Zweckverbandstatuten zur Vorprüfung einreichen

Anleitung

  1. Zweckverbandsstatuten vorprüfen lassen

    Der Verbandsvorstand kann die neuen bzw. revidierten Statuten dem Gemeindeamt vorgängig - und damit vor der Urnenabstimmung - zur Vorprüfung einreichen. Eine allfällige Vernehmlassung sollte vorher durchgeführt werden. Die Vorprüfung dauert zwei bis drei Monate. In besonderen Fällen ist nach Absprache mit dem Gemeindeamt auch eine kürzere Bearbeitungsfrist möglich.

    Weitere Informationen zum Zweckverband finden Sie hier.

  2. Unterlagen bereithalten

    Wenn Sie die revidierten Zweckverbandsstatuten vorprüfen lassen wollen, halten Sie bitte die folgenden Dokumente in elektronischer Form bereit. Weitere Unterlagen können Sie bei Bedarf zusätzlich einreichen.

    Teilrevision

    Vorteile:

    • Entwurf geänderte Bestimmungen der Statuten (Änderungen gekennzeichnet oder geänderte Stellen den bisherigen Formulierungen in einer synoptischen Form gegenübergestellt)
    • Beschluss Verbandsvorstand betr. Entwurf

    Totalrevision / Gründung

    Vorteile:

    • Entwurf überarbeitete Zweckverbandsstatuten (bei Gründung: erarbeitete Statuten)
    • Beschluss Verbandsvorstand betr. Entwurf
  3. Formular ausfüllen und abschicken

    Kontakt
    Anrede

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      +41 __ ___ __ __ Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

      Bitte geben Sie die Telefonnummer im Format +41 XX XXX XX XX ein.

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      Gesuch
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      Art des Zweckverbands

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      Art des Gesuchs

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      Unterlagen (Teilrevision)
      Entwurf revidierte Statutenbestimmungen bzw. Synopse

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      ev. weitere Unterlagen

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      Unterlagen (Totalrevision)
      Entwurf neue Statuten

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      Beschluss Verbandsvorstand

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      ev. weitere Unterlagen

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      Unterlagen (Gründung)
      Entwurf Statuten

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      Beschlüsse Gemeindevorstände

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      Bemerkungen
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      Vielen Dank.

      Ihr Gesuch um Vorprüfung der Zweckverbandsstatuten wurde an das Gemeindeamt übermittelt. Wir werden es schnellstmöglich bearbeiten.

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    • Wie geht's weiter?

      Nachdem Sie das Formular abgeschickt haben, nehmen wir die Vorprüfung vor. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Vorprüfung kann zwei bis drei Monate dauern. 

    Kontakt

    Gemeindeamt – Abteilung Gemeinderecht

    Adresse

    Wilhelmstrasse 10
    8090 Zürich
    Route (Google)
    Adresse wurde kopiert Adresse konnte nicht kopiert werden

    Telefon

    +41 43 259 83 30

    E-Mail

    gemeinderecht.gaz@ji.zh.ch