Zweckverbandstatuten zur Genehmigung einreichen

Anleitung

  1. Zweckverbandsstatuten genehmigen lassen

    Der Erlass und die Änderung von Statuten müssen von den Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden an der Urne angenommen werden. Anschliessend müssen sie vom Regierungsrat genehmigt werden. Der Regierungsrat prüft die Statuten auf ihre Recht­mässigkeit. Die Genehmigung ist Voraussetzung für das Inkrafttreten der Statuten. Der Verbandsvorstand reicht das Gesuch um Ge­nehmig­ung der Statuten beim Gemeindeamt ein.

    Weitere Informationen zum Zweckverband finden Sie hier

  2. Unterlagen bereithalten

    Vor dem Ausfüllen des Formulars für die Genehmigung der Zweckverbandsstatuten halten Sie bitte die folgenden Dokumente in elektronischer Form bereit:

    Teilrevision

    Vorteile:

    • Geänderte Bestimmungen (mit Datum der Urnenbeschlüsse der Verbands­gemeinden versehen und von Präsidentin/Präsident sowie Schreiberin / Schreiber des Zweckverbands unterschrieben)
    • Rechtskraftbescheinigung (das von der wahlleitenden Behörde erstellte Abstimmungsprotokoll der Urnenabstimmung mit Unterschriften von Präsidentin / Präsident sowie Schreiberin / Schreiber der wahlleitenden Behörde und Rechtskraftstempel des Bezirksrates versehen)
    • Zweckverbandsstatuten (vollständige Statuten nachgeführt mit neuen Bestimmungen)

    Totalrevision

    Vorteile:

    • Revidierte Statuten (mit Datum der Urnenbeschlüsse der Verbands­gemeinden versehen und unterschrieben von Präsidentin / Präsident sowie Schreiberin / Schreiber des Zweckverbands)
    • Rechtskraftbescheinigung (das von der wahlleitenden Behörde erstellte Abstimmungs­protokoll der Urnenabstimmung mit Unterschriften von Präsidentin / Präsident sowie Schreiberin / Schreiber der wahlleitenden Behörde und Rechtskraftstempel des Bezirksrates versehen)

    Gründung

    Vorteile:

    • Neue Statuten (mit Datum der Urnenbeschlüsse der Verbands­gemeinden versehen und unterschrieben von den Gemeindepräsidentinnen / Gemeindepräsidenten sowie Gemeindeschreiberinnen / Gemeindeschreiber der Verbandsgemeinden)
    • Rechtskraftbescheinigungen (die von der wahlleitenden Behörden der jeweiligen Verbandsgemeinden erstellten Abstimmungs­protokolle der Urnenabstimmungen mit Unterschriften von Präsidentin / Präsident sowie Schreiberin/Schreiber der wahl­leitenden Behörde und Rechtskraftstempel des Bezirksrates versehen)
  3. Formular ausfüllen und abschicken

    Kontakt
    Anrede

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      Bitte geben Sie die Telefonnummer im Format +41 XX XXX XX XX ein.

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      Gesuch
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      Art des Zweckverbands

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      Art des Gesuchs

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      Unterlagen (Teilrevision)
      Revidierte Statutenbestimmungen

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      Rechtskraftbescheinigung

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      vollständige Zweckverbandsstatuten (nachgeführt)

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      ev. weitere Unterlagen

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      Unterlagen (Totalrevision)
      Revidierte Zweckverbandsstatuten

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      Rechtskraftbescheinigung

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      ev. weitere Unterlagen

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      Unterlagen (Gründung)
      Neue Statuten

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      Rechtskraftbescheinigungen (aller Verbandsgemeinden)

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      ev. weitere Unterlagen

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      Bemerkungen
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      Vielen Dank.

      Ihr Gesuch um Genehmigung der Zweckverbandsstatuten wurde an das Gemeindeamt übermittelt. Wir werden es schnellstmöglich bearbeiten.

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    • Wie geht's weiter?

      Nachdem Sie das Formular abgeschickt haben, bereiten wir die Genehmigung vor. Der Genehmigungsprozess kann zwei bis drei Monate dauern. 

    Kontakt

    Gemeindeamt – Abteilung Gemeinderecht

    Adresse

    Wilhelmstrasse 10
    8090 Zürich
    Route (Google)
    Adresse wurde kopiert Adresse konnte nicht kopiert werden

    Telefon

    +41 43 259 83 30

    E-Mail

    gemeinderecht.gaz@ji.zh.ch