Nach dem Bau der Limmattalbahn soll der Durchgangsverkehr in Schlieren in Ost-West-Richtung vermehrt über die Bernstrasse verlaufen. Um die Leistungsfähigkeit dieser Achse zu erhöhen, müssen die Engstringer- und die Gasometerkreuzung ausgebaut werden.
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Projektübersicht
Mit dem Bau der Limmattalbahn sowie dem Stadtplatz in Schlieren ist die Zürcher-/ Badenerstrasse als raumschaffendes Element neugestaltet und städtebaulich aufgewertet worden. Der regionale Verkehr in Ost-West-Richtung sowie die durch Schlieren führende Ausnahmetransportroute des Typs I sind deshalb auf die Bern- und Ueberlandstrasse verlegt worden. Um das für 2030 prognostizierte Verkehrsaufkommen auf dieser Achse bewältigen zu können, muss die Kreuzung Bern-/Gasometerstrasse ausgebaut werden.
Das Projekt umfasst eine zusätzliche Geradeausspur in Fahrtrichtung Stadt Zürich und eine Zufahrt zur Kantonsapotheke. Weiter werden die Bushaltestellen «Industrie Gaswerk» barrierefrei ausgebaut, der Rad-/Gehweg, die Strassenentwässerung und die Beleuchtung an die ausgebaute Kreuzung angepasst sowie neue Fussgängerquerungen gebaut. Zum Projekt gehört auch die Instandsetzung der Fahrbahn im 500 m langen Abschnitt zwischen der Gaswerkbrücke und dem Aligro-Gebäude.
Da auf der Bernstrasse Parkplätze wegfallen, werden als Ersatz neue Parkplätze an der Turmstrasse gebaut. Und schliesslich gehört auch die Ersatzpflanzung von Bäumen und Hecken entlang der Bernstrasse zum Projekt, damit sich diese auch in Zukunft in das national geschützte Gesamtbild des Gaswerkareals einfügt.
Rahmenkredit 2015 bewilligt
Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich haben am 22. November 2015 einen Rahmenkredit für die Anpassungen am Strassennetz entlang dem Trassee der Limmattalbahn sowie auf der Verkehrsachse Bern- und Ueberlandstrasse in der Höhe von rund 136 Millionen Franken bewilligt. Eines der darin enthaltenen Projekte ist der Ausbau der Gasometerkreuzung, für das der Regierungsrat bereits Ende Januar 2018 aus dem Rahmenkredit 8,375 Millionen Franken freigegeben hat.
Mit der damaligen Ausgabenbewilligung setzte der Regierungsrat das Projekt auch fest. Das Verwaltungsgericht hiess aber eine dagegen erhobene Beschwerde mit Urteil vom 27. Juni 2019 (VB.2018.00168) teilweise gut, hob die Festsetzung und die Abweisung einer Einsprache auf und wies die Sache zur weiteren Sachverhaltsabklärung und zum Neuentscheid an den Regierungsrat zurück. Die entsprechenden Abklärungen erfolgten, weshalb das unveränderte Projekt vom Regierungsrat nochmals festgesetzt und die Einsprache grösstenteils abgewiesen worden ist.
Projekt noch nicht festgesetzt
Gegen die zweite Festsetzung wurden ebenfalls Rechtsmittel ergriffen. Das Verwaltungsgericht hat die Festsetzung im Juni 2022 erneut aufgehoben und das Dossier zur Bearbeitung zurück an das kantonale Tiefbauamt überwiesen (VB.2021.00092).
Aktuell läuft die Erarbeitung eines angepassten Realisierungsvorschlags, der noch mit der Stadt Schlieren besprochen werden muss.
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