Das integrale Risikomanagement des Regierungsrates wirksam einführen und umsetzen.
Das Integrale Risikomanagement erfasst und steuert verwaltungsweit insbesondere Risiken, die eine ausserordentliche Lage auslösen können. Ziel ist die Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit und die Stärkung der Resilienz von Verwaltung und Behörden. Im Berichtsjahr wurden die Toprisiken identifiziert, analysiert und beurteilt sowie Massnahmen zur Risikosteuerung erfasst. Im Dezember hat der Regierungsrat vom Risikobericht und von den darin festgestellten Toprisiken Kenntnis genommen. Gleichzeitig hat er die Ziele und Massnahmen zur Risikoreduktion sowie die Verantwortlichkeiten dafür festgelegt (RRB Nr. 1294/2024). Damit ist die Initialisierung des Integralen Risikomanagements abgeschlossen und es beginnt der Regelbetrieb.
Umsetzung
Planmässig