsrelevante Geschäfte mit fachübergreifender oder grosser politischer Bedeutung insbesondere in Zusammenhang mit
- der Erneuerung und Weiterentwicklung des Föderalismus
- der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen
- der Willensbildung und Entscheidungsvorbereitung im Bund
- dem Vollzug von Bundesaufgaben durch die Kantone
- bedeutenden staatspolitischen Fragen
Der KdK gehören die Kantonsregierungen sämtlicher 26 Kantone an. Sie fasst ihre Beschlüsse im Rahmen von mindestens vier jährlichen Plenarversammlungen. Die KdK gibt gemeinsame Stellungnahmen der Kantone im Namen aller Kantonsregierungen ab, sofern mindestens 18 Kantonsregierungen den Entscheid mittragen. Das Recht auf eine abweichende Stellungnahme der einzelnen Kantone bleibt aber in jedem Fall vorbehalten. Aus Sicht des Kantons Zürich ist es entscheidend, ob es gelingt, die eigenen Interessen im Verbund mit den 26 Kantonen angemessen zu vertreten.
Der Leitende Ausschuss bereitet die Plenarversammlungen der KdK vor und besteht gegenwärtig aus neun Mitgliedern. Der Kanton Zürich hat einen ständigen Sitz im Leitenden Ausschuss.
Weiterführende Informationen
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