Auszug aus ÖREB-Kataster generieren
Anleitung
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Auszug im GIS-Browser generieren
Im GIS-Browser können Sie pro Parzelle einen sogenannten dynamischen ÖREB-Auszug generieren. Durch einen Klick auf die gewünschte Parzelle werden alle öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen angezeigt. Die entsprechenden Rechtsdokumente können Sie über Links direkt aufrufen.
Über «Auszug drucken» können Sie einen standardisierten Auszug im PDF-Format erstellen (statischer Auszug).
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Auszug als Webdienst generieren
Alternativ können Sie das PDF mit dem folgenden Webservice anfordern. Dafür benötigen Sie die BFS- und die Parzellennummer oder die Eidgenössische Grundstückidentifikation E-GRID.
BFS- und Parzellennummer
Ersetzen Sie im nachstehenden Link [Nummer] durch die jeweiligen Nummern des betreffenden Grundstücks.
http://maps.zh.ch/oerebauszug.pdf?bfs=[nummer]&nr=[nummer]
Beispiel mit BFS-Nummer 261, Parzellennummer AU199:
Option: mit projektierten Daten
Durch Hinzufügen von &auszug_art=1 enthält der Auszug auch projektierte Daten.
http://maps.zh.ch/oerebauszug.pdf?bfs=[nummer]&nr=[nummer]&auszug_art=1
Beispiel mit BFS-Nummer 261, Parzellennummer AU199:
Option: Selbständiges Recht
Durch Hinzufügen von &parzelle_art=sr wird der Auszug nicht für eine Parzelle, sondern für ein selbständiges Recht erzeugt.
http://maps.zh.ch/oerebauszug.pdf?bfs=[nummer]&nr=[nummer]&parzelle_art=sr
Beispiel mit BFS-Nummer 292, Parzellennummer WT4115:
E-GRID
Ersetzen Sie im nachstehenden Link [Nummer] durch die jeweilige Nummer des betreffenden Grundstücks.
http://maps.zh.ch/oerebauszug.pdf?egrid=[Nummer]
Beispiel mit E-GRID CH480928387782:
Hinweis
Der Inhalt des ÖREB-Katasters wird als bekannt vorausgesetzt. Aus diesem Dokument lassen sich keine Rechte oder Pflichten ableiten. Rechtsverbindlich sind diejenigen Dokumente, welche rechtskräftig verabschiedet oder veröffentlicht worden sind. Der ÖREB-Kataster-Auszug (dynamisch oder statisch) hat rein informativen Charakter. Mit der Beglaubigung des Auszuges wird die Übereinstimmung des Auszuges mit dem ÖREB-Kataster zum Zeitpunkt des Auszuges bestätigt.
Kontakt
Amt für Raumentwicklung – Fachstelle Kataster