Gestützt auf das Anerkennungssystem die Finanzierung von Angeboten mit gesamtgesellschaftlichem Nutzen aller etablierten Religionsgemeinschaften sicherstellen.
Für 2026–2031 legten die beiden grossen anerkannten Kirchen (Evangelisch-reformierte Landeskirche und Römisch-katholische Körperschaft) in ihren Tätigkeitsprogrammen fest, dass sie für etablierte, nichtanerkannte Religionsgemeinschaften künftig pro Jahr je 1 Mio. Franken einsetzen wollen, sofern der Rahmenkredit des Kantons für diese Zeitspanne gleichbleiben wird (vgl. Vorlage 5976).
Umsetzung
Planmässig