Wohnungsmieten

Rund 70 Prozent der Haushalte im Kanton Zürich wohnen zur Miete. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Höhe der Mieten, aufgeschlüsselt nach Zimmerzahl und Region.

Mietanteile

Der Kanton Zürich hat im Vergleich zur übrigen Schweiz einen hohen Anteil an Miethaushalten. Dies gilt allerding nicht für alle Kantonsgebiete gleichermassen Sehr hoch ist der Anteil der Miethaushalte in der Stadt Zürich. Im Weinland sowie im Umland von Winterthur wohnt hingegen weniger als die Hälfte der Haushalte in einer Mietwohnung.

Im Verlauf der letzten Jahre hat sich der durchschnittliche Anteil der Miethaushalte (und damit auch die Wohneigentumsquote) auf Kantonsebene nur minim verändert. Für unterschiedliche Haushaltsarten sind jedoch Trends identifizierbar: So leben Haushalte mit mindestens einem Kind (d.h. mit einer Person unter 18 Jahren) etwas weniger häufig in selbstbewohntem Wohneigentum als noch vor zehn Jahren. Der Anteil der Miethaushalte ist bei diesen Familienhaushalten seit 2010 von 63 auf 70 Prozent gestiegen.

Bestandsmieten

Die durchschnittlichen Nettomieten pro Monat aller bestehenden Mietverhältnisse, die sogenannten Bestandsmieten, liegen in fast allen Regionen und für jede Wohnungsgrösse über dem nationalen Durchschnitt.

Im Mittel der Jahre 2020 bis 2022 lag die durchschnittliche Netto-Bestandsmiete im Kanton Zürich für eine 3-Zimmerwohnung bei rund 1570 Franken, für eine 4-Zimmerwohnung bei rund 1860 Franken. Die höchsten Mieten bezahlt man in der Stadt Zürich sowie einigen stadtnahen Gemeinden (besonders, wenn diese am See liegen). Die Mietpreisbänder sind aber überall relativ breit, was unter anderem Unterschieden in der Lage, dem Ausbaustandard, der Miethistorie und dem Vermietungsgrundsatz (gemeinnützig oder marktorientiert) zuzuschreiben ist. Die in der folgenden Grafik dargestellten Durchschnittswerte stellen deshalb eine Vereinfachung der Situation dar. Detailliertere Daten können dem herunterladbaren Datenblatt entnommen werden.

Einzugsmieten

Während der Laufzeit von bestehenden Mietverhältnissen können Mieten nur verändert werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind und auch dann nur in begrenztem Umfang. Grösser ist der gesetzliche Spielraum für eine Erhöhung bei einem Mieterwechsel. Um die Situation von Wohnungssuchenden besser zu beleuchten, werden die sogenannten Einzugsmieten berechnet. Dafür werden nur die Mieten der frisch eingezogenen Haushalte berücksichtigt. Diese liegen im Schnitt höher als die Bestandsmieten. Im Mittel der Jahre 2020 bis 2022 lag die durchschnittliche Netto-Einzugsmiete im Kanton Zürich für eine 3-Zimmerwohnung bei rund 1830 Franken, für eine 4-Zimmerwohnung bei rund 2130 Franken. Die Zahlen beziehen sich auf den marktorientierten Sektor.

Wie bei den Bestandsmieten bestehen auch bei den Einzugsmieten grosse Unterschiede. In den ländlichen Wohngemeinden sind die Einzugsmieten deutlich tiefer als zum Beispiel in der Stadt Zürich oder etwa den stadtnahen Seegemeinden. Auch das Baujahr der Gebäude beeinflusst die Höhe der Mieten. Allerdings sind Wohnungen in neueren Gebäuden tendenziell grösser als jene in älteren Häusern. Berücksichtigt man die Wohnfläche und berechnet Quadratmeterpreise bei den Einzugsmieten, ergibt sich deshalb teilweise ein anderes Bild.

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