Gestützt auf das Anerkennungssystem die Finanzierung von Angeboten mit gesamtgesellschaftlichem Nutzen aller etablierten Religionsgemeinschaften sicherstellen.
Der Kantonsrat hat am 3. Februar des Berichtsjahres den Rahmenkredit über 300 Mio. Franken für die anerkannten Religionsgemeinschaften für die Beitragsperiode 2026–2031 bewilligt (Vorlage 5976). Die beiden grossen anerkannten kirchlichen Körperschaften (Evangelisch-reformierte Landeskirche und Römisch-katholische Körperschaft) beschlossen im Anschluss, pro Jahr je 1 Mio. Franken für nichtanerkannte Religionsgemeinschaften zu sprechen. Für die Finanzierung dieser Tätigkeiten ab 2032 soll eine Gesetzesgrundlage erarbeitet werden.
Umsetzung
Planmässig