Erwachsenen mit ungenügenden Grundkompetenzen ausreichend Bildungsangebote zur Verfügung stellen.
Am 17. April 2024 beschloss der Regierungsrat, die Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EG BBG) auf den 1. August 2024 in Kraft zu setzen. Diese Anpassungen ermöglichen es dem Kanton, die geplanten Massnahmen im Bereich der Grundkompetenzen Erwachsener während der Förderperiode von Bildung, Forschung und Innovation 2025–2028 des Bundes vollständig umzusetzen. Im Berichtsjahr konnte die Fachstelle Grundkompetenzen Erwachsene ihre Angebotspalette erfolgreich erweitern. Im Januar wurden neue Alphabetisierungskurse und ab Frühling Grundkompetenzen-Kurse auf Förderstufe 2 angeboten. Bestehende Lernstuben wurden weitergeführt und neue eingerichtet. Zudem wurden an verschiedenen Standorten sogenannte «Lernstuben light»-Angebote realisiert.
Umsetzung
Planmässig