Fahrende
Das Recht der Fahrenden auf eine angemessene Anzahl Stand- und Durchgangsplätze ist im kantonalen Richtplan behördenverbindlich verankert.
Inhaltsverzeichnis
Fahrende in der Schweiz
Rund 2500 Mitglieder der Gemeinschaft der Schweizer Fahrenden pflegen die traditionelle fahrende Lebensweise und betrachten sie als wesentlichen Bestandteil ihrer kulturellen Identität. Die meisten Fahrenden verbringen den Winter auf einem Standplatz in ihrer Standortgemeinde und sind von Frühling bis Herbst in kleinen Gruppen innerhalb der Schweiz unterwegs, wo sie jeweils für einige Wochen auf verschiedenen Durchgangsplätzen oder bei Privaten Halt machen.
Im Sinne des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten anerkennt das Bundesgericht seit 2003 ausdrücklich das Recht der Fahrenden auf angemessene Stand- und Durchgangsplätze.

Situation im Kanton Zürich
Heute bestehen im Kanton Zürich – wie auch in der gesamten Schweiz – zu wenig Stand- und Durchgangsplätze für die Fahrenden. Die bestehenden Durchgangsplätze weisen zudem oft keine ausreichende Infrastruktur auf und können zeitlich nur beschränkt benützt werden.
Seit März 2014 ist der Auftrag an Kanton, Regionen und Gemeinden nach einer genügenden Anzahl Stand- und Durchgangsplätze im kantonalen Richtplan festgelegt. Zudem wurde im 2017 das Konzept für die Bereitstellung von Halteplätzen für Schweizer Fahrende im Kanton Zürich vom Regierungsrat verabschiedet.
Spontanhalt
Rechtliche Grundlagen Spontanhalt: Da die öffentliche Hand bisher nicht genügend Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende zur Verfügung stellen kann, weichen die Fahrenden teilweise auf Privatgrundstücke aus. Für diesen sogenannten Spontanhalt gibt es rechtliche Grundlagen, die beachtet werden müssen.
Nach Rücksprache mit der Zürcher Kantonspolizei hat der Zürcher Bauernverband die rechtlichen Grundlagen des Spontanhalts in einem Merkblatt zusammengefasst, und einen Muster-Mietvertrag zwischen Grundeigentümern und Fahrenden ausgearbeitet.
Fachstelle Fahrende
Der Kanton Zürich betreibt eine Fachstelle Fahrende. Die Fachstelle übernimmt die Schnittstellenfunktion zwischen den kantonalen Ämtern, den Planungsregionen, den Gemeinden, dem Bund, den Fahrenden und deren Organisationen, den Medien sowie den interessierten Bevölkerungskreisen.
Ansprechperson Fahrende
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