Erwachsenen mit ungenügenden Grundkompetenzen ausreichend Bildungsangebote zur Verfügung stellen.

Umsetzung

Planmässig

Die Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung wurde am 1. August in Kraft gesetzt (RRB Nr. 424/2024). Die Neuerungen ermöglichen es, die geplanten Massnahmen und Angebote im Programm Grundkompetenzen Erwachsener in der Förderperiode der Bildungs-, Forschungs- und Innovationspolitik des Bundes 2025–2028 vollumfänglich umzusetzen. Die Palette von Angeboten wird dabei stetig erweitert und umfasst die Weiterführung von bestehenden sowie den Aufbau von neuen Lernstuben, den Aufbau von lernstubenähnlichen Angeboten (Lernstuben light) in ländlichen Gebieten (Start Januar 2025), den Aufbau von durch private Anbietende durchgeführten Grundkompetenzen-Kursen (Förderstufe 2; Start Frühling 2025) sowie den Aufbau von Alphabetisierungskursen (Start Januar 2025).

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